Unfall mit Kind: Ermittlungen eingestellt
Ordensschwester hatte Bub überfahren
Gundelfingen Die Ermittlungen zum tödlichen Unfall auf dem Parkplatz des Kinderheimes in Gundelfingen (Kreis Dillingen) sind abgeschlossen. Im vergangenen Juni übersah eine 78-jährige Ordensschwester in ihrem Auto einen einjährigen Bub, der auf dem Boden saß, und überfuhr ihn. Der Junge kam in die Uniklinik nach Augsburg, wo er einen Tag später verstarb.
In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung die Ermittlungen gegen die Unfallverursacherin auf. Nun ist das Verfahren eingestellt worden, teilt Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mit. Die 78-Jährige muss sich juristisch also nicht mehr für das Geschehene rechtfertigen. Ein Grund für diese Entscheidung ist laut Nickolai auch die Lebensgeschichte der Frau. Diese habe ein Leben lang im Dienste ihrer Mitmenschen gestanden. Seit ihrer Jugend hat sie in drei Kinderheimen gearbeitet. Außerdem zahlte der Orden der Frau Schadensersatz an die Familie des getöteten Jungen.
Die ganze Sache sei ein „Albtraum“, sagt Schwester Maria Elisabeth Marschalek, Leiterin des Gundelfinger Kinderheims. Alle Beteiligten seien froh, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von einer Anklage absieht. „In solchen Momenten spürt man, dass wir in einem Rechtsstaat leben“, sagt Marschalek. Sie betont, dass die 78-Jährige auch ohne Gerichtsurteil gestraft genug ist. „Mit dem, was passiert ist, muss jeder leben. Eine härtere Strafe hätte es nicht geben können.“