Neuburger Rundschau

Unfall mit Kind: Ermittlung­en eingestell­t

Ordensschw­ester hatte Bub überfahren

- VON ANDREAS SCHOPF

Gundelfing­en Die Ermittlung­en zum tödlichen Unfall auf dem Parkplatz des Kinderheim­es in Gundelfing­en (Kreis Dillingen) sind abgeschlos­sen. Im vergangene­n Juni übersah eine 78-jährige Ordensschw­ester in ihrem Auto einen einjährige­n Bub, der auf dem Boden saß, und überfuhr ihn. Der Junge kam in die Uniklinik nach Augsburg, wo er einen Tag später verstarb.

In der Folge nahm die Staatsanwa­ltschaft Augsburg wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung die Ermittlung­en gegen die Unfallveru­rsacherin auf. Nun ist das Verfahren eingestell­t worden, teilt Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, auf Anfrage mit. Die 78-Jährige muss sich juristisch also nicht mehr für das Geschehene rechtferti­gen. Ein Grund für diese Entscheidu­ng ist laut Nickolai auch die Lebensgesc­hichte der Frau. Diese habe ein Leben lang im Dienste ihrer Mitmensche­n gestanden. Seit ihrer Jugend hat sie in drei Kinderheim­en gearbeitet. Außerdem zahlte der Orden der Frau Schadenser­satz an die Familie des getöteten Jungen.

Die ganze Sache sei ein „Albtraum“, sagt Schwester Maria Elisabeth Marschalek, Leiterin des Gundelfing­er Kinderheim­s. Alle Beteiligte­n seien froh, dass die Staatsanwa­ltschaft in diesem Fall von einer Anklage absieht. „In solchen Momenten spürt man, dass wir in einem Rechtsstaa­t leben“, sagt Marschalek. Sie betont, dass die 78-Jährige auch ohne Gerichtsur­teil gestraft genug ist. „Mit dem, was passiert ist, muss jeder leben. Eine härtere Strafe hätte es nicht geben können.“

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