So entschädigt Volkswagen Dieselkäufer
Nach jahrelangem Tauziehen hat der VW-Konzern nun einem Vergleich mit den Verbraucherzentralen zugestimmt. Wie viel Geld geprellte Kunden in Deutschland zurückerhalten und wie die Abwicklung funktioniert
Wie sieht das VW-Angebot aus?
Der Vergleich richtet sich an 262 500 Besitzer von Dieselautos der Konzernmarken, in denen die fraglichen EA-189-Motoren verbaut sind – neben Modellen der Kernmarke VWPkw also etwa auch bei Audi, Skoda, Seat und den leichten VW-Nutzfahrzeugen. Sie erhalten Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro, wie VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vereinbarten. Es geht um die Modelljahre 2008 bis 2016. „Alle Kunden werden ein für ihr Fahrzeug und das Alter ihres Fahrzeugs zugeschnittenes Angebot in Kürze von uns erhalten“, versprach VWRechtsvorständin Hiltrud Werner am Freitag. Im Schnitt sollen die Zahlungen 15 Prozent des Kaufpreises abdecken. Die Gesamtsumme liegt etwa bei 830 Millionen Euro. Zudem trägt VW die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und zur Rechtsberatung. Wirtschaftsprüfer sollen die Umsetzung beobachten. Für Streitfragen wird eine Ombudsstelle eingerichtet.
Wie kommen Kunden an ihr Geld?
Alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sollen Mitte März Post von VW bekommen. Darin werden sie informiert, ob sie Entschädigungen bekommen können oder nicht. Diejenigen, die das Vergleichsangebot annehmen, sollen ihre Ansprüche über eine digitale Plattform im Internet oder über ein Callcenter abwickeln können. Welcher Betrag ihnen angeboten wird, erfahren die Dieselbesitzer, wenn sie die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Kaufdatum angegeben haben. Nehmen sie den Vergleich an, müssen sie noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief) oder eine Kopie des Kaufvertrags an VW schicken. Das Geld soll dann innerhalb von drei Monaten fließen.
Warum sind nicht alle rund 440 000 Teilnehmer der Musterklage dabei?
Die 262500 Dieselbesitzer sind nur eine Teilmenge der rund 440000 Einträge für das Musterverfahren. Erst mussten Doppel- und Spaßeinträge abgezogen werden, dann alle, die zum Kaufzeitpunkt im Ausland lebten oder ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 kauften. Hier könne man nicht pauschal sagen, ob deutsches oder ausländisches Recht gelte und wann sie erfahren hätten, dass ihr Fahrzeug betroffen sei, erklärte vzbv-Anwalt Tobias Ulbrich. Die Ausnahme dieser Gruppen bedeutete aber nicht, dass sie keine Ansprüche oder Chance auf Erfolg in Einzelklagen hätten.
Ist die Abwicklung sichergestellt?
Die Musterklage will der vzbv jetzt fallen lassen. „Wir werden nun alles daransetzen, die Einmalzahlungen so schnell wie möglich anbieten und auszahlen zu können“, sagte VWVorständin Werner. Der vzbv hatte darauf gedrungen, dass die Leistungen nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. VW-Chefjustiziar Manfred Döss betonte: „Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgen.“Das sei nun gegeben. Die Verbraucherschützer raten allen Betroffenen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor sie den Vergleich annehmen oder ablehnen. Für den Fall, dass der Vergleich zustande kommt, übernimmt VW die Kosten dafür bis zu einer Summe von 190 Euro netto.
Was passiert, wenn Kunden das Angebot nicht annehmen?
Die Entscheidung für oder gegen den Vergleich ist bis zum 20. April möglich. Falls sie nicht mitmachen, können Kunden in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten. Diese sollten sie laut vzbv vor dem Oktober einreichen, da sonst Ansprüche verjähren. Es ist aber unklar, ob vergleichbare Bedingungen erzielt werden können. Das hängt auch von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 5. Mai ab. Dann geht es auch darum, ob für Schadenersatz eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt ist.