Mutter nach Kindsmord verurteilt
Frau aus Lindau muss nun doch jahrelang ins Gefängnis
Kempten Nach der Tötung ihrer neunjährigen Tochter muss eine psychisch kranke Mutter für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten verurteilte die 50 Jahre alte Frau am Mittwoch wegen Mordes an dem Kind. Aufgrund ihrer Krankheit war die Frau bei der Tat allerdings nur eingeschränkt schuldfähig.
Die Angeklagte hatte zugegeben, im September 2016 in Lindau am Bodensee das Mädchen erstickt zu haben, um sich dann selbst zu töten. Der Suizidversuch mit einem Tablettencocktail misslang aber, einen Tag nach der Tat entdeckten Polizisten das tote Mädchen und die Frau in der Wohnung. Der Arbeitgeber der Mutter und die Schule der Tochter hatten Vermisstenanzeigen gestellt. Der Richter sprach von „einem tragischen Fall, einem dramatischen Fall“. Die Strafkammer folgte mit dem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft.
Die Frau war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt. Weil der Bundesgerichtshof in solchen Fällen im vergangenen Jahr allerdings die Rechtsprechung geändert hatte, wurde die deutsche Staatsangehörige nun wegen Mordes verurteilt. Die Verteidigerin der Frau hatte einen Freispruch verlangt, weil ihre Mandantin bei der Tat aufgrund ihrer Depression schuldunfähig gewesen sei. Die Anwältin kündigte umgehend nach dem Urteilsspruch eine Revision an. Damit müsste sich dann der Bundesgerichtshof ein weiteres Mal mit dem Fall befassen. Denn vor zwei Jahren war die Mutter in Kempten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf und verwies es an eine Strafkammer in Kempten zurück.
Hintergrund ist, dass in dem Verfahren zwei psychiatrische Sachverständige unterschiedliche Gutachten dazu vorgetragen haben, ob die Frau als schuldunfähig oder als bedingt schuldfähig anzusehen ist. Die Frau wollte nicht mehr leben, weil sich ihr Freund wenige Wochen zuvor umgebracht hatte. Sie war der Meinung, es sei besser für die Neunjährige, wenn sie nicht ohne ihre Mutter weiterleben müsse. Dieser Sichtweise widersprach Richter Christian Roch eindringlich: „Es ist nie im Interesse eines Opfers, getötet zu werden.“Ulf Vogler, dpa