Funkmast: Stadt wehrt sich gegen Kritik
Ein Leserbriefschreiber stellt die Frage, ob die Verantwortlichen die Bürger für dumm verkaufen wollen und bezeichnet den Stadtjuristen gar als Lügner
Neuburg Das will die Stadt nicht auf sich sitzen lassen: In einem Leserbrief zum umstrittenen Funkmast am Jurahang bei Laisacker ging der Schreiber aus Sicht von Oberbürgermeister Bernhard Gmehling eindeutig zu weit. Stadtjurist Ralf Rick wegen seiner Aussagen als Lügner hinzustellen, sei jedenfalls völlig überzogen und habe mit den Realitäten rein gar nichts zu tun.
Holger Geißel aus Rohrenfels stellte in seinem Leserbrief die Frage, ob Stadtjurist Ralf Rick und die Stadtregierung in Neuburg die Bürger für dumm verkaufen wollen. Sie würden behaupten, dass ihnen die Hände gebunden seien, um etwas gegen diesen Funkmast-Standort zu unternehmen, weil es sich um ein Gebiet ohne Bebauungsplan handle. „Wenn jemand Baurecht hat“, zitiert Geißel den Stadtjuristen, „braucht es schon handfeste Gründe, um das zu verhindern.“Der Naturschutz könnte diese Gründe liefern, was aber nicht der Fall gewesen sei, da die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt dem Vorhaben zugestimmt habe. „Das ist eine glatte Lüge“, schreibt Geißel. Denn die Untere Naturschutzbehörde habe den Funkmast an dieser Stelle abgelehnt. Gründe dafür seien, schreibt Geißel, „die Verschandelung der Landschaft, kurz Landschaftsbild und der Artenschutz“.
Tatsächlich hat die Untere Naturschutzbehörde in einer Stellungnahme von 17. August 2018, allerdings nur „aus Gründen des Landschaftsbildes“, den Standort des 15 Meter hohen Funkmastens abgelehnt, wie ihr Leiter Siegfried Geißler bestätigt. OB Gmehling gewährte Einblick in den dicken Aktenordner zum Funkmast bei Laisacker und die betreffende Stellungnahme der Naturschutzbehörde. Die aus naturschutzfachlicher Sicht geäußerten „erheblichen Bedenken“werden darin wie folgt beschrieben: „... Aufgrund der ausgesetzten Lage auf einem Höhenrücken über dem Donautal können erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, insbesondere im Nahbereich der Alstadt von Neuburg nicht ausgeschlossen werden. Für den unbedarften Wanderer im Naturpark könnte durch den Antennenträger der Blick auf die historische Altstadt von Neuburg aus verschiedenen Betrachtungswinkeln erheblich beeinträchtigt werden.“
Mit einer solchen Stellungnahme, so OB Gmehling, habe man als Stadt keinerlei Chance, ein privilegiertes Bauvorhaben abzulehnen. Genau darauf habe sich Stadtjurist Ralf Rick bezogen als er gesagt habe, dass es schon handfeste Gründe brauche, um den Funkmast abzulehnen, wenn der Betreiber bereits ein Baurecht hat. Diese Gründe habe die Untere Naturschutzbehörde nicht geliefert. Um das Bauvorhaben ablehnen zu können, hätte zum Beispiel schon eine seltene Tierart oder ein wertvolles Biotop betroffen sein müssen, erklärt der OB. Eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung der Sicht auf die Neuburger Altstadt für unbedarfte Wanderer im Naturpark reiche dafür als Begründung jedenfalls nicht aus, so Gmehling. Seinen Juristen Ralf Rick als Lügner hinzustellen, sei deshalb eine waghalsige und völlig haltlose Behauptung.
Dass die Antennenanlage an diesem Standort nicht schön sei, auch weil der Feldweg, der daran vorbeiführt, eine gerne und viel genutzte Wanderstrecke bilde, stehe auch für den OB außer Zweifel. „Da sind wir uns mit allen Kritikern einig“, sagt Gmehling. Er verweist auf die Notizen der Telefonate und den Schriftverkehr mit dem Betreiber in dem dicken Aktenordner. Keiner wolle den Funkmasten dort, doch alle Proteste und auch eine Unterschriftensammlung hätten nichts bewegen können.
Selbst der jetzt von der Stadt verhängte, vorläufige Baustopp wegen des unangemeldeten und mit den betroffenen Landwirten nicht abgesprochenen Ausbaus des Feldweges zum Funkmasten könne, so Gmehling, das Projekt nicht verhindern, sondern allenfalls um eine kurze Zeitspanne verzögern.