Pfadfinder stimmen Vergleich mit Alois Thumann zu
Vorstandsgremium gibt sich mit der Hälfte der vorenthaltenen 45.000 Euro zufrieden
Neuburg Die Neuburger Pfadfinder ziehen einen Schlussstrich unter den langen Rechtsstreit mit Alois Thumann. In einer Vorstandssitzung am Mittwochabend haben sich die Pfadfinder darauf geeinigt, den Vergleich anzunehmen, der in einer zivilrechtlichen Verhandlung am Landgericht Ingolstadt Mitte Februar vorgeschlagen worden war. Das heißt, sie geben sich mit der Hälfte der Summe zufrieden, die dem Verein in der Vergangenheit vorenthalten worden ist. Ursprünglich hatten die Pfadfinder 80 Prozent der 45.000 Euro gefordert.
Der Vorwurf gegen den beklagten Alois Thumann, einstiger Geschäftsführer des Kreisjugendrings (KJR) Neuburg-Schrobenhausen, und seine mitbeklagte ehemalige Mitarbeiterin lautet: Thumann und die Mitarbeiterin des KJR, die für die Buchhaltung zuständig war, hätten bestimmte Gelder an die Pfadfinder weiterleiten müssen. Konkret geht es um Unregelmäßigkeiten bei der Buchung des Jugendhauses in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstaltungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtung waren, weiterleiten. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegangen, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es vonseiten der Beklagten, seien damit verschiedene Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungskräfte bezahlt worden. Doch entsprechende Belege konnten nicht vorgelegt werden.
Richter Christoph Hellerbrand hatte den Pfadfindern im Februar von einer Beweisaufnahme abgeraten. Die nämlich, prophezeite der
Richter, werde äußerst umfangreich, langwierig und mit Sicherheit viele unschöne Dinge auch aufseiten der Pfadfinder zutage fördern: „Es ist mir bei der Durchsicht der Unterlagen jetzt schon klar geworden, dass die Pfadfinder vieles recht locker haben laufen lassen.“Als „unsubstanziert“und „nicht plausibel“bezeichnete der Richter Teile der geltend gemachten Anspruchsgrundlage der Pfadfinder und so manchen vermeintlichen Beweis. Auch die Höhe der eingeklagten Summe zweifelte er an: „Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.“
Thumann und seine ehemalige Mitarbeiterin strebten einen Vergleich 50 zu 50 an. Der Vorsitzende der Pfadfinder, Thomas Raba, und sein Anwalt Florian Ress bestanden jedoch auf einen Vergleich von 80 zu 20. Bis Richter Hellerbrand die beiden noch einmal eindringlich ins Gebet nahm. Nach einer kurzen Unterbrechung lenkte der Vertreter der Pfadfinder schließlich ein. Allerdings brauche er für eine finale
Entscheidung einen Vorstandsbeschluss, erklärte Raba im Februar vor Gericht. Vorbehaltlich dessen würde er sich darauf einlassen, auf die Hälfte der geforderten Summe zu verzichten.
Dieser Vorstandsbeschluss wurde nun gefasst. „Wir waren uns relativ schnell einig. Wir werden dem Vergleich zustimmen“, sagte Raba auf Nachfrage unserer Zeitung. Er habe bei der Sitzung der Pfadfinder umfassend argumentiert. Der Hauptgrund sei: „Einen Rechtsstreit über mehrere Jahre zu führen, ist nicht Kern unserer Tätigkeit. Wir wollen uns auf die Unterstützung der Kinderund Jugendarbeit konzentrieren“, erklärte Raba. Er wird sein Amt als Vorsitzender im April ganz regulär nach drei Jahren niederlegen, dann stehen bei den Pfadfindern Neuwahlen an. „Mein Nachfolger soll dieses Packerl nicht tragen müssen.“