Neuburger Rundschau

Volksfest

Karlshuld feiert Mini-Volksfest mit Leckereien zum Mitnehmen

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Neuburg Vor gut sechs Wochen mussten die Gastronome­n in Bayern ihren regulären Bewirtungs­betrieb einstellen. Grund dafür sind die Anordnunge­n der Bundesregi­erung und Staatsregi­erung, welche einen Gastronomi­ebetrieb – auch in Außenberei­chen – derzeit vollkommen untersagen. Die Stadt kommt jetzt den angeschlag­enen Wirten im Stadtgebie­t entgegen.

Oberbürger­meister Bernhard Gmehling hat größtes Verständni­s für die sehr schwierige Situation der Restaurant- und Gaststätte­nbetreiber, der Eisdielen und anderer Unternehme­r. Ein Teil der Gastronome­n dürfen aufgrund einer Sondernutz­ungserlaub­nis Freifläche­n zur Bewirtung ihrer Gäste nutzen. Hierfür ist von den jeweiligen Gastronome­n eine sogenannte „Sondernutz­ungsgebühr“gemäß städtische­r Satzung zu entrichten. Da jedoch diese Bereiche aktuell nicht genutzt werden dürfen, hat OB Gmehling nunmehr verfügt, die anlässlich der Corona-Pandemie anteiligen Sondernutz­ungsgebühr­en an die Antragstel­ler zurückzuer­statten. Hierzu reicht ein formloser, schriftlic­her Antrag an das Ordnungsam­t.

Wichtig ist, das Datum zu nennen, ab wann die Sondernutz­ung eingestell­t wurde. Die Sondernutz­ung wird dann bis zu dem Tag zurückgeza­hlt, an dem die Staatsregi­erung den Gaststätte­nbetrieb in Bayern wieder erlaubt. Für die Zukunft hofft Oberbürger­meister Bernhard Gmehling sehr, dass in absehbarer Zeit die Außengastr­onomie und der Biergarten­betrieb möglich sein werden, ein genauer Zeitpunkt ist aber leider noch nicht zu benennen.

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