Unfall mit vier Toten gibt Rätsel auf
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen nach dem Unglück auf der B 2, bei dem eine Familie aus dem Lechgebiet fast ausgelöscht wurde, abgeschlossen. Anklage gegen den Verursacher
Rain/Nürnberg Es war ein Unfall, der einen auch nach fast fünf Monaten erschaudern lässt: Ein 19-Jähriger gerät am Abend des 5. Januar mit seinem Kleinbus auf der B2 im Landkreis Roth im Bereich einer Baustelle plötzlich auf die Gegenfahrbahn und stößt frontal mit einem Auto zusammen, in dem eine fünfköpfige Familie aus dem Lechgebiet unterwegs ist. Während der Unfallverursacher und seine 17 Jahre alte Beifahrerin schwer verletzt überleben, wirkt sich der Aufprall für die Insassen des Pkw verheerend aus. Die 35 Jahre alte Mutter ist auf der Stelle tot. Ihr zwölfjähriger Sohn und die neunjährige Tochter sterben wenige Stunden später in der Klinik. Auch der vierjährigen Tochter können die Ärzte nicht mehr helfen. Sie erliegt zwei Tage nach dem Unglück ihren schweren Verletzungen. Der Vater erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Ihn können die Mediziner retten.
Der Unfall nahe Wernsbach macht viele Menschen fassungslos – nicht nur in Wallerdorf, wo die Familie zuletzt wohnte, sondern auch in Rain, wo sie zuvor daheim war und wo die Kinder die Schule beziehungsweise den Kindergarten besuchten. In den folgenden Wochen versuchen die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die Umstände zu klären, die zu der Katastrophe führten.
Jetzt, fünf Monate später, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen den mittlerweile 20-Jährigen erhoben, der aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen stammt. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung in vier Fällen und fahrlässige Körperverletzung. rechtsmedizinisches und ein verkehrsanalytisches. Letzteres komme zu dem Ergebnis, dass technische Gründe für das Unglück ausgeschlossen seien. Ein weiterer Punkt, für den die Ermittler bislang keine Erklärung haben: An dem recht neuen Auto der Familie löste trotz des heftigen Zusammenstoßes kein einziger Airbag aus.
Klar sei hingegen, so GabrielsGorsolke, dass der junge Mann weder Alkohol noch Drogen konsumiert hatte. Dass er durch ein Handy abgelenkt worden sein könnte, dafür hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben.
„Es ist ein Rätsel“, fasst die Sprecherin der Staatsanwaltschaft zusammen. So bleibe es der Hauptverhandlung vorbehalten, den Fall zu klären zu versuchen.
Die Akten gehen an das Jugendschöffengericht Schwabach, das nun zu entscheiden hat, ob die Anklage zugelassen wird. Davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.