Enttäuschung bei den Hinterbliebenen
Beim Absturz einer Germanwings-Maschine 2015 starben alle 150 Insassen. Die Angehörigen erhielten Schmerzensgeld. Einigen war es zu niedrig, sie klagten. Jetzt fiel die Entscheidung
Essen Die Enttäuschung war dem groß gewachsenen Mann ins Gesicht geschrieben. Er hatte bei dem Absturz der Germanwings-Maschine 4U 9525 am 24. März 2015 seine Tochter, deren Partner und einen Enkel verloren – und rang am Mittwoch um Fassung, als er nach der Urteilsverkündung des Essener Landgerichts um einen Kommentar gebeten wurde. Zusammen mit sieben weiteren Hinterbliebenen hatte der Mann die Lufthansa AG und deren Flugschule in den USA auf höheres Schmerzensgeld verklagt.
Jetzt, da die Klage abgewiesen worden war, sagte er: „Ich habe das Gefühl, dass das Gericht mit dem Sachverhalt überfordert war.“Deutlich kritisierte er auch die Worte, die Richter Lars Theissen zur Begründung gewählt hatte. Zur Frage einer Haftung der Flugschule hatte dieser gesagt: „Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt.“Und auch die Lufthansa war nach Ansicht der Essener Richter der falsche Adressat dieser Klage. Man könne sich einen Schuldigen nicht einfach aussuchen, so Richter Theissen im Urteil.
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts ließ die Frage offen, ob es neben dem Co-Piloten, der die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert haben soll, überhaupt noch einen anderen Schuldigen gibt. „Ein Zivilprozess ist kein Untersuchungsausschuss“, betonte Theissen am Mittwoch. Natürlich könne es sein, dass bei der Erteilung der Fluglizenz für den früher an Depressionen leidenden Co-Piloten Fehler gemacht wurden. „Die Ärzte könnten etwas übersehen haben, bei den Untersuchungen könnte es Fehler gegeben haben“, sagte Richter Theissen.
Für solche wäre aber aus Sicht der Kammer die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Denn: „Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe, die dem Luftfahrtbundesamt übertragen worden ist. Es ist Aufgabe des Staates, für tragfähige und wirksame Regeln zu sorgen.“Am Ende der Urteilsbegründung brachte der Richter dann doch noch sein „Verständnis“zum Ausdruck, dass die Angehörigen nach einem Schuldigen suchten, der für das Unglück zur Rechenschaft gezogen werden könne. Und er sagte auch: „Die Angehörigen können sich unseres Mitgefühls sicher sein.“
Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert, wie die Ermittlungen ergaben. Alle 150 Insassen starben, darunter 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See im Kreis Recklinghausen.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Acht Angehörige hatten jedoch auf höhere Summen geklagt.
Der groß gewachsene Mann im Essener Landgericht muss die abgewiesene Klage jetzt „erst einmal verarbeiten“. Der Opfer-Angehörige sagt, es sei doch „klar, dass hier Menschen ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben. Ich erwarte noch immer Gerechtigkeit vom deutschen Staat.“Wie die klagenden Hinterbliebenen nun weiter vorgehen, ist noch nicht klar. Sie könnten gegen das Urteil vom Mittwoch Rechtsmittel einlegen oder eine neue Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrengen.