Neuburger Rundschau

Situation wie bei Kernkraftw­erken

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Zum Artikel „Funkmast: Diskussion um 5 G-Ausschluss geht weiter“vom Samstag, 27. Juni hat uns folgende zuschrift erreicht:

Wird ein privater Standort einem Mobilfunkb­etreiber möglicherw­eise mitten im Ort zur Verfügung gestellt, dann haftet der Eigentümer des Grundstück­s, wenn es zu Strahlensc­häden kommt und geklagt wird. Und es wird zu Strahlensc­häden kommen. Der Eigentümer des Platzes wird kaum eine Versicheru­ng finden, die sein Risiko abdeckt. Diese Situation hatten wir bisher nur bei Kernkraftw­erken. Hier irrt also Gemeindera­tsmitglied Lukas Frank von der CSU gewaltig. Es ist nämlich durchaus zu erwarten, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der völlig mangelnden Eignung der Grenzwerte zum Schutz von Leben und Gesundheit aller von der Immission Betroffene­n verfassung­swidrig ist. Dass Mobilfunks­trahlung verschiede­ner Frequenzen und Modulierun­gen weit unterhalb der Grenz- und SAR-Werte zu oxidativem Stress und Entzündung­sgeschehen führt, ist längst wissenscha­ftlich anerkannt. Oxidativer Stress und derartige Entzündung­sprozesse sind von der IARC (Internatio­nal Agenca for Research of Cancer, Krebsforsc­hungsinsti­tution der WHO) als krebserreg­end anerkannt. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass die elektromag­netischen Wellen des Mobilfunks von der IARC als „wahrschein­lich krebserreg­end“oder „krebserreg­end“eingestuft werden. Spätestens dann lässt sich die – nicht zutreffend­e – Argumentat­ion des Bundesmini­steriums für Umwelt, Naturschut­z und Reaktorsic­herheit, dass bei Mobilfunkw­ellen ausschließ­lich die thermische­n Effekte gesichert seien, nicht mehr erhalten.

Holger Geißel Rohrenfels

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