Polizeischüler zu 15 Monaten Jugendstrafe verurteilt
In Würzburg stand ein junger Mann vor Gericht, der mit seiner Dienstwaffe versehentlich einen Mitschüler getötet hat. Was im Februar 2019 passiert ist und wie der Angeklagte im Prozess reagiert
Würzburg 15 Monate Haft für den tödlichen Leichtsinn, der dem Kumpel und Mitschüler das Leben gekostet hatte: So lautet das Urteil im Prozess gegen einen 21-jährigen Polizeischüler am Dienstag in Würzburg. Das Gericht um den Vorsitzenden Bernd Krieger setzte die Strafe zur Bewährung aus. Es blieb damit nach Angaben von Gerichtssprecher Jürgen Reiher unter dem Antrag des Oberstaatsanwalts, der 22 Monate nach ErwachsenenStrafrecht gefordert hatte. Der Angeklagte habe „völlig unnütz und sinnlos“abgedrückt, so Thorsten Seebach in seinem Plädoyer.
Verteidiger Peter Auffermann plädierte „für eine Jugendstrafe in bewährungsfähiger Höhe“, die seinem Mandanten „eine Chance für ein weiteres Leben“gebe. Der Anwalt der Nebenklage sagte, er könne „nicht feststellen, dass der Angeklagte zu seinen Verfehlungen steht“. Eine WhatsApp des Angeklagten an seinen Bruder am TatAbend – etwa 40 Minuten nach dem Schuss – zeige dies: „Mein Leben ist zu Ende. Ich gehe jetzt für zehn Jahre in den Knast“, heißt es da. Der Anwalt sprach sich für eine Strafe in nicht mehr bewährungsfähiger Höhe aus, also für mindestens zwei Jahre. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatte im Handeln des zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten Reife-Defizite gesehen. „Für ihn ist es die größte Strafe, dass er mit der Schuld leben muss“, betonte sie in der Verhandlung. Ob das stimme, fragte der Vorsitzende den Angeklagten.
Der rang sich nur ein Wort ab: „Richtig.“Am Ende des Verfahrens ergriff er dann, sichtlich mitgenommen, doch noch selbst das Wort: „Das alles tut mir sehr leid“, versicherte er den Angehörigen. Und: „Ich werde mich meiner Verantwortung stellen.“
Nach dem tödlichen Schuss in der Unterkunft der Würzburger Bereitschaftspolizei im Februar 2019 hatte der Polizeischüler den Ermittlern gegenüber so ausgesagt: Er und sein Stubenkamerad hätten vor Beginn ihres Wachdienstes das schnelle Ziehen der Waffe aus dem Holster geübt. Sein Mitschüler sei vorangegangen, habe die Pistole gezogen und „Deutschuss“gerufen. „Hierauf zog auch der etwa 1 bis 1,5 Meter hinter dem Geschädigten stehende Angeklagte seine Dienstwaffe und legte Richtung Fenster an.“Gegen alle Dienstvorschriften habe der Angeklagte dann auch noch abgedrückt, obwohl sein Kollege im Streubereich der Waffe stand. Ein Schuss krachte, der damals 21-Jährige wurde in den Hinterkopf getroffen und starb kurz darauf.
Einem Ermittler zufolge war der grundlegende Fehler am Ende des vorangegangenen Wachdienstes passiert. Da habe der damals 19-jährige Angeklagte das Magazin seiner Dienstpistole mit 14 Schuss abgegeben, ohne die 15. Patrone aus dem Lauf zu nehmen. In der Unterkunft simulierten er und sein Stubenkamerad dann vor ihrem nächsten Dienst den Schusswaffeneinsatz.
Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. In einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Verteidiger vor Gericht vorlas, gestand er, beim Entladen und der Kontrolle seiner Dienstwaffe nachlässig gehandelt zu haben. Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befand.