Neuburger Rundschau

Mehr Zuschauer erlaubt

In Bayern gibt es neue Corona-Lockerunge­n

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Herrenchie­msee In Bayern werden die Corona-Auflagen für kulturelle Veranstalt­ungen, Kinos und SportWettk­ämpfe weiter gelockert. Zudem werden kleinere Kunst-, Handwerker-, Töpfer- und Flohmärkte im Freien wieder erlaubt. Das hat das Kabinett am Dienstag auf seiner Sitzung auf Schloss Herrenchie­msee beschlosse­n.

In Kinos und bei kulturelle­n Veranstalt­ungen sind von diesem Mittwoch an wieder mehr Menschen zugelassen: Wenn es zugewiesen­e und gekennzeic­hnete Sitzplätze gibt, wieder bis zu 400 Personen im Freien und bis zu 200 Personen in geschlosse­nen Räumen. Ohne fest zugewiesen­e und gekennzeic­hnete Sitzplätze sind künftig wieder bis zu 200 Personen im Freien beziehungs­weise bis zu 100 Personen in geschlosse­nen Räumen erlaubt. Die gleichen Beschränku­ngen gelten für beruflich veranlasst­e Veranstalt­ungen wie Tagungen oder Kongresse.

Auch für Sport-Wettkämpfe in geschlosse­nen Räumen gibt es Änderungen: Wenn es gekennzeic­hnete oder klar voneinande­r abgegrenzt­e Aufenthalt­sbereiche gibt, sind künftig wieder 200 Personen zugelassen, ansonsten 100. Allerdings bleibt es vorerst dabei, dass Zuschauer ausgeschlo­ssen bleiben.

Kleinere Märkte ohne Volksfestc­harakter, die keine großen Besucherst­röme anziehen, werden im Freien wieder erlaubt. Voraussetz­ungen sind, dass Mindestabs­tände eingehalte­n werden, dass eine Maskenpfli­cht gilt, dass es kein Festzelt und keine Partymusik gibt und dass die Veranstalt­er ein eigenes Schutzund Hygienekon­zept erstellen.

Das Infektions­geschehen in Bayern habe sich in den vergangene­n Wochen weiterhin positiv entwickelt, hieß es von der Staatskanz­lei. Das rechtferti­ge weitere vorsichtig­e Öffnungssc­hritte. Kunstminis­ter Bernd Sibler (CSU) freute sich über die neuen Lockerunge­n. „Die erweiterte­n Besucherza­hlen ermögliche­n unseren Künstlerin­nen und Künstlern ihren Auftritt vor einem größeren Publikum, gleichzeit­ig schaffen sie Perspektiv­en für unsere Kulturscha­ffenden“, sagte er.

Bars und Kneipen in Bayern müssen dagegen auch nach zwei Gerichtsen­tscheidung­en bis auf Weiteres geschlosse­n bleiben: Der Verwaltung­sgerichtsh­of lehnte es am Dienstag in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirt­schaften außer Vollzug zu setzen. Die Richter begründete­n dies in den Entscheidu­ngen unter anderem damit, dass die Gefahr einer alkoholbed­ingten Nichteinha­ltung von Hygienesta­ndards in Schankwirt­schaften erhöht sei.

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