Mehr Zuschauer erlaubt
In Bayern gibt es neue Corona-Lockerungen
Herrenchiemsee In Bayern werden die Corona-Auflagen für kulturelle Veranstaltungen, Kinos und SportWettkämpfe weiter gelockert. Zudem werden kleinere Kunst-, Handwerker-, Töpfer- und Flohmärkte im Freien wieder erlaubt. Das hat das Kabinett am Dienstag auf seiner Sitzung auf Schloss Herrenchiemsee beschlossen.
In Kinos und bei kulturellen Veranstaltungen sind von diesem Mittwoch an wieder mehr Menschen zugelassen: Wenn es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gibt, wieder bis zu 400 Personen im Freien und bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen. Ohne fest zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind künftig wieder bis zu 200 Personen im Freien beziehungsweise bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Die gleichen Beschränkungen gelten für beruflich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse.
Auch für Sport-Wettkämpfe in geschlossenen Räumen gibt es Änderungen: Wenn es gekennzeichnete oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche gibt, sind künftig wieder 200 Personen zugelassen, ansonsten 100. Allerdings bleibt es vorerst dabei, dass Zuschauer ausgeschlossen bleiben.
Kleinere Märkte ohne Volksfestcharakter, die keine großen Besucherströme anziehen, werden im Freien wieder erlaubt. Voraussetzungen sind, dass Mindestabstände eingehalten werden, dass eine Maskenpflicht gilt, dass es kein Festzelt und keine Partymusik gibt und dass die Veranstalter ein eigenes Schutzund Hygienekonzept erstellen.
Das Infektionsgeschehen in Bayern habe sich in den vergangenen Wochen weiterhin positiv entwickelt, hieß es von der Staatskanzlei. Das rechtfertige weitere vorsichtige Öffnungsschritte. Kunstminister Bernd Sibler (CSU) freute sich über die neuen Lockerungen. „Die erweiterten Besucherzahlen ermöglichen unseren Künstlerinnen und Künstlern ihren Auftritt vor einem größeren Publikum, gleichzeitig schaffen sie Perspektiven für unsere Kulturschaffenden“, sagte er.
Bars und Kneipen in Bayern müssen dagegen auch nach zwei Gerichtsentscheidungen bis auf Weiteres geschlossen bleiben: Der Verwaltungsgerichtshof lehnte es am Dienstag in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirtschaften außer Vollzug zu setzen. Die Richter begründeten dies in den Entscheidungen unter anderem damit, dass die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften erhöht sei.