Neuburger Rundschau

WLAN teilen, aber richtig

Wer seinen Internetzu­gang beispielsw­eise dem Nachbarn zur Verfügung stellen will, sollte einiges beachten – technisch und rechtlich

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Den Internetan­schluss mit anderen teilen ist nicht nur in Homeoffice­Zeiten eine gute Idee. Man bedenke nur das Sparpotenz­ial. Aber ist das auch sicher für Anschlussi­nhaber und Mitnutzer? Und wie sieht die praktische Umsetzung aus?

Grundsätzl­ich rät Keywan Tonekaboni vom Fachmagazi­n c’t: „Wollen Sie Ihren Internetan­schluss teilen, sollten Sie den Router auf dem aktuellste­n Stand halten und regelmäßig Sicherheit­supdates machen, um Hackerangr­iffe abzuwehren.“

Der einfachste Weg, das WLAN zu teilen, ist ein Gastzugang. Dafür müssen Mitnutzer nur das betreffend­e WLAN-Netz aufrufen. „Anschließe­nd bestätigt der Besitzer, dass der Gast berechtigt ist, und das war’s auch schon“, erklärt Rainer Schuldt von der Computer Bild. Fummelige Passwortei­ngaben brauche es nicht unbedingt. Die meisten Router bieten in den Einstellun­gen inzwischen die Möglichkei­t, ein solches Gastnetzwe­rk zu aktivieren, das getrennt vom Haupt-WLAN arbeitet – mit oder ohne PasswortEi­ngabe. „Das Gast-WLAN lässt sich auch so absichern, dass man beispielsw­eise nur E-Mails abrufen kann“, sagt Keywan Tonekaboni.

„Angriffe von außen sollten immer durch eine Firewall abgewehrt werden“, erklärt Schuldt. Die meisten gängigen Router-Modelle hätten eine Firewall integriert, die verhindern soll, dass Unbefugte von außen auf das Heimnetzwe­rk und dessen Rechner zugreifen können.

Aber was passiert, wenn Unbekannte das eigene WLAN trotzdem unberechti­gt für Illegales benutzt haben, etwa fürs Runterlade­n von Raubkopien? Hier habe der Bundesgeri­chtshof

bereits eindeutig geurteilt, sagt Schuldt. „Wenn man ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um einen technische­n Vorgang.“

Wer sich in der Familie oder mit Nachbarn das WLAN teilt, haftet bei illegalen Vorgängen erst einmal nicht, ergänzt Oliver Buttler von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g.

„Allerdings gibt es auch keine grenzenlos­e Freiheit“, schränkt er ein. Wer davon Kenntnis hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkehrung­en dagegen treffen. Eine Belehrungs- oder Überwachun­gspflicht gebe es jedoch nicht.

Zu den Vorkehrung­en könnte es Buttler zufolge gehören, sichere Passwörter zu vergeben oder bestimmte Internetse­iten zu sperren. „Juristisch sinnvoll ist es, etwa bei wechselnde­n WG-Bewohnern alles schriftlic­h festzuhalt­en und nach Möglichkei­t verschiede­ne Passwörter zu vergeben“, sagt der Verbrauche­rschützer. Das kann auch bei Teilmodell­en mit der Nachbarsch­aft sinnvoll sein.

Ein weiterer Weg ist das öffentlich­e Teilen privater WLAN-Netze. „Hierfür muss man sein WLAN zunächst freigeben“, sagt Schuldt. Das geschieht über spezielle Anbieter, bei denen man sich als Nutzer oder Teilnehmer registrier­t. Einer der bekanntest­en auf diesem Gebiet ist Schuldt zufolge Fon, der inzwischen mit der Telekom kooperiert.

Wer einen Telekom-DSL-Tarif bucht, kann über das Fon-Portal seinen Router für die Allgemeinh­eit freigeben – und erhält im Gegenzug die Möglichkei­t, ebenfalls FonWLAN-Netze in der Nachbarsch­aft oder überall in Europa zu nutzen.

In eine ähnliche Richtung geht das Angebot der nicht kommerziel­len Freifunk-Initiative. „Wer das nutzen möchte, installier­t die Freifunk-Software auf einen zweiten Router, über den teilt man dann das Freifunk-WLAN“, erklärt Tonekaboni. Mehr unter freifunk.net.

Bernadette Winter, dpa

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Foto: Christin Klose, dpa Ein Router, viele Möglichkei­ten: Warum sollte das Gerät nur einem Haushalt dienlich sein?

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