WLAN teilen, aber richtig
Wer seinen Internetzugang beispielsweise dem Nachbarn zur Verfügung stellen will, sollte einiges beachten – technisch und rechtlich
Den Internetanschluss mit anderen teilen ist nicht nur in HomeofficeZeiten eine gute Idee. Man bedenke nur das Sparpotenzial. Aber ist das auch sicher für Anschlussinhaber und Mitnutzer? Und wie sieht die praktische Umsetzung aus?
Grundsätzlich rät Keywan Tonekaboni vom Fachmagazin c’t: „Wollen Sie Ihren Internetanschluss teilen, sollten Sie den Router auf dem aktuellsten Stand halten und regelmäßig Sicherheitsupdates machen, um Hackerangriffe abzuwehren.“
Der einfachste Weg, das WLAN zu teilen, ist ein Gastzugang. Dafür müssen Mitnutzer nur das betreffende WLAN-Netz aufrufen. „Anschließend bestätigt der Besitzer, dass der Gast berechtigt ist, und das war’s auch schon“, erklärt Rainer Schuldt von der Computer Bild. Fummelige Passworteingaben brauche es nicht unbedingt. Die meisten Router bieten in den Einstellungen inzwischen die Möglichkeit, ein solches Gastnetzwerk zu aktivieren, das getrennt vom Haupt-WLAN arbeitet – mit oder ohne PasswortEingabe. „Das Gast-WLAN lässt sich auch so absichern, dass man beispielsweise nur E-Mails abrufen kann“, sagt Keywan Tonekaboni.
„Angriffe von außen sollten immer durch eine Firewall abgewehrt werden“, erklärt Schuldt. Die meisten gängigen Router-Modelle hätten eine Firewall integriert, die verhindern soll, dass Unbefugte von außen auf das Heimnetzwerk und dessen Rechner zugreifen können.
Aber was passiert, wenn Unbekannte das eigene WLAN trotzdem unberechtigt für Illegales benutzt haben, etwa fürs Runterladen von Raubkopien? Hier habe der Bundesgerichtshof
bereits eindeutig geurteilt, sagt Schuldt. „Wenn man ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um einen technischen Vorgang.“
Wer sich in der Familie oder mit Nachbarn das WLAN teilt, haftet bei illegalen Vorgängen erst einmal nicht, ergänzt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
„Allerdings gibt es auch keine grenzenlose Freiheit“, schränkt er ein. Wer davon Kenntnis hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkehrungen dagegen treffen. Eine Belehrungs- oder Überwachungspflicht gebe es jedoch nicht.
Zu den Vorkehrungen könnte es Buttler zufolge gehören, sichere Passwörter zu vergeben oder bestimmte Internetseiten zu sperren. „Juristisch sinnvoll ist es, etwa bei wechselnden WG-Bewohnern alles schriftlich festzuhalten und nach Möglichkeit verschiedene Passwörter zu vergeben“, sagt der Verbraucherschützer. Das kann auch bei Teilmodellen mit der Nachbarschaft sinnvoll sein.
Ein weiterer Weg ist das öffentliche Teilen privater WLAN-Netze. „Hierfür muss man sein WLAN zunächst freigeben“, sagt Schuldt. Das geschieht über spezielle Anbieter, bei denen man sich als Nutzer oder Teilnehmer registriert. Einer der bekanntesten auf diesem Gebiet ist Schuldt zufolge Fon, der inzwischen mit der Telekom kooperiert.
Wer einen Telekom-DSL-Tarif bucht, kann über das Fon-Portal seinen Router für die Allgemeinheit freigeben – und erhält im Gegenzug die Möglichkeit, ebenfalls FonWLAN-Netze in der Nachbarschaft oder überall in Europa zu nutzen.
In eine ähnliche Richtung geht das Angebot der nicht kommerziellen Freifunk-Initiative. „Wer das nutzen möchte, installiert die Freifunk-Software auf einen zweiten Router, über den teilt man dann das Freifunk-WLAN“, erklärt Tonekaboni. Mehr unter freifunk.net.
Bernadette Winter, dpa