Papa Prinz gegen Sohn Prinz
Ernst August Prinz von Hannover ist schon seit Jahren mit seinem Spross zerstritten. Jetzt verklagt er ihn – weil er ein Schloss zurückwill
Hannover Die Welfen gelten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas. Zwischen 1714 und 1837 waren die Herrscher von Hannover gleichzeitig Könige von Großbritannien und Irland. Große Geschichte, große Tradition, aber auch große Zerwürfnisse.
Ernst August Prinz von Hannover, 66, ist das derzeitige Oberhaupt der Welfen. Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., Ehepartner von Prinzessin Caroline von Monaco, aber auch jener Mann, der in der Vergangenheit mit einer Reihe gewalttätiger oder beleidigender Ausbrüche und einer „PinkelAffäre“am Rande der Weltausstellung im Jahr 2000 in die Schlagzeilen geriet. Und sich schon vor längerer Zeit mit seinem Sohn zerstritten hat. Ein Konflikt, der sich jetzt zuspitzt.
Der Prinz von Hannover will das Schloss Marienburg, die ehemalige Sommerresidenz der Welfen unweit der niedersächsischen Landeshauptstadt, zurück – und geht dafür vor Gericht. Seit Ende 2020 sei eine nunmehr zugestellte Klage anhängig, hat das Landgericht Hannover mitgeteilt. Ernst August verlangt darin von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover nicht nur die Rückübereignung der Marienburg,
sondern auch des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung gebe es noch nicht.
Die Klage sei substanzlos und die darin enthaltenen Behauptungen seien falsch, sagt der Sohn. Einzelheiten wolle er aus Rücksicht auf seine Familie nicht kommentieren, „auch zum Schutz meines Vaters“. Ursprünglich hatte der 37-Jährige die Marienburg für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Doch nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt. „Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung ist rechtssicher abgeschlossen; dem langfristigen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenkmal Niedersachsens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege“, erklärt der Junior weiter.
Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung. Demnach habe er seinem Sohn den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Danach habe sein Sohn sich allerdings „schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen“– und soll hinter dem Rücken des Vaters versucht haben, das Vermögen des Hauses Hannover unter seine Kontrolle zu bringen.
Den Streitwert der Klage setzte Ernst August Prinz von Hannover laut Landgericht mit rund fünf Millionen Euro an. Mit der Klagezustellung habe das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Damit könne der Sohn zunächst schriftlich auf die Klage antworten. „Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden“, betont dieser. „Vor diesem Hintergrund sehen wir auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.“