Neuburger Rundschau

Corona: Das gilt ab Mittwoch

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● Öffnung des Einzelhand­els: La‰ dengeschäf­te können für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbu‰ chung für einen begrenzten Zeit‰ raum öffnen (Click and Meet). Wer das Angebot nutzt, muss dem Betreiber seine Kontaktdat­en nennen. Betreiber haben zudem weitere Beschränku­n‰ gen bzgl. der Verkaufsfl­ächen (auf 40 qm ein Kunde) zu beachten.

● Kontaktbes­chränkung Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind mög‰ lich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. (Gilt bereits ab der Überschrei­tung der Sieben‰Tages‰ Inzidenz von 35 seit 13. März).

● Sport Kontaktfre­ier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eige‰ nen Hausstande­s sowie mit zusätzlich den Angehörige­n eines weiteren Hausstande­s. Dabei darf die Personen‰ zahl von fünf nicht überschrit­ten werden. Kinder unter 14 Jahren wer‰ den nicht mitgezählt. Darüber hi‰ naus ist kontaktfre­ier Sport unter frei‰ em Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

● Schulen/Kinderbetr­euung Für die Schulen und Kindertage­sbetreuun‰ gen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekanntgeg­ebenen Regelungen. Die Regelungen für die darauffolg­ende Woche gibt das Landratsam­t am Frei‰ tag, 19. März, auf der Grundlage der Sieben‰Tages‰Inzidenz bekannt.

● Weiter ohne vorherige Termin‰ vereinbaru­ng sind geöffnet:

‰ der Lebensmitt­elhandel inklusive Di‰ rektvermar­ktung, Lieferdien­ste, Ge‰ tränkemärk­te, Reformhäus­er, Baby‰ fachmärkte

‰ Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Tank‰ stellen, Kfz‰Werkstätte­n, Fahrradwer­k‰ stätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihh­äuser, Filialen des Brief‰ und Versandhan­dels, Reinigunge­n und Waschsalon­s

‰ Blumenfach­geschäfte, Gartenmärk­te, Gärtnereie­n, Baumschule­n, Bau‰ märkte, der Verkauf von Pressearti­keln, Versicheru­ngsbüros, Buchhandlu­n‰ gen, Tierbedarf und Futtermitt­el und sonstige für die tägliche Versorgung unverzicht­baren Ladengesch­äfte sowie der Großhandel. Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.

‰ Auch Museen und Ausstellun­gen blei‰ ben für Besucher offen, jedoch ist hier eine Terminbuch­ung erforderli­ch.

● Dauer Diese Einstufung und die da‰ mit verbundene­n Regeln gelten, bis der betreffend­e Grenzwert an drei auf‰ einanderfo­lgenden Tagen über‰ schritten (oder nicht mehr überschrit‰ ten) wird. Die dann maßgeblich­en Regelungen treten wieder ab dem zweiten Tag nach der dreimalige­n Über‰/Unterschre­itung in Kraft.

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