Corona: Das gilt ab Mittwoch
● Öffnung des Einzelhandels: La dengeschäfte können für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbu chung für einen begrenzten Zeit raum öffnen (Click and Meet). Wer das Angebot nutzt, muss dem Betreiber seine Kontaktdaten nennen. Betreiber haben zudem weitere Beschränkun gen bzgl. der Verkaufsflächen (auf 40 qm ein Kunde) zu beachten.
● Kontaktbeschränkung Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind mög lich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. (Gilt bereits ab der Überschreitung der SiebenTages Inzidenz von 35 seit 13. März).
● Sport Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eige nen Hausstandes sowie mit zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Dabei darf die Personen zahl von fünf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren wer den nicht mitgezählt. Darüber hi naus ist kontaktfreier Sport unter frei em Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
● Schulen/Kinderbetreuung Für die Schulen und Kindertagesbetreuun gen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekanntgegebenen Regelungen. Die Regelungen für die darauffolgende Woche gibt das Landratsamt am Frei tag, 19. März, auf der Grundlage der SiebenTagesInzidenz bekannt.
● Weiter ohne vorherige Termin vereinbarung sind geöffnet:
der Lebensmittelhandel inklusive Di rektvermarktung, Lieferdienste, Ge tränkemärkte, Reformhäuser, Baby fachmärkte
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tank stellen, KfzWerkstätten, Fahrradwerk stätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Bau märkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlun gen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Büchereien dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
Auch Museen und Ausstellungen blei ben für Besucher offen, jedoch ist hier eine Terminbuchung erforderlich.
● Dauer Diese Einstufung und die da mit verbundenen Regeln gelten, bis der betreffende Grenzwert an drei auf einanderfolgenden Tagen über schritten (oder nicht mehr überschrit ten) wird. Die dann maßgeblichen Regelungen treten wieder ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Über/Unterschreitung in Kraft.