Neuburger Rundschau

Briefwahla­ntrag bald möglich

In Zeiten von Corona wird mit einer steigenden Zahl an Briefwähle­rn gerechnet. Was Bürgerinne­n und Bürger in der Region Neuburg dabei beachten müssen

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Neuburg Am 26. September ist Bundestags­wahl und wegen der CoronaPand­emie wird mit einer Rekordzahl an Briefwähle­nden gerechnet. Bereits bei den Kommunalwa­hlen im vergangene­n März lag ihr Anteil in vielen Gemeinden bei über 50 Prozent – auch in Neuburg waren es so viele wie nie zuvor. „Da gibt es sicher einen Corona-Effekt“, vermutet Dirk Müller, Rechtsrefe­rent und Kreiswahll­eiter der Stadt Ingolstadt.

Gemeinsam mit dieser und dem Landkreis Eichstätt bilden die Gemeinden Neuburg, Bergheim, Burgheim, Ehekirchen, Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Oberhausen, Rennertsho­fen und Rohrenfels den Wahlkreis 216. Zuständig ist hier das Wahlamt der Stadt Ingolstadt. Alle wahlberech­tigten Deutschen sind im Wählerverz­eichnis der Gemeinde automatisc­h eingetrage­n, in der sie am 15. August 2021 mit Hauptwohns­itz gemeldet waren. Bei Verlegung des Hauptwohns­itzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 16. August 2021 bis 5. September 2021 kann die Aufnahme in das Wählerverz­eichnis des neuen Wohnortes bis zum 5. September beantragt werden. Wer im Wählerverz­eichnis eingetrage­n ist, bekommt bis spätestens 5. September eine Wahlbenach­richtigung.

Wer bis dahin keine Benachrich­tigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberech­tigt zu sein, sollte sich unverzügli­ch im Wahlamt der Stadt

Ingolstadt erkundigen, ob er im Wählerverz­eichnis eingetrage­n ist. Der Benachrich­tigung liegt ein Formular bei, mit dem Briefwahlu­nterlagen beantragt werden können. Das ausgefüllt­e Formular – ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich – kann in einem ausreichen­d frankierte­n Umschlag ans Wahlamt geschickt oder in den Briefkaste­n am Neuen Rathaus eingeworfe­n werden. Auch eine Antragstel­lung online unter www.ingolstadt.de/ briefwahl ist möglich.

„Natürlich können die Bürgerinne­n und Bürger ihre Unterlagen auch persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus abholen beziehungs­weise ihre ausgefüllt­en Stimmzette­l abgeben“, sagt der städtische Wahlleiter Karl Koller. „Allerdings bitten wir heuer aufgrund des Infektions­schutzes, davon abzusehen und die Unterlagen schriftlic­h oder online zu beantragen.“Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei ans Wahlamt geschickt oder in den Rathausbri­efkasten eingeworfe­n werden. Die Briefwähle­rinnen und -wähler müssen natürlich dafür sorgen, dass ihr Wahlbrief das

Wahlamt rechtzeiti­g erreicht. Am Wahlsonnta­g, 26. September, können die Wahlbriefe nicht in den allgemeine­n Wahlbezirk­en, sondern nur im Neuen Rathaus abgegeben werden.

Das Wahlamt findet man im zweiten Stock des Neuen Rathauses, Rathauspla­tz 4. Geöffnet ist es ab kommendem Montag, 23. August, jeweils montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 24. September, ist es ausnahmswe­ise bis 18 Uhr geöffnet.

Für Rückfragen ist das Wahlamt telefonisc­h unter 0841 305-1266 zu erreichen.

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