Im Omnibus auf Irrwegen
Wörter können in die Irre führen – besonders, wenn es um den Parlamentsbetrieb geht. Da gibt es den „Hammelsprung“, der ein Abstimmungsverfahren bezeichnet, aber nix mit umherspringenden Schafböcken zu tun hat. Da gibt es die „Diäten“für die Abgeordneten, die gar nicht so mager sind, wie es der Begriff vermuten lässt. Und da gibt es die sogenannten „Omnibusgesetze“, die weder den Nahverkehr noch die Reisebranche betreffen, sondern das Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung.
Wenn es schnell gehen muss – und vor der Wahl pressiert’s meistens –, werden in diesem Verfahren mehrere Gesetze vom Bundestag zusammengepackt und dem Bundesrat im Paket übermittelt. Die Länderkammer kann dann nur alles beschließen oder alles ablehnen. Meistens ist das, wenn alle sich einig sind, kein Problem. Zuletzt aber gab es für Bayern eine Blamage.
Weil das Gesetz über die Milliardenhilfe für die Flutopfer mit Änderungen im Infektionsschutzgesetz gekoppelt war und diese Änderungen den Freien Wählern missfielen, musste sich die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat der Stimme enthalten. „Bella figura“macht man da nicht bei den Flutopfern, auch wenn das Gesetz im Bundesrat mit den Stimmen der anderen Länder beschlossen wurde.
Jetzt zeigt die CSU mit dem Finger auf die Freien Wähler. Die Freien Wähler empören sich über das Verfahren. Und SPD und Grüne in Bayern schlachten den Vorgang genüsslich aus. Egal wer recht hat – klar ist: Dieser Omnibus ist auf einem Irrweg.