Es geht um eine barrierefreie Rampe zur St. PeterKirche
Die St. Peter-Kirche wurde aufwendig renoviert. Aber es fehlt noch ein wichtiges Detail
Neuburg Kann der Baum bleiben oder nicht? Um diese Frage drehte sich die Entscheidung um eine barrierefreie Rampe, die vor der Kirche St. Peter in Neuburg entstehen soll. Für die Umsetzung wurden in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zwei Varianten diskutiert: Eine mit Baum und eine, wo der alte Baum am Vorplatz weichen muss.
Wie genau sich die Varianten auf die Gegebenheiten vor Ort auswirken würden, zeigte Chrisoph Gastl in seinem Vortrag auf. Ursprünglich hatte es drei Varianten für den Umbau gegeben. Da jedoch eine Tieferlegung des gesamten Kirchenplatzes als Lösung ausgeschlossen werden kann („Da wird der Denkmalschutz nicht mitspielen“) blieben noch zwei Entwürfe zur Diskussion.
Die erste und kostengünstigere Variante sieht eine Rollstuhlrampe vor, die bereits einige Meter am
Nachbargebäude, an der Amalienstraße 23, beginnen soll. Dadurch müsste der Platz kaum verändert werden. Außerdem könnte der alte Baum, der am Kirchenvorplatz an erster Stelle steht, erhalten bleiben. Für den Bau würden Kosten in Höhe von 25.000 Euro anfallen.
Ein gutes Stück teuerer und auch aufweniger wäre eine zweite Variante, bei der die jetzigen Stufen, die an den Fußgängerweg anschließen, den Startpunkt der Rollstuhlrampe markieren würden. Dadurch müsste aber der Platz grundlegend neu gestaltet werden. Zudem würde der Baum den Maßnahmen zum Opfer fallen, da das Wurzelwerk der Rampe im Weg wäre. Während Gerhard Schoder (Die Grünen) und Bernhard Pfahler (Freie Wähler), der bezüglich des Vorplatzes auch auf die dort ansässige Gastronomie hinwies, sich eindeutig für Variante eins aussprachen, entschied sich die Mehrheit des Gremiums schlussendlich für die zweite Variante. Ausschlaggebend war dafür unter anderem die Äußerung von Georg Gabriel, Verwaltungsleiter der Pfarreiengemeinschaft, der kurzfristig zur Sitzung dazugestoßen war. Er argumentiert mit Fördergeldern für die Kirchensanierung, die am besten eingesetzt werden können, wenn das Staatliche Bauamt beim barrierefreien Umbau mit von der Partie ist. Und genau das wäre bei Variante eins nicht der Fall.