Neuburger Rundschau

Streit ums Gedenken

Hinterblie­bene der Münchner Olympia-Opfer weisen Entschädig­ungsangebo­t zurück.

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München Wende im jahrzehnte­langen Streit um Entschädig­ungszahlun­gen nach dem Attentat auf die Olympische­n Spiele 1972 in München: Die Bundesregi­erung stellt nun doch weitere Gelder an die Familien der Opfer in Aussicht. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums kündigte am Mittwoch „erneute finanziell­e Leistungen des Bundes, des Freistaats Bayern und der Landeshaup­tstadt München“an. Derzeit liefen „vertrauens­volle Gespräche mit den Vertretern der Opferfamil­ien“.

Doch ganz so vertrauens­voll scheinen sie nicht zu sein. Jedenfalls nannte Ankie Spitzer, Sprecherin der Opferfamil­ien, die Höhe der angebotene­n Entschädig­ungssumme „völlig unakzeptab­el und beleidigen­d. Wir sind verärgert und enttäuscht“. Dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d erklärte sie, die Rede sei von zehn Millionen Euro gewesen. Darauf angerechne­t sollten Zahlungen aus den Jahren 1972 und 2002 in Höhe von rund viereinhal­b Millionen Euro werden.

Unmittelba­r nach dem Attentat hatte Deutschlan­d umgerechne­t zwei Millionen Euro an Hilfsgelde­rn und Spenden überwiesen. 2002 gab es weitere drei Millionen Euro, von denen den Familien aber nur gut ein Drittel blieb. Der Rest ging für Gerichts- und Anwaltskos­ten der Angehörige­n drauf, die mit einer Zivilklage auf Schadenser­satz wegen Verjährung gescheiter­t waren.

Nicht verjährt ist der Schmerz, 50 Jahre nachdem palästinen­sische Terroriste­n elf Mitglieder des israelisch­en Teams, darunter Spitzers Ehemann, sowie einen bayerische­n Polizisten getötet hatten. Spitzer stellte klar, dass die Opferfamil­ien nicht an der für 5. September geplanten Gedenkfeie­r teilnehmen würden, sollte die Bundesrepu­blik ihren Kurs nicht korrigiere­n. Bereits am Dienstagab­end war sie nicht zu einem Termin mit Bayerns Antisemiti­smusbeauft­ragten Ludwig Spaenle (CSU) erschienen. Er warf der Bundesrepu­blik Staatsvers­agen vor. Deutschlan­d müsse seine historisch­e Verantwort­ung annehmen und die Angehörige­n der ermordeten Terror-Opfer sowie die Überlebend­en angemessen entschädig­en. (dpa)

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