Streit ums Gedenken
Hinterbliebene der Münchner Olympia-Opfer weisen Entschädigungsangebot zurück.
München Wende im jahrzehntelangen Streit um Entschädigungszahlungen nach dem Attentat auf die Olympischen Spiele 1972 in München: Die Bundesregierung stellt nun doch weitere Gelder an die Familien der Opfer in Aussicht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kündigte am Mittwoch „erneute finanzielle Leistungen des Bundes, des Freistaats Bayern und der Landeshauptstadt München“an. Derzeit liefen „vertrauensvolle Gespräche mit den Vertretern der Opferfamilien“.
Doch ganz so vertrauensvoll scheinen sie nicht zu sein. Jedenfalls nannte Ankie Spitzer, Sprecherin der Opferfamilien, die Höhe der angebotenen Entschädigungssumme „völlig unakzeptabel und beleidigend. Wir sind verärgert und enttäuscht“. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte sie, die Rede sei von zehn Millionen Euro gewesen. Darauf angerechnet sollten Zahlungen aus den Jahren 1972 und 2002 in Höhe von rund viereinhalb Millionen Euro werden.
Unmittelbar nach dem Attentat hatte Deutschland umgerechnet zwei Millionen Euro an Hilfsgeldern und Spenden überwiesen. 2002 gab es weitere drei Millionen Euro, von denen den Familien aber nur gut ein Drittel blieb. Der Rest ging für Gerichts- und Anwaltskosten der Angehörigen drauf, die mit einer Zivilklage auf Schadensersatz wegen Verjährung gescheitert waren.
Nicht verjährt ist der Schmerz, 50 Jahre nachdem palästinensische Terroristen elf Mitglieder des israelischen Teams, darunter Spitzers Ehemann, sowie einen bayerischen Polizisten getötet hatten. Spitzer stellte klar, dass die Opferfamilien nicht an der für 5. September geplanten Gedenkfeier teilnehmen würden, sollte die Bundesrepublik ihren Kurs nicht korrigieren. Bereits am Dienstagabend war sie nicht zu einem Termin mit Bayerns Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle (CSU) erschienen. Er warf der Bundesrepublik Staatsversagen vor. Deutschland müsse seine historische Verantwortung annehmen und die Angehörigen der ermordeten Terror-Opfer sowie die Überlebenden angemessen entschädigen. (dpa)