Abkochgebot: Keime im Neuburger Trinkwasser
Die Stadtwerke weisen in einer Eilmeldung darauf hin, dass das Leitungswasser in großen Teilen von Neuburg bis auf Weiteres abgekocht werden muss. Vom Duschen und Trinken wird abgeraten.
Neuburg Bei einer Routine-Beprobung der Wasserversorgung im einem Neuburger Altenheim wurden am Montag Keime der Gattung „Pseudomonas aeruginosa“nachgewiesen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt erließ daraufhin mit sofortiger Wirkung eine Abkochanordnung für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau. Das Wasser soll, wenn nicht abgekocht, weder zum Verzehr noch zur Körperpflege wie Duschen und Baden verwendet werden.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass lebensmittelverarbeitende Unternehmen ebenfalls strikt an das Abkochgebot gebunden sind. Betroffen sind unter anderem Bäcker, Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.
Betroffen ist die Wasserversorgung aus dem Versorgungsgebiet Sehensander Forst. Dies betrifft die Kernstadt Neuburg sowie die Gemeinde Oberhausen. Ausgenommen sind Teile von Heinrichsheim, gesamt Fleischnershausen, Zell, Bruck, Maxweiler, Marienheim und Rödenhof. Diese Gebiete werden von der Arnbach-Gruppe versorgt. Ebenfalls nicht betroffen ist das Versorgungsgebiet der Stadtwerke in Bittenbrunn mit den Ortsteilen Bittenbrunn, Laisacker und Gietlhausen, ebenso der Ortsteil Bergen, der von der HeimbergGruppe versorgt wird. Im Ortsteil Joshofen sind die Bürgerinnen und
Bürger betroffen, die ihr Wasser von den Stadtwerken Neuburg beziehen, in Ballersdorf ist von dem
Abkochgebot nur ein Straßenzug betroffen.
Neben dem sofortigen Abkochgebot hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen auch die umgehende Chlorung des Trinkwassernetzes der Stadtwerke angeordnet. Die Vorbereitungen für die Chlorung sind am Laufen, geplant ist, mit der Chlorung des Trinkwassernetzes Mittwochmittag zu beginnen. Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz in ausreichender Konzentration erfasst hat und wirkt, können jedoch fünf bis sieben Tage vergehen, teilen die Stadtwerke mit.
Bis das Trinkwasser ausreichend gechlort ist, soll das Leitungswasser
nur abgekocht genutzt werden. Das gilt sowohl für die Nahrungs- und Getränkezubereitung. Dazu muss das Wasser einmal für zehn Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Kaffeeautomaten erhitzen das Wasser nicht ausreichend bzw. kochen das Wasser nicht die erforderlichen zehn Minuten ab. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar.
Die Stadtwerke Neuburg sind unter der Telefonnummer 08431/509-0 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit zu erreichen. (AZ)