Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad bescheinigt werden. Wie das funktioniert, erklärt der Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen.
Neuburg-Schrobenhausen In Deutschland gibt es aktuell rund fünf Millionen pflegebedürftige Personen. Viele Menschen stellen sich die Frage, ab wann Pflegebedürftigkeit eigentlich beginnt und unter welchen Voraussetzungen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können. Der Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen gibt darauf folgende Antwort.
Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Einschränkungen in der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb Unterstützung von anderen Personen benötigen.
Außerdem sind Personen pflegebedürftig, wenn sie kognitive, körperliche oder seelische Beeinträchtigungen nicht selbstständig kompensieren können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich mindestens für sechs Monate, bestehen.
Ein Antrag auf ambulante Leistungen der Pflegekasse (Antrag auf Pflegegrad) kann bei der Pflegekasse gestellt werden, wenn eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren erfüllt ist. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse ansässig.
Bei vielen Pflegekassen gibt es die Anträge bereits auf der jeweiligen Internetseite. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich den Antrag per Post zuschicken zu lassen. Nach dem Ausfüllen des Antrags beauftragt die gesetzliche Pflegekasse
den Medizinischen Dienst – das ist die private Pflegekasse Medicproof -, die betreffende Person zu Hause zu besuchen und anhand eines Gesprächs herauszufinden, wie stark die Beeinträchtigungen im Alltag sind.
So ein Gespräch dauert circa eine Stunde. Der Medizinische Dienst/Medicproof stellt dann fest, in welchem Maße die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten beeinträchtigt sind und vergibt so einen Pflegegrad. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade.
Von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten), bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).
Der Medizinische Dienst/Medicproof empfiehlt der Pflegekasse im Gutachten einen Pflegegrad. Dieser Empfehlung folgt die Pflegekasse in der Regel und teilt den Pflegegrad per Bescheid mit. Gegen diesen kann der Antragsteller binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Je nach Pflegegrad können dann verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. (AZ)
Kontakt zum Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen: Telefon 08431/57-547 oder Mail an pflegestuetzpunkt@neuburg-schrobenhausen.de