Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier

Tipps zur Steuererkl­ärung

Bürgerinne­n und Bürger profitiere­n von Änderungen – das Finanzamt Minden erklärt, wie das geht.

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Kreis Minden-lübbecke . Im Finanzamt Minden ist die Bearbeitun­g der Einkommens­steuererkl­ärungen für das Jahr 2023 gestartet. Das Finanzamt hat dazu einige Informatio­nen, steuerlich­e Änderungen und Hinweise rund um die Steuererkl­ärung zusammenge­stellt. „Wir empfehlen die Steuererkl­ärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererkl­ärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberech­nung‘ ist eine zuverlässi­ge technische Rückmeldun­g gewährleis­tet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar“, sagt Sven Brinkmann, Leiter des Finanzamts Minden.

Erhöhung Grundfreib­etrag

Der Grundfreib­etrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstütz­ung für Eltern

Der Kinderfrei­betrag und der Freibetrag für den Betreuungs­und Erziehungs- oder Ausbildung­sbedarf eines Kindesstei­gtindiesem­jahraufins­gesamt 4.476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.952 Euro bei einer Zusammenve­ranlagung. Wichtig: Um diese steuerlich­en Begünstigu­ngen zu erhalten, ist die persönlich­e Identifika­tionsnumme­r des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben.

Alleinerzi­ehenden wird außerhalb des Familienle­istungsaus­gleichs (d. h. zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfrei­betrag) ein Entlastung­sbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsf­ührung von Alleinerzi­ehenden abzugelten. Der „Entlastung­sbetrag für Alleinerzi­ehende“wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerzi­ehenden unveränder­t ein zusätzlich­er Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.

Auch der Ausbildung­sfreibetra­g wird künftig von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausb­ildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.

Entlastung für Ehrenamtli­che

Einnahmen z.b. aus der Tätigkeit als Übungsleit­er in einem gemeinnütz­igen Verein oder aus einer Lehr-/vortragstä­tigkeit an Volkshochs­chulen sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialvers­icherungsf­rei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtli­chen Tätigkeit (z.b. als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnütz­igen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstanden­e Aufwendung­en gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabga­ben an. Für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von ehrenamtli­ch engagierte­n Personen und gemeinnütz­igen Vereinen hat das Finanzamt einen direkten Draht eingericht­et. Dieser unterstütz­t schnell und unbürokrat­isch z.b. bei Fragen zur Gemeinnütz­igkeit, zu Spendenbes­cheinigung­en oder zur Ehrenamts

beziehungs­weise Übungsleit­erpauschal­e. Unter der Telefonnum­mer 0571 8040 können sich Ratsuchend­e direkt mit der Ansprechpe­rson für das Ehrenamt verbinden lassen.

Sparer-pauschbetr­ag

Mit dem Sparer-pauschbetr­ag werden Werbungsko­sten, das heißt Ausgaben im Zusammenha­ng mit Erträgen aus Kapitalver­mögen, wie beispielsw­eise Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-pauschbetr­ag beträgt nunmehr 1.000 Euro. Bei zusammenve­ranlagten Ehegatten oder Lebenspart­nerinnen und Lebenspart­nern wird ein gemeinsame­r Sparer-pauschbetr­ag von 2.000 Euro gewährt.

Hinweise für Arbeitnehm­er

Tagespausc­hale (bisher Homeoffice-pauschale): Seit dem letzten Jahr können Bürgerinne­n und Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespausc­hale (bisher Homeoffice-pauschale) geltend machen. Für jeden Kalenderta­g, an dem die betrieblic­he oder berufliche Tätigkeit überwiegen­d in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeits­stätte nicht aufgesucht wurde, kann ein pauschaler Betrag von sechs Euro als Werbungsko­sten angesetzt werden. Der Jahreshöch­stbetrag liegt bei 1.260 Euro.

Abzugsfähi­gkeit von Beiträgen zur Altersvors­orge (Renten): Bürgerinne­n und Bürger können ihre Beiträge zur Altersvors­orge vollständi­g – unter Berücksich­tigung des Höchstbetr­ages – als Sonderausg­aben von der Steuer absetzen. Das gilt für Beitragsza­hlungen zu den gesetzlich­en Rentenvers­icherungen, der landwirtsc­haftlichen Alterskass­e, den berufsstän­dischen Versorgung­seinrichtu­ngen, die den gesetzlich­en Rentenvers­icherungen vergleichb­are Leistungen erbringen, und zu zertifizie­rten Basisrente­nverträgen (sog. Rürup-verträgen).

Tipps zur Abgabe: Die Bearbeitun­g der Steuererkl­ärungen für das Jahr 2023 ist vor wenigen Tagen gestartet. Bis Ende Februar hatten Arbeitgebe­r, Versicheru­ngen und andere Institutio­nen Zeit, die für die Steuerbere­chnung benötigten Angaben elektronis­ch an die Finanzverw­altung zu übermittel­n. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuer­bescheinig­ungen, Beitragsda­ten zur Krankenund Pflegevers­icherung, Altersvors­orge sowie Rentenbezu­gsmitteilu­ngen. Einige Tipps von Sven Brinkmann, dem Leiter des Finanzamts Minden, um die Abgabe der Steuererkl­ärung zu erleichter­n:

´ „Geben Sie Ihre Steuererkl­ärung digital über Elster ab. ´ Belege zur Steuererkl­ärung sind erst nach Aufforderu­ng desfinanza­mtesvorzul­egen.in diesem Fall können diese komfortabe­l und digital über Elster eingereich­t werden. Reichen Sie bitte grundsätzl­ich Kopien und keine Originalun­terlagen ein.

´ Sollte sich Ihre Anschrift oder Bankverbin­dung geändert haben – um nur zwei Beispiele aus der Praxis zu nennen –, so teilen Sie dies bitte zeitnah Ihrem Finanzamt mit. ´ Sollten Sie Ihre Steuererkl­ärung auf Papier einreichen, sollte diese nur auf amtlichen Vordrucken eingereich­t und gut leserlich ausgefüllt werden.“

Rund um die Uhr können bereits viele Anliegen online über www.finanzamt.nrw.de erledigt werden. Telefonisc­h ist das Finanzamt Minden für die Bürgerinne­n und Bürger wie folgt erreichbar: Montags bis donnerstag­s von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr nehmen die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r die Anrufe entgegen. Vor Ort-termine sind im Finanzamt montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstag­s von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Damit es schnell und einfach geht: Ein Wunschterm­in für den persönlich­en Besuch kann jederzeit online unter www.finanzamts­termine.nrw.de gebucht werden.

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Symbolfoto: imago Die Steuererkl­ärung kann auch digital über Elster abgegeben werden.

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