Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier
Mann aus Bad Oeynhausen soll BVB-STAR betrogen haben
Vor dem Landgericht in Bielefeld macht der 41-jährige Angeklagte zunächst keine Angaben. Es geht um 1,4 Millionen Euro Schaden. Doch ist es fraglich, ob am Ende eine Verurteilung stehen wird.
.Es geht um vermeintlich gewinnbringende Investitionen, die Vermarktung ehemaliger Spitzensportler und um Geld, sehr viel Geld: Ein Mann aus Bad Oeynhausen muss sich derzeit wegen des Verdachts des Betrugsvordembielefelderlandgericht verantworten. Er ist angeklagt, den Fußballprofi Marius Wolf um insgesamt 1,4 Millionen Euro geprellt zu haben.
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft geht derzeit von folgendem Geschehen aus: Im Sommer 2017 hatten sich der Fußballer, der damals noch für Eintracht Frankfurt auflief, und der nun angeklagte Nabil C. (Name geändert) durch einen gemeinsamen Freund kennengelernt. In der Folgezeit machte laut Anklage der Mann aus Bad Oeynhausen dem Sportler die Beteiligung an verschiedenen Investments mit der Aussicht auf entsprechende Gewinnbeteiligungen schmackhaft. Dabei ging es insbesondere um die Beteiligung an einer Booking- und Managementagentur, die Marketingveranstaltungen mit (ehemaligen) Spitzensportlern wie dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho und dem amerikanischen Boxer Floyd Mayweather Jr. organisiert.
In der Zeit von Sommer 2017 bis zum 7. März 2019 soll Nabil C. Marius Wolf veranlasst haben, rund 1,4 Millionen Euro als Einlagen auf verschiedene Konten mutmaßlich beteiligter Personen zu überweisen oder aber als Bargeld zu überreichen.
Das Geld soll der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedoch für eigene Zwecke verwendet haben. So soll es sich in einem Fall bei einer Überweisung des Fußballers an eine in Istanbul sitzende Rechtsanwältin in Wirklichkeit nicht um eine Geschäftseinlage, sondern vielmehr um Honorare gehandelt haben, die C. der Juristin schuldete.
Zum Prozessauftakt vor der I. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts teilten die Verteidiger Lutz Klose und Mario Prigge mit, dass sich ihr Mandant derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Stattdessen beantragten sie, das Verfahren einzustellen. Denn ganz offenbar gibt es einige Unwägbarkeiten in dem Verfahren, die es zumindest fraglich erscheinen lassen, ob am Ende nach einer möglicherweise schwierigen und langwierigen Beweisaufnahme eine Verurteilung stehen wird.
Denn ins Rollen gekommen war das Verfahren nicht durch den mutmaßlich geschädigten Fußballer. Vielmehr hatte es eine Geldwäscheverdachtsanzeige eines Bankmitarbeiters gegeben, die die entsprechenden Ermittlungen nach sich gezogen hatte.
Ermittlungsbehörde beschwert sich beim Oberlandesgericht
Marius Wolf hingegen hatte weder Anzeige erstattet noch einen Strafantrag gestellt. Im Januar 2020 wurde Nabil C. vorläufig festgenommen und wanderte in die Untersuchungshaft, aus der er im Mai 2020 – zunächst gegen Auflagen – wieder entlassen wurde.
Als der I. Großen Strafkammer des Landgerichts 2021 – damals noch in anderer Besetzung als heute – schließlich die Anklage der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, mochte das Gericht diese jedoch nicht zur Hauptverhandlung zulassen. Die Zulassung der
Anklage erfolgte erst auf entsprechende erfolgreiche Beschwerde der Ermittlungsbehörde beim Oberlandesgericht hin. Die damalige Besetzung der Kammer hatte – etwas verkürzt gesagt – unter anderem die Ansicht vertreten, dass die Ermittlungen nicht dergestalt geführt worden seien, dass am Ende eine entsprechend große Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung stehen würde. Vielmehr seien Alternativszenarien denkbar, die real geplante und dann fehlgeschlagene Geschäfte nahelegen.
So hatte es nachweislich Kontakte der Managementund Bookingfirma, an der sich Wolf beteiligen sollte, mit Ronaldinho und Mayweather gegeben. Dass Ronaldinho nicht an einer geplanten Marketingveranstaltung in Düsseldorf habe teilnehmen können, habe – so Rechtsanwalt Klose nun vor Gericht – daran gelegen, dass dieser zu jener Zeit Brasilien aufgrund eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens nicht habe verlassen dürfen.
Richter Sven-helge Kleine führte darüber hinaus an, dass möglicherweise mehrere der geladenen Zeugen nicht werden aussagen müssen, wenn sie dies nicht wollen – denn im Fall einer Verurteilung von Nabil C. seien diese Zeugen mutmaßlich an dessen Taten beteiligt gewesen. Die Verteidiger Prigge und Klose ergänzten, dass auch Marius Wolf in den bisherigen in diesem Komplex verhandelten Zivilverfahren wenig Interesse an einer Aufklärung der Geschehnisse gezeigt habe. Nabil C. sei bislang auch nicht von Wolf in Anspruch genommen worden, es habe nie eine offizielle Forderung einer Geldrückzahlung gegeben.
Vor diesem Hintergrund teilte Richter Kleine schließlich nach Beratung der Kammer mit, dass sich das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro vorstellen könne.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen sich hierzu am 12. April der Kammer gegenüber erklären. Für eine derartige Vorgehensweise bedarf es der Zustimmung aller Beteiligten.
Sollte das Verfahren jedoch nicht auf diesem Weg beendet werden, so wird die Verhandlung am 18. April mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt.