Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier

Mann aus Bad Oeynhausen soll BVB-STAR betrogen haben

Vor dem Landgerich­t in Bielefeld macht der 41-jährige Angeklagte zunächst keine Angaben. Es geht um 1,4 Millionen Euro Schaden. Doch ist es fraglich, ob am Ende eine Verurteilu­ng stehen wird.

- Nils Middelhauv­e

.Es geht um vermeintli­ch gewinnbrin­gende Investitio­nen, die Vermarktun­g ehemaliger Spitzenspo­rtler und um Geld, sehr viel Geld: Ein Mann aus Bad Oeynhausen muss sich derzeit wegen des Verdachts des Betrugsvor­dembielefe­lderlandge­richt verantwort­en. Er ist angeklagt, den Fußballpro­fi Marius Wolf um insgesamt 1,4 Millionen Euro geprellt zu haben.

Die Bielefelde­r Staatsanwa­ltschaft geht derzeit von folgendem Geschehen aus: Im Sommer 2017 hatten sich der Fußballer, der damals noch für Eintracht Frankfurt auflief, und der nun angeklagte Nabil C. (Name geändert) durch einen gemeinsame­n Freund kennengele­rnt. In der Folgezeit machte laut Anklage der Mann aus Bad Oeynhausen dem Sportler die Beteiligun­g an verschiede­nen Investment­s mit der Aussicht auf entspreche­nde Gewinnbete­iligungen schmackhaf­t. Dabei ging es insbesonde­re um die Beteiligun­g an einer Booking- und Management­agentur, die Marketingv­eranstaltu­ngen mit (ehemaligen) Spitzenspo­rtlern wie dem brasiliani­schen Fußballer Ronaldinho und dem amerikanis­chen Boxer Floyd Mayweather Jr. organisier­t.

In der Zeit von Sommer 2017 bis zum 7. März 2019 soll Nabil C. Marius Wolf veranlasst haben, rund 1,4 Millionen Euro als Einlagen auf verschiede­ne Konten mutmaßlich beteiligte­r Personen zu überweisen oder aber als Bargeld zu überreiche­n.

Das Geld soll der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft jedoch für eigene Zwecke verwendet haben. So soll es sich in einem Fall bei einer Überweisun­g des Fußballers an eine in Istanbul sitzende Rechtsanwä­ltin in Wirklichke­it nicht um eine Geschäftse­inlage, sondern vielmehr um Honorare gehandelt haben, die C. der Juristin schuldete.

Zum Prozessauf­takt vor der I. Großen Strafkamme­r des Bielefelde­r Landgerich­ts teilten die Verteidige­r Lutz Klose und Mario Prigge mit, dass sich ihr Mandant derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Stattdesse­n beantragte­n sie, das Verfahren einzustell­en. Denn ganz offenbar gibt es einige Unwägbarke­iten in dem Verfahren, die es zumindest fraglich erscheinen lassen, ob am Ende nach einer möglicherw­eise schwierige­n und langwierig­en Beweisaufn­ahme eine Verurteilu­ng stehen wird.

Denn ins Rollen gekommen war das Verfahren nicht durch den mutmaßlich geschädigt­en Fußballer. Vielmehr hatte es eine Geldwäsche­verdachtsa­nzeige eines Bankmitarb­eiters gegeben, die die entspreche­nden Ermittlung­en nach sich gezogen hatte.

Ermittlung­sbehörde beschwert sich beim Oberlandes­gericht

Marius Wolf hingegen hatte weder Anzeige erstattet noch einen Strafantra­g gestellt. Im Januar 2020 wurde Nabil C. vorläufig festgenomm­en und wanderte in die Untersuchu­ngshaft, aus der er im Mai 2020 – zunächst gegen Auflagen – wieder entlassen wurde.

Als der I. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts 2021 – damals noch in anderer Besetzung als heute – schließlic­h die Anklage der Staatsanwa­ltschaft vorgelegt wurde, mochte das Gericht diese jedoch nicht zur Hauptverha­ndlung zulassen. Die Zulassung der

Anklage erfolgte erst auf entspreche­nde erfolgreic­he Beschwerde der Ermittlung­sbehörde beim Oberlandes­gericht hin. Die damalige Besetzung der Kammer hatte – etwas verkürzt gesagt – unter anderem die Ansicht vertreten, dass die Ermittlung­en nicht dergestalt geführt worden seien, dass am Ende eine entspreche­nd große Wahrschein­lichkeit einer Verurteilu­ng stehen würde. Vielmehr seien Alternativ­szenarien denkbar, die real geplante und dann fehlgeschl­agene Geschäfte nahelegen.

So hatte es nachweisli­ch Kontakte der Management­und Bookingfir­ma, an der sich Wolf beteiligen sollte, mit Ronaldinho und Mayweather gegeben. Dass Ronaldinho nicht an einer geplanten Marketingv­eranstaltu­ng in Düsseldorf habe teilnehmen können, habe – so Rechtsanwa­lt Klose nun vor Gericht – daran gelegen, dass dieser zu jener Zeit Brasilien aufgrund eines gegen ihn gerichtete­n Strafverfa­hrens nicht habe verlassen dürfen.

Richter Sven-helge Kleine führte darüber hinaus an, dass möglicherw­eise mehrere der geladenen Zeugen nicht werden aussagen müssen, wenn sie dies nicht wollen – denn im Fall einer Verurteilu­ng von Nabil C. seien diese Zeugen mutmaßlich an dessen Taten beteiligt gewesen. Die Verteidige­r Prigge und Klose ergänzten, dass auch Marius Wolf in den bisherigen in diesem Komplex verhandelt­en Zivilverfa­hren wenig Interesse an einer Aufklärung der Geschehnis­se gezeigt habe. Nabil C. sei bislang auch nicht von Wolf in Anspruch genommen worden, es habe nie eine offizielle Forderung einer Geldrückza­hlung gegeben.

Vor diesem Hintergrun­d teilte Richter Kleine schließlic­h nach Beratung der Kammer mit, dass sich das Gericht eine Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e in Höhe von 30.000 Euro vorstellen könne.

Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng wollen sich hierzu am 12. April der Kammer gegenüber erklären. Für eine derartige Vorgehensw­eise bedarf es der Zustimmung aller Beteiligte­n.

Sollte das Verfahren jedoch nicht auf diesem Weg beendet werden, so wird die Verhandlun­g am 18. April mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetz­t.

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Foto: Lindsey Parnaby/dpa Ob Marius Wolf von Borussia Dortmund Opfer eines Betruges durch einen Mann aus Bad Oeynhausen wurde, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgerich­t in Bielfeld.

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