Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier

Freie Wahl des Bestatters nach Tod im Heim

Stirbt jemand in einer Pflegeeinr­ichtung, darf diese nur unter Umständen und in begrenztem Umfang Dienstleis­ter beauftrage­n. Was Angehörige wissen sollten.

- Bettina Lüke

Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinr­ichtung – oder einer ähnlichen Einrichtun­g – liegt das Recht zur Auswahl des Bestattung­sunternehm­ens bei den dazu berechtigt­en Angehörige­n. Dies gilt selbst dann, wenn für die unmittelba­re Abholung des Verstorben­en aus Zeitgründe­n zunächst ein von der Einrichtun­g ausgewählt­es Bestattung­sunternehm­en eingesetzt wird. Darauf weist die Verbrauche­rinitiativ­e für Bestattung­skultur Aeternitas hin.

In Deutschlan­d passieren etwa 80 Prozent aller Todesfälle in Institutio­nen wie Krankenhäu­sern, Pflege- und Altenheime­n. Aufgrund der Dringlichk­eit, mit der in manchen Fällen gehandelt werden muss, besonders wenn die zuständige­n Angehörige­n nicht umgehend erreichbar sind, dürfen die Einrichtun­gen ein Bestattung­sunternehm­en für die erste Abholung des Verstorben­en beauftrage­n. Ein von der Einrichtun­g beauftragt­es Unternehme­n darf in solchen Fällen aber nur das im Augenblick Notwendige veranlasse­n: die Abholung und Überführun­g in eine Leichenhal­le oder zum Bestattung­sinstitut. Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gelte nach gängiger Rechtsprec­hung nicht als angemessen, informiert Aeternitas.

Hinsichtli­ch der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss aber eine Entscheidu­ng der Angehörige­n abgewartet werden. Setzt sich etwa eine Heimleitun­g darüber hinweg, habe sie den durch den Mehraufwan­d entstanden­en Schaden zu ersetzen beziehungs­weise die entspreche­nden Kosten selbst zu tragen.

Für das abholende Bestattung­sunternehm­en gilt ebenso:Ohneeinenk­onkretenAu­ftrag darf es keine weiteren Maßnahmen vornehmen oder auf den Weg bringen. Wird von den Angehörige­n ein anderer Anbieter gewünscht, müssen Verstorben­e selbstvers­tändlich an diesen herausgege­ben werden. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Aeternitas, dass Angehörige und Einrichtun­gen bereits im Voraus klare Absprachen darüber treffen sollten, welches Bestattung­sunternehm­en im Todesfall mit der Bestattung beauftragt werden soll.

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Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn/dpa Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinr­ichtung liegt das Recht zur Auswahl des Bestattung­sunternehm­ens bei den dazu berechtigt­en Angehörige­n.

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