Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier
Betrugsverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Bad Oeynhausener war angeklagt, Fußballprofi Marius Wolf übers Ohr gehauen zu haben.
Bad Oeynhausen/Bielefeld . Es hatte sich am ersten Verhandlungstag bereits angedeutet, nun ist es Gewissheit: Das Bielefelder Landgericht hat das Verfahren gegen einen Mann aus Bad Oeynhausen gegen eine Geldauflage von 30.000 Euro vorläufig eingestellt. Der 41- Jährigew ar angeklagt,BVB Profi Marius Wolf um 1,4 Millionen Euro betrogen zu haben.
Wie mehrfach berichtet, war die Bielefeld er Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass Nabil C. (Name geändert) in der Zeit von Sommer 2017 bis zum März 2019 den Fußballspieler bei zahlreichen Gelegenheiten dazu gebracht haben soll, insgesamt rund 1,4 Millionen Euro auf verschiedene Konten zu überweisen oder aber ihm direkt in bar zu überreichen. Das Geld sollte einer Management- und Bookingfirma zugeführt werden, die unter anderem Werbe veranstaltungen mit ehemaligen Spitzensportlern veranstaltet. Laut Anklage sollte Marius Wolf an den Gewinnen beteiligt werden.
Zeugen hätten sich womöglich selbst belastet
Gewinnausschüttungen an den Fußballprofi gab es aber keine, dafür schließlich eine Geldwäsche verdachts anzeige eines Bankmitarbeiters. Das Verfahren gegen Nabil C. lief an, der 41-jährige Mann aus Bad Oeynhausen wanderte für vier Monate gar in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Er soll das eingezahlte Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.
Doch hatte die damalige Besetzung der I. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgericht in der Folgezeit einen hinreichenden Tatverdacht verneint und die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Nabil C. nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Nach erfolgreicher Beschwerde der Ermittlungsbehörde beim Oberlandesgericht kam es nun doch nochzurVerhandlungvordem Landgericht.
Dort hatten die Verteidiger Lutz Klose und Mario Prigge sowie der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine gleich zu Verhandlungsbeginn darauf hingewiesen, dass es mehrere Unwägbarkeiten in dem Verfahren gebe, die eine Beweisaufnahme sicherlich verkomplizieren würden. So seien mehrere der an dem Geschäftskonstrukt des Angeklagten Beteiligte berechtigt, nicht als Zeuge vor Gericht auszusagen, um sich nicht selber zu belasten. Darüber hinaus habe auch der möglicherweise geprellte Marius Wolf bisher wenig Interesse an einer Aufklärung der Vorfälle gezeigt. Es gebe keinerlei offizielle Geldforderung seitens des Fußballspielers an Nabil C., sagte Verteidiger Klose vor Gericht. Auch hatte nicht Wolf den Fall zur Anzeige gebracht, sondern ein misstrauisch gewordener Bankmitarbeiter.
Noch am ersten Verhandlungstag hatte Richter Kleine schließlich angeregt, das Verfahren gegen Nabil C. gegen eine Geldauflage einzustellen. Dieser Verfahrensweise stimmten die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und C. nun zu. Das Verfahren soll nun gegen Zahlung von insgesamt 30.000 Euro – von denen 20.000 Euro der Landeskasse, 10.000 Euro einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommen sollen – vorläufig eingestellt werden. Darüber hinaus verpflichtet sich C., auf eine mögliche Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu verzichten.