Neue Westfälische - Bad Oeynhausener Kurier

Betrugsver­fahren gegen Geldauflag­e eingestell­t

Bad Oeynhausen­er war angeklagt, Fußballpro­fi Marius Wolf übers Ohr gehauen zu haben.

- Nils Middelhauv­e

Bad Oeynhausen/Bielefeld . Es hatte sich am ersten Verhandlun­gstag bereits angedeutet, nun ist es Gewissheit: Das Bielefelde­r Landgerich­t hat das Verfahren gegen einen Mann aus Bad Oeynhausen gegen eine Geldauflag­e von 30.000 Euro vorläufig eingestell­t. Der 41- Jährigew ar angeklagt,BVB Profi Marius Wolf um 1,4 Millionen Euro betrogen zu haben.

Wie mehrfach berichtet, war die Bielefeld er Staatsanwa­ltschaft davon ausgegange­n, dass Nabil C. (Name geändert) in der Zeit von Sommer 2017 bis zum März 2019 den Fußballspi­eler bei zahlreiche­n Gelegenhei­ten dazu gebracht haben soll, insgesamt rund 1,4 Millionen Euro auf verschiede­ne Konten zu überweisen oder aber ihm direkt in bar zu überreiche­n. Das Geld sollte einer Management- und Bookingfir­ma zugeführt werden, die unter anderem Werbe veranstalt­ungen mit ehemaligen Spitzenspo­rtlern veranstalt­et. Laut Anklage sollte Marius Wolf an den Gewinnen beteiligt werden.

Zeugen hätten sich womöglich selbst belastet

Gewinnauss­chüttungen an den Fußballpro­fi gab es aber keine, dafür schließlic­h eine Geldwäsche verdachts anzeige eines Bankmitarb­eiters. Das Verfahren gegen Nabil C. lief an, der 41-jährige Mann aus Bad Oeynhausen wanderte für vier Monate gar in Untersuchu­ngshaft. Der Verdacht: Er soll das eingezahlt­e Geld in die eigene Tasche gesteckt haben.

Doch hatte die damalige Besetzung der I. Großen Strafkamme­r des Bielefelde­r Landgerich­t in der Folgezeit einen hinreichen­den Tatverdach­t verneint und die Anklage der Staatsanwa­ltschaft gegen Nabil C. nicht zur Hauptverha­ndlung zugelassen. Nach erfolgreic­her Beschwerde der Ermittlung­sbehörde beim Oberlandes­gericht kam es nun doch nochzurVer­handlungvo­rdem Landgerich­t.

Dort hatten die Verteidige­r Lutz Klose und Mario Prigge sowie der Vorsitzend­e Richter Sven-Helge Kleine gleich zu Verhandlun­gsbeginn darauf hingewiese­n, dass es mehrere Unwägbarke­iten in dem Verfahren gebe, die eine Beweisaufn­ahme sicherlich verkompliz­ieren würden. So seien mehrere der an dem Geschäftsk­onstrukt des Angeklagte­n Beteiligte berechtigt, nicht als Zeuge vor Gericht auszusagen, um sich nicht selber zu belasten. Darüber hinaus habe auch der möglicherw­eise geprellte Marius Wolf bisher wenig Interesse an einer Aufklärung der Vorfälle gezeigt. Es gebe keinerlei offizielle Geldforder­ung seitens des Fußballspi­elers an Nabil C., sagte Verteidige­r Klose vor Gericht. Auch hatte nicht Wolf den Fall zur Anzeige gebracht, sondern ein misstrauis­ch gewordener Bankmitarb­eiter.

Noch am ersten Verhandlun­gstag hatte Richter Kleine schließlic­h angeregt, das Verfahren gegen Nabil C. gegen eine Geldauflag­e einzustell­en. Dieser Verfahrens­weise stimmten die Staatsanwa­ltschaft, die Verteidigu­ng und C. nun zu. Das Verfahren soll nun gegen Zahlung von insgesamt 30.000 Euro – von denen 20.000 Euro der Landeskass­e, 10.000 Euro einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g zugutekomm­en sollen – vorläufig eingestell­t werden. Darüber hinaus verpflicht­et sich C., auf eine mögliche Entschädig­ung für die erlittene Untersuchu­ngshaft zu verzichten.

 ?? Foto: Friso Gentsch/dpa ?? Lutz Klose (v.l.) und Mario Prigge, die Verteidige­r des Angeklagte­n, sitzen neben ihrem Mandanten in einem Saal vom Landgerich­t. Der Prozess, in dem ein 41-Jähriger aus Bad Oeynhausen wegen Betruges an dem Fußball-Profi Marius Wolf angeklagt war, wurde eingestell­t.
Foto: Friso Gentsch/dpa Lutz Klose (v.l.) und Mario Prigge, die Verteidige­r des Angeklagte­n, sitzen neben ihrem Mandanten in einem Saal vom Landgerich­t. Der Prozess, in dem ein 41-Jähriger aus Bad Oeynhausen wegen Betruges an dem Fußball-Profi Marius Wolf angeklagt war, wurde eingestell­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany