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Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn
Plakataktion entlang der Schloßhofstraße und im Kantensiek.
Mit einer Plakataktion entlang der Schloßhofstraße und des Kantensieks in Bethelmöchtedasamtfürverkehr mehr Aufmerksamkeit für den Überholabstand von 1,5 Metern (innerorts) zwischen Autofahrenden und Radfahrenden erzeugen. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass das Radfahren auf der Straße erlaubt ist, wenn es keine anderslautende Beschilderung gibt.
Hintergrund der Aktion sind Konflikte und Sicherheitsrisiken, die sich häufig dann ergeben, wenn sich Radler und Autofahrer die Fahrbahn teilen: Die einen fühlen sich von zu nahen Pkw bedrängt und unsicher, Autofahrer ärgern sich über langsamere Zweiradfahrer und riskieren enge Überholvorgänge.
Mit den temporär aufgehängten Plakaten soll an den erforderlichen Sicherheitsabstand erinnert werden. Barbara Choryan vom Amt für Verkehr, erläutert dazu: „Gerade bei Schutzstreifen gibt es bei einigen
Verkehrsteilnehmern das Missverständnis, die gestrichelte weiße Begrenzungslinie des Schutzstreifens sei ausreichend als Abstand zu Radlern.“Bei einer Breite des gesamten Schutzstreifens von meist 1,50 Meter reiche dies aber bei weitem nicht aus. Zweiradfahrern werde empfohlen, nicht zu nah am Fahrbahnrand zu fahren, auch um nicht in der Dooring-zone zu landen. Dooring bezeichnet unachtsam geöffnete Autotüren, die den Rad- oder auch Fußverkehr gefährden.
Im Abschnitt der Schloßhofstraße zwischen Turm- und Melanchthonstraße ist zudem ein nicht benutzungspflichtiger Radweg auf Hochbord angelegt. Dort dürfen Radfahrer zulässigerweise auch auf der Fahrbahn fahren. „Diese Regelung ist vielen nicht bekannt, so dass Radfahrende oft von Autofahrenden gemaßregelt oder noch schlimmer geschnitten werden“, sagt Barbara Choryan. Besonders auf schmaleren Straßen, wo keine
Schutz- oder Radfahrstreifen markiert sind, wie beispielsweise im Kantensiek, könne es durch enge Überholvorgänge im Mischverkehr auch schnell zu Gefahrensituationen kommen.
Mit der Plakataktion soll ein aktiver Beitrag für mehr Sicherheitundgegenseitigesverständnis im Straßenverkehr geleistet werden. Es ist vorgesehen, die Plakate von „Bielefeld fährt Rad“für jeweils sechs Monate an verschiedenen Standorten aufzuhängen. Berücksichtigt werden sollen hier auch Straßen, an denen die Benutzungspflicht der Radwege entfällt und die Verkehrsteilnehmenden durch das gemeinsame Miteinander von Radfahrern und motorisiertem Verkehr auf der Fahrbahn aufs Neue herausgefordert werden.