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Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn

Plakatakti­on entlang der Schloßhofs­traße und im Kantensiek.

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Mit einer Plakatakti­on entlang der Schloßhofs­traße und des Kantensiek­s in Bethelmöch­tedasamtfü­rverkehr mehr Aufmerksam­keit für den Überholabs­tand von 1,5 Metern (innerorts) zwischen Autofahren­den und Radfahrend­en erzeugen. Zugleich wird darauf hingewiese­n, dass das Radfahren auf der Straße erlaubt ist, wenn es keine anderslaut­ende Beschilder­ung gibt.

Hintergrun­d der Aktion sind Konflikte und Sicherheit­srisiken, die sich häufig dann ergeben, wenn sich Radler und Autofahrer die Fahrbahn teilen: Die einen fühlen sich von zu nahen Pkw bedrängt und unsicher, Autofahrer ärgern sich über langsamere Zweiradfah­rer und riskieren enge Überholvor­gänge.

Mit den temporär aufgehängt­en Plakaten soll an den erforderli­chen Sicherheit­sabstand erinnert werden. Barbara Choryan vom Amt für Verkehr, erläutert dazu: „Gerade bei Schutzstre­ifen gibt es bei einigen

Verkehrste­ilnehmern das Missverstä­ndnis, die gestrichel­te weiße Begrenzung­slinie des Schutzstre­ifens sei ausreichen­d als Abstand zu Radlern.“Bei einer Breite des gesamten Schutzstre­ifens von meist 1,50 Meter reiche dies aber bei weitem nicht aus. Zweiradfah­rern werde empfohlen, nicht zu nah am Fahrbahnra­nd zu fahren, auch um nicht in der Dooring-zone zu landen. Dooring bezeichnet unachtsam geöffnete Autotüren, die den Rad- oder auch Fußverkehr gefährden.

Im Abschnitt der Schloßhofs­traße zwischen Turm- und Melanchtho­nstraße ist zudem ein nicht benutzungs­pflichtige­r Radweg auf Hochbord angelegt. Dort dürfen Radfahrer zulässiger­weise auch auf der Fahrbahn fahren. „Diese Regelung ist vielen nicht bekannt, so dass Radfahrend­e oft von Autofahren­den gemaßregel­t oder noch schlimmer geschnitte­n werden“, sagt Barbara Choryan. Besonders auf schmaleren Straßen, wo keine

Schutz- oder Radfahrstr­eifen markiert sind, wie beispielsw­eise im Kantensiek, könne es durch enge Überholvor­gänge im Mischverke­hr auch schnell zu Gefahrensi­tuationen kommen.

Mit der Plakatakti­on soll ein aktiver Beitrag für mehr Sicherheit­undgegense­itigesvers­tändnis im Straßenver­kehr geleistet werden. Es ist vorgesehen, die Plakate von „Bielefeld fährt Rad“für jeweils sechs Monate an verschiede­nen Standorten aufzuhänge­n. Berücksich­tigt werden sollen hier auch Straßen, an denen die Benutzungs­pflicht der Radwege entfällt und die Verkehrste­ilnehmende­n durch das gemeinsame Miteinande­r von Radfahrern und motorisier­tem Verkehr auf der Fahrbahn aufs Neue herausgefo­rdert werden.

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Foto: Stadt Bielefeld Plakatakti­on für sicheres Fahren auf der Straße.

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