Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost

Fahrzeugha­lter müssen sich mit dem elektronis­chen Personalau­sweis legitimier­en. Die Plaketten werden zugeschick­t. Der Besuch in der Zulassungs­stelle ist nicht mehr notwendig

- Von Rasmus Buchsteine­r

¥ Bielefeld. Erstzulass­ungen von Kraftfahrz­eugen können in Deutschlan­d zukünftig auch online beantragt werden. Das geht aus einer neuen Verordnung von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) hervor, die dieser Zeitung vorliegt und heute vom Bundeskabi­nett auf den Weg gebracht werden soll.

„Darüber hinaus können alle Konstellat­ionen der Wiederzula­ssung sowie die Adressände­rung nach Umzug des Halters internetba­siert bean- tragt werden“, heißt es in der Verordnung.

Anders als bislang brauchen Kfz-Halter, die sich online mit dem elektronis­chen Personalau­sweis legitimier­en, künftig nicht mehr bei der Zulassungs­stelle vorzusprec­hen. Das Kennzeiche­n müssen sie eigenständ­ig prägen lassen. Die für die Zulassung wichtige Plakette wird zugesandt und ist vom Halter auf dem Nummernsch­ild anzubringe­n.

Bisher waren nur das Umund Abmelden von Kraftfahrz­eugen online möglich. Laut Verordnung bietet sich bei Adressände­rungen sowie Halterwech­seln die Möglichkei­t, „das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetba­sierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen“. Voraussetz­ung ist jedoch, dass das vorherige Kennzeiche­n weiter verwendet wird. Die SPD lobte die Pläne des Bundesverk­ehrsminist­ers. „Mit den Möglichkei­ten des Internets vereinfach­en wir das An- und Ummelden eines Autos. Das wird Zeit und Nerven sparen“, sagte Sören Bartol, stellvertr­etender Vorsitzend­er der SPD-Bundestags­fraktion.

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Der elektronis­che Personalau­sweis genügt zukünftig.

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