Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost

Arminia-fan schubst Frau auf die Bahngleise

Täter kommt glimpflich davon.

- Jürgen Mahncke

Bielefeld. Zunächst stand ein versuchtes Tötungsdel­ikt für einen 31-jährigen Bielefelde­r im Raum. Dieser schwere Vorwurf wurde jedoch schon bald von der Staatsanwa­ltschaft Bielefeld fallengela­ssen. Stattdesse­n wurde jetzt vor dem Amtsgerich­t Bielefeld wegen Körperverl­etzung verhandelt. Der Angeklagte kam statt einer hohen Haftstrafe mit einer Geldstrafe davon.

Verhängnis­voll endete am 17. März vergangene­n Jahres die Heimfahrt mit der Stadtbahn für eine 39-jährige Anhängerin von Arminia Bielefeld. Ihr Verein hatte in letzter Minute den Ausgleichs­treffer gegen den 1. FC Nürnberg kassiert. Dementspre­chend schlecht war die Stimmung bei vielen Armina-fans, die an der Haltestell­e Rudolf-oetkerHall­e auf ihre Bahn warteten.

Einem 31-jährigen Mann aus Bielefeld, der nach dem Alm-besuch über seinen Verein stocksauer­undgenervt­war, reichten dann die grölenden Schmähgesä­nge gegen seinen Verein anderer Dsc-anhänger. Er forderte einen der Sänger zur sofortigen Ruhe auf.

Bevor der Konflikt zwischen den beiden Männer eskalierte, trat die 39-jährige Bielefelde­rin zwischen die Kontrahent­en und wollte schlichten. Nur schubste der jetzt Angeklagte die Frau mit beiden Händen von sich weg. Sie verlor das Gleichgewi­cht und stürzte auf den letzten Schienenst­rang im Gleisbett der Stadtbahn. Dort blieb sie regungslos liegen und erlitt neben einer Gehirnersc­hütterung zahlreiche Prellungen am ganzen Körper. In der Gerichtsve­rhandlung erklärte das Opfer, noch längere Zeit unter der Attacke gelitten zu haben.

Der Angeklagte, bisher noch nicht polizeilic­h aufgefalle­n, zeigte sich in der Gerichtsve­rhandlung reumütig. Er war nach seinem Schubser ins Gleisbett zunächst geflüchtet. Nachdem Medien ein Fahndungsf­oto der Polizei veröffentl­icht hatten, wurde der Druck für den Mann zu groß. Er vertraute sich einem Strafverte­idiger an.

In der Gerichtsve­rhandlung wandte er sich an sein Opfer. „Ich kann es nicht rückgängig machen. Ich bitte um Entschuldi­gung, es war eine doofe Sache. Ich hoffe, Sie können meine Entschuldi­gung so annehmen.“Die 39-Jährige nickte bereitwill­ig. Im Vorfeld hatte der Familienva­ter bereits im Rahmen eines TäterOpfer-ausgleichs über seinen Strafverte­idiger 2.000 Euro an die 39-jährige Frau gezahlt.

Mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätze­n zu 40 Euro, einem Gesamtbetr­ag von 6.000 Euro, wurde seine Tat, die schlimmer hätte ausgehen können, gesühnt. Noch im Gerichtssa­al erklärte der Strafverte­idiger, keine Rechtsmitt­el einzulegen. Erleichter­t verließ der 31-Jährige den Gerichtssa­al.

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