Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost
Arminia-fan schubst Frau auf die Bahngleise
Täter kommt glimpflich davon.
Bielefeld. Zunächst stand ein versuchtes Tötungsdelikt für einen 31-jährigen Bielefelder im Raum. Dieser schwere Vorwurf wurde jedoch schon bald von der Staatsanwaltschaft Bielefeld fallengelassen. Stattdessen wurde jetzt vor dem Amtsgericht Bielefeld wegen Körperverletzung verhandelt. Der Angeklagte kam statt einer hohen Haftstrafe mit einer Geldstrafe davon.
Verhängnisvoll endete am 17. März vergangenen Jahres die Heimfahrt mit der Stadtbahn für eine 39-jährige Anhängerin von Arminia Bielefeld. Ihr Verein hatte in letzter Minute den Ausgleichstreffer gegen den 1. FC Nürnberg kassiert. Dementsprechend schlecht war die Stimmung bei vielen Armina-fans, die an der Haltestelle Rudolf-oetkerHalle auf ihre Bahn warteten.
Einem 31-jährigen Mann aus Bielefeld, der nach dem Alm-besuch über seinen Verein stocksauerundgenervtwar, reichten dann die grölenden Schmähgesänge gegen seinen Verein anderer Dsc-anhänger. Er forderte einen der Sänger zur sofortigen Ruhe auf.
Bevor der Konflikt zwischen den beiden Männer eskalierte, trat die 39-jährige Bielefelderin zwischen die Kontrahenten und wollte schlichten. Nur schubste der jetzt Angeklagte die Frau mit beiden Händen von sich weg. Sie verlor das Gleichgewicht und stürzte auf den letzten Schienenstrang im Gleisbett der Stadtbahn. Dort blieb sie regungslos liegen und erlitt neben einer Gehirnerschütterung zahlreiche Prellungen am ganzen Körper. In der Gerichtsverhandlung erklärte das Opfer, noch längere Zeit unter der Attacke gelitten zu haben.
Der Angeklagte, bisher noch nicht polizeilich aufgefallen, zeigte sich in der Gerichtsverhandlung reumütig. Er war nach seinem Schubser ins Gleisbett zunächst geflüchtet. Nachdem Medien ein Fahndungsfoto der Polizei veröffentlicht hatten, wurde der Druck für den Mann zu groß. Er vertraute sich einem Strafverteidiger an.
In der Gerichtsverhandlung wandte er sich an sein Opfer. „Ich kann es nicht rückgängig machen. Ich bitte um Entschuldigung, es war eine doofe Sache. Ich hoffe, Sie können meine Entschuldigung so annehmen.“Die 39-Jährige nickte bereitwillig. Im Vorfeld hatte der Familienvater bereits im Rahmen eines TäterOpfer-ausgleichs über seinen Strafverteidiger 2.000 Euro an die 39-jährige Frau gezahlt.
Mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro, einem Gesamtbetrag von 6.000 Euro, wurde seine Tat, die schlimmer hätte ausgehen können, gesühnt. Noch im Gerichtssaal erklärte der Strafverteidiger, keine Rechtsmittel einzulegen. Erleichtert verließ der 31-Jährige den Gerichtssaal.