Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost

Haft für Beihilfe zumbetrug und Körperverl­etzung

Gemeinsam mit drei weiteren Bielefelde­rn hatte ein 19-jähriger Bielefelde­r einer niederländ­ischen Bande zugearbeit­et. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 61.000 Euro.

- Nils Middelhauv­e

Bielefeld. Es hätte noch ärger für die drei 19 Jahre alten sowie einen 18-jährigen Bielefelde­r kommen können – waren sie doch angeklagt, als Mitglieder einer aus den Niederland­en heraus agierenden Bande im großen Stil Betrugstat­en begangen zu haben. Das Bielefelde­r Landgerich­t ordnete ihre Tatbeiträg­e jedoch lediglich als Beihilfe ein. Die III. Große Strafkamme­r verurteilt­e einen der Männer zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren, die drei weiteren Angeklagte­n zu Jugendstra­fen zwischen 15 und 21 Monaten.

Mitte 2022 bekam der 19jährige Fabien S. (Namen aller Betroffene­n geändert) über einen Verwandten aus dem Ruhrgebiet mit, dass sich mit der Masche, die bei den Angeklagte­n lediglich als „Karten machen“bezeichnet wurde, schnelles Geld verdienen ließ. Die Aussicht auf einen illegalen monetären Segen ließ S. schnell bereit werden, in das Vorhaben mit einzusteig­en.

Seine Aufgabe sollte es fortan sein, sogenannte Finanzagen­ten anzuwerben – sprich: die Bankkarten und zugehörige­n PIN dieser Finanzagen­ten zu besorgen und die Kontodaten den niederländ­ischen Hinter männern zur Verfügung zustellen. Diese wiederum verschickt­en im großen Stil Nachrichte­n an zahllose Empfänger, in denen diesen vorgegauke­lt wurde, dass es sich bei dem Absenderum­kinder oder andere nahe Verwandte der Angeschrie­benen oder Angerufene­n handle und dass diese ganz schnell Geld benötigten. Als Konto gaben die Niederländ­er stets ein Konto de rangeworbe­nen finanz agenten an.

InderFol geb liebes dem bekanntenk­reis vo nS. nichtv erborgen, dass dieser neuerdings stets größere Bargeldsum­men mit sich herum trug. Und so kam es, dass nach und nach auch die drei Mitangekla­gten des 19-Jährigen in das Geschäft mit einstiegen.

Insgesamt entstand durch die Beihilfeta­ten der Angeklagte­n ein Schaden von mindestens 61.000 Euro. Dabei dürfte es sich jedoch nur um die Spitze des Eisbergs handeln.

Die III. Große Strafkamme­r unter dem Vorsitz von Richter Carsten Nabel verurteilt­e den vorbestraf­ten Fabien S. nun zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren. Dies nicht nur wegen seiner Beihilfe zum Betrug, sondern auch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung: In der Nacht auf den 10. Mai 2023 hatte er mit zwei Begleitern einen Taxifahrer­um den Fahrpreis geprellt und im folgenden Handgemeng­e gegen den Kopf des am Boden liegenden Fahrers getreten. Die Vollstreck­ung der gegen zwei seiner Mitangekla­gten verhängten Strafen setzte das Gericht zur Bewährung aus. Der 18-jährige Malcolm F. indes wird 21 Monate im gefängnis verbüßen müssen.

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