Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost
Haft für Beihilfe zumbetrug und Körperverletzung
Gemeinsam mit drei weiteren Bielefeldern hatte ein 19-jähriger Bielefelder einer niederländischen Bande zugearbeitet. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 61.000 Euro.
Bielefeld. Es hätte noch ärger für die drei 19 Jahre alten sowie einen 18-jährigen Bielefelder kommen können – waren sie doch angeklagt, als Mitglieder einer aus den Niederlanden heraus agierenden Bande im großen Stil Betrugstaten begangen zu haben. Das Bielefelder Landgericht ordnete ihre Tatbeiträge jedoch lediglich als Beihilfe ein. Die III. Große Strafkammer verurteilte einen der Männer zu einer Jugendstrafe von drei Jahren, die drei weiteren Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen 15 und 21 Monaten.
Mitte 2022 bekam der 19jährige Fabien S. (Namen aller Betroffenen geändert) über einen Verwandten aus dem Ruhrgebiet mit, dass sich mit der Masche, die bei den Angeklagten lediglich als „Karten machen“bezeichnet wurde, schnelles Geld verdienen ließ. Die Aussicht auf einen illegalen monetären Segen ließ S. schnell bereit werden, in das Vorhaben mit einzusteigen.
Seine Aufgabe sollte es fortan sein, sogenannte Finanzagenten anzuwerben – sprich: die Bankkarten und zugehörigen PIN dieser Finanzagenten zu besorgen und die Kontodaten den niederländischen Hinter männern zur Verfügung zustellen. Diese wiederum verschickten im großen Stil Nachrichten an zahllose Empfänger, in denen diesen vorgegaukelt wurde, dass es sich bei dem Absenderumkinder oder andere nahe Verwandte der Angeschriebenen oder Angerufenen handle und dass diese ganz schnell Geld benötigten. Als Konto gaben die Niederländer stets ein Konto de rangeworbenen finanz agenten an.
InderFol geb liebes dem bekanntenkreis vo nS. nichtv erborgen, dass dieser neuerdings stets größere Bargeldsummen mit sich herum trug. Und so kam es, dass nach und nach auch die drei Mitangeklagten des 19-Jährigen in das Geschäft mit einstiegen.
Insgesamt entstand durch die Beihilfetaten der Angeklagten ein Schaden von mindestens 61.000 Euro. Dabei dürfte es sich jedoch nur um die Spitze des Eisbergs handeln.
Die III. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Carsten Nabel verurteilte den vorbestraften Fabien S. nun zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Dies nicht nur wegen seiner Beihilfe zum Betrug, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung: In der Nacht auf den 10. Mai 2023 hatte er mit zwei Begleitern einen Taxifahrerum den Fahrpreis geprellt und im folgenden Handgemenge gegen den Kopf des am Boden liegenden Fahrers getreten. Die Vollstreckung der gegen zwei seiner Mitangeklagten verhängten Strafen setzte das Gericht zur Bewährung aus. Der 18-jährige Malcolm F. indes wird 21 Monate im gefängnis verbüßen müssen.