Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Ost
Honorarkräfte erhalten richtige Arbeitsverträge
„Riesensache“für rund 100 Mitarbeiter der Musik- und Kunstschule. Tvöd-eingruppierung.
Bielefeld (mönt). Die etwa 100 Lehrerinnen und Lehrer an der Musik- und Kunstschule (MuKu) der Stadt Bielefeld erhalten Arbeitsverträge mit Eingruppierung in den Tarifvertrag fürdenöffentlichendienst (TVÖD). Bisher arbeiten sie als Honorarkräfte. Das bedeutet, sie haben keinen festen Arbeitsvertrag, sondern arbeiten projektbezogen oder auf Zeitbasis. Bei der Bezahlung gibt es kein festes Gehalt, sondern ein Honorar für die jeweils erbrachten Leistungen.
Der Stundensatz liegt dabei aktuell bei etwa 24 Euro. Urlaub, Krankheitstage oder Bezahlung für Vorbereitungsstunden gibt es nicht. Susanne Bondzio, Vorsitzende des Personalrates bei der Stadt, sieht die Neuerung deshalb als „Riesensache“. „Das ist sehr, sehr gut und ein Grund zu feiern“, sagt sie.
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Beschäftigung der Lehrkräfte an Musikschulen als Honorarkräfte sozialversicherungsrechtlich höchst problematisch sei, wie Oberbürgermeister Pit Clausen in einer Mitteilung erklärt. Die Stadt müsse daher zügig handeln. „Wir bieten allen Honorarkräften an, dass sie bei der Stadt fest im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses angestellt werden können – wenn sie das denn auch möchten“, erklärt Clausen.
Die Vorsitzende des Personalrates betont den Wert der Mitarbeiter: „Die Honorarkräfte der Muku leisten einen wertvollen Beitrag für die musikalische und künstlerische Bildung in der Stadt, werden bisher aber nicht angemessen entlohnt. Dieser Schritt wertet die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen nun auf und sie werden endlich tariflich entlohnt. Das ist gerecht und wir holen dadurch auch Lehrkräfte aus prekären Beschäftigungsverhältnissen“, sagt Bondzio. Nun gehe es daran, jeden einzelnen Fall einordnen zu können, um angemessene Verträge anbieten zu können.