Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Süd
Drei Dickhäuter geraten bei der Vorstellung aneinander, eines der Tiere wird in den Zuschauerbereich gestoßen
■ Osnabrück. Schockmoment für Zirkuszuschauer in Osnabrück: Bei der Premierenvorstellung des Circus Krone ist eine Elefantenkuh von der Bühne in den Zuschauerbereich gestürzt. Was genau während der Vorstellung geschah, ist derzeit noch nicht ganz geklärt. Aus Fotos und Videobildern geht hervor, dass drei Elefantenkühe in der Manege während einer Vorführung plötzlich in Konflikt gerieten. Eines der tonnenschweren Tiere wurde dabei von einem anderen gerammt und stürzte über eine Begrenzung.
Ein Video zeigt, wie Zuschauer den Bereich fluchtartig verlassen. Den Berichten zufolge wurde niemand ernsthaft verletzt, mindestens ein Gast aber trug ein Schürfwunde am Bein davon.
Ein Sprecher von Circus Krone teilte in einer ersten Stellungnahme mit, dass dank des professionellen Eingreifens der Tiertrainer die Situation sofort unter Kontrolle gewesen sei. Die in den Vorfall verwickelten Dompteusen hätten den Vorfall unbeschadet überstanden, für das Publikum habe zu keiner Zeit Gefahr bestanden. Nach Angaben des Sprechers hätten die Elefantenkühe in der Manege ein „in der Natur übliches Verhalten“gezeigt.
Schon seit längerem üben Tierschutzorganisationen wie Peta Kritik an der Wildtierhaltung in Zirkussen, explizit steht dabei auch immer wieder der Circus Krone im Zentrum. Peta hatte angekündigt, während der Krone-Vorstellungen mit Teams vor Ort zu sein, um auf die prekären Zustände in dem Zirkus hinzuweisen. Im Vorfeld der Premiere hatten die Tierschützer in einer Pressemitteilung speziell auch Elefanten in den Fokus gerückt, diese würden bei Krone mit drakonischen Mitteln dressiert und wiesen Verhaltensstörungen auf.
Auch Kommunen haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, den Auftritt von Wildtieren im Zirkus zu unterbinden, bislang mit wenig Erfolg. So beschloss der Bielefelder Stadtrat 2016 ein Auftrittsverbot für Zirkusse mit Wildtieren, das aber kurz darauf vom Verwaltungsgericht gekippt wurde. Das Verbot sei unzulässig, erklärte das Gericht. Begründung: Es gehe über das Tierschutzgesetz des Bundes hinaus. Lediglich der Bund könne „die Zurschaustellung wildlebender Tiere an wechselnden Orten beschränken oder verbieten“.
Das aber ist bislang nicht geschehen. Zwar hatten etliche Bundesländer 2016 – und da nicht zum ersten Mal – über den Bundesrat versucht, eine Rechtsverordnung anzustoßen, in der Auftritte von Affen, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Elefanten verboten werden. Vom Landwirtschaftsministerium heißt es dazu bisher aber: Eine solche Regelung wäre nur zulässig, wenn für jede Tierart einzeln belegt wäre, dass sie durch die Zirkushaltung „erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden“erlitte. Die „umfassenden Prüfung der vorliegenden internationalen wissenschaftlichen und sonstigen Erkenntnisse“dazu dauere noch an.