Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West
Diese Steuerentlastungen stehen zum Jahreswechsel an
¥ Zum 1. Januar 2021 sinkt für viele die Steuerlast.
KINDERGELD
Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann je 219 Euro, fürs dritte 225, für alle weiteren 250 Euro. Der Kinder- und Betreuungsfreibetrag, den Familien mit höherem Einkommen statt des Kindergelds beanspruchen können, erhöht sich um 576 auf 8.388 Euro.
GRUNDFREIBETRAG
Der steuerliche Grundfreibetrag – die Grenze, ab der überhaupt Steuern gezahlt werden müssen – erhöht sich um 336 auf 9.744 Euro und soll 2022 um weitere 240 Euro steigen.
KALTE PROGRESSION
Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen – den Effekt, dass man nach Lohnerhöhungen wegen der ebenfalls steigenden Steuern weniger hat als zuvor – werden auch die übrigen Einkommensteuergrenzen verschoben. Den Spitzensteuersatz von 45 Prozent gibt es nun erst ab 274.613 Euro Einkommen im Jahr – statt ab 270.501.
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
Der 1991 im Zuge der Wiedervereinigung eingeführte Solidaritätszuschlag wird für 90 Prozent der Steuerpflichtigen Geschichte sein. Bisher muss jeder 5,5 Prozent Soli zahlen, dessen Einkommensteuerlast über 972 Euro liegt. Diese Grenze wird auf 16.956 Euro angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden
Einkommen von 61.717 Euro kein Soli mehr fällig wird. Auch für Besserverdiener gibt es eine Minderung, nur Spitzenverdiener profitieren nicht.
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen wird auf 1.800 Euro pro Jahr angehoben und damit fast verdoppelt. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.
DEUTLICHE ENTLASTUNG
Insgesamt könnten manche Haushalte bis zu 2.300 Euro sparen, hat Frank Hechtner, Steuerexperte von der Uni Erlangen-Nürnberg, für das
berechnet.