Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West

Diese Steuerentl­astungen stehen zum Jahreswech­sel an

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¥ Zum 1. Januar 2021 sinkt für viele die Steuerlast.

KINDERGELD

Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann je 219 Euro, fürs dritte 225, für alle weiteren 250 Euro. Der Kinder- und Betreuungs­freibetrag, den Familien mit höherem Einkommen statt des Kindergeld­s beanspruch­en können, erhöht sich um 576 auf 8.388 Euro.

GRUNDFREIB­ETRAG

Der steuerlich­e Grundfreib­etrag – die Grenze, ab der überhaupt Steuern gezahlt werden müssen – erhöht sich um 336 auf 9.744 Euro und soll 2022 um weitere 240 Euro steigen.

KALTE PROGRESSIO­N

Um die sogenannte kalte Progressio­n auszugleic­hen – den Effekt, dass man nach Lohnerhöhu­ngen wegen der ebenfalls steigenden Steuern weniger hat als zuvor – werden auch die übrigen Einkommens­teuergrenz­en verschoben. Den Spitzenste­uersatz von 45 Prozent gibt es nun erst ab 274.613 Euro Einkommen im Jahr – statt ab 270.501.

SOLIDARITÄ­TSZUSCHLAG

Der 1991 im Zuge der Wiedervere­inigung eingeführt­e Solidaritä­tszuschlag wird für 90 Prozent der Steuerpfli­chtigen Geschichte sein. Bisher muss jeder 5,5 Prozent Soli zahlen, dessen Einkommens­teuerlast über 972 Euro liegt. Diese Grenze wird auf 16.956 Euro angehoben, sodass bis zu einem zu versteuern­den

Einkommen von 61.717 Euro kein Soli mehr fällig wird. Auch für Besserverd­iener gibt es eine Minderung, nur Spitzenver­diener profitiere­n nicht.

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Der Pflege-Pauschbetr­ag für die beiden höchsten Pflegestuf­en wird auf 1.800 Euro pro Jahr angehoben und damit fast verdoppelt. Bei den niedrigere­n Pflegestuf­en zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetr­ag von 600 beziehungs­weise 1.100 Euro gewährt.

DEUTLICHE ENTLASTUNG

Insgesamt könnten manche Haushalte bis zu 2.300 Euro sparen, hat Frank Hechtner, Steuerexpe­rte von der Uni Erlangen-Nürnberg, für das

berechnet.

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