Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West
Rehasport ab sofort wieder möglich
Frist für die finanzielle Soforthilfe noch einmal verlängert
(pep). Unter klar formulierten Bedingungen ist Rehasport nun doch möglich. Die Coronaschutz-Verordnung ist in einigen Punkten geändert worden. Das Team des Stadtsportbunds, allen voran Geschäftsführer Karl-Wilhelm Schulze, hat die neuen Informationen mit Erklärungen versehen und an die heimischen Sportvereine versandt.
So gilt jetzt, dass „Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden kann, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen Beteiligten während des gesamten Aufenthalts in oder auf den Einrichtungen mindestens zwei Meter beträgt.“Der Rehabilitationssport wird nicht als Freizeitbetätigung verstanden, sondern als Therapie.
Vor diesem Hintergrund dürfen auch nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung daran teilnehmen. Sportvereine, die eine Anerkennung als Leistungserbringer im Rehabilitationssport nach § 64, Sozialgesetzbuch IX haben, müssen darauf achten, dies bei ihren Angeboten zu überprüfen, betont Schulze.
Dazu fordert das Sportamt: „Vereine, die trotz der bekannten Risiken ihr Rehabilitationssportangebot zu den bisherigen Zeiten wieder aktivieren wollen, müssen einen entsprechenden schriftlichen Ausnahmeantrag des Vorstandes an das Sportamt richten, in dem garantiert wird, dass nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung daran teilnehmen und der geforderte Mindestabstand von zwei Metern jederzeit eingehalten wird.“
In der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung ist auch der Begriff „Individualsport“präzisiert worden. Als solcher gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden. So wie etwa Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches. Neu ist: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch eine*n Übungsleiter*in/Trainer*in ist möglich. Das Tennis-Einzel kann selbstverständlich mit Trainer gespielt werden. Ein Trainer ist auch im Reitsport möglich.
Darüber hinaus hat die Staatskanzlei NRW eine erneute Verlängerung der Soforthilfe bewilligt. Für diese neue Phase sind Anträge vom 16. November 2020 bis zum 15. März 2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt weiter über das Förderportal des LSB NRW https://foerderportal.lsbnrw.de/startseite
Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch im nächsten Jahr möglich. Das erlaubt eine Verlängerung von Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021. Damit dürfen auch Vereine, deren Satzung eine digitale Durchführung der Mitgliederversammlung bislang noch nicht vorsieht, trotzdem weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen.
SSB-Geschäftsführer Karl-Wilhelm Schulze appelliert in seinem Schreiben an die Vereine, sich der Verantwortung bewusst zu sein, die der organisierte Sport als bedeutender gesellschaftlicher Akteur in der aktuellen Situation mit steigenden Infektionszahlen für die Gesellschaft hat.