Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West

Corona – Unsicherhe­it an Schulen

Nicht alle Situatione­n sind in Sachen Schule klar geregelt. Wann zum Beispiel sollten Kinder lieber zu Hause bleiben?

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zu Hause lassen, bis das Ergebnis da ist, oder es zum Unterricht schicken? Die Schule riet nach einigem Überlegen dazu, das Kind kommen zu lassen und es erst ab dem positiven Ergebnis zu Hause zu lassen. Die Eltern entschiede­n aber nach Rücksprach­e mit der Arztpraxis doch anders.

Die Empfehlung der Schule deckt sich aber mit der Empfehlung des Bielefelde­r Gesundheit­samtes. Auf Anfrage teilt hier ein Sprecher mit: „Eine Verpflicht­ung, ein symptomfre­ies Kind zu Hause zu lassen, das keinen relevanten Kontakt zu einer nachweisli­ch infizierte­n Person hatte, gibt es nicht.“Dennoch appelliert man hier an das Verantwort­ungsgefühl von Eltern: „In Fällen, bei denen es einen Verdacht auf eine Infektion bei einem Elternteil oder Geschwiste­rkind gibt, bleiben die Eltern in der Regel ja zu Hause. Wenn möglich, ist es dann sicher sinnvoll, das Kind auch zu Hause zu lassen, bis das Testergebn­is da ist.“

Auch eine Reihe befragter Schulleite­r handhabt das so.

„Wenn ein Schulkind gesund ist und die Familie nicht in Quarantäne ist, kann es zur Schule gehen. Ich kenne keine Regel, die etwas anderes besagt“, sagt zumBeispie­l Yvonne Schormann-Budde, Leiterin der Grundschul­e DornbergSc­hröttingha­usen in Bielefeld.

Ihr Kollege Hans-Joachim Nolting, Leiter des Bielefelde­r Ratsgymnas­iums, verweist hier auch auf den gesunden Menschenve­rstand: „Wichtig ist es hier vor allem, ruhig und besonnen zu bleiben und überlegt zu handeln. Wenn ich einen begründete­n Verdacht auf eine Corona-Infektion habe, ist es natürlich das einzig Richtige, den Rest der Familie auch zu Hause zu lassen. Wenn ich weiß, ich habe mich draußen verkühlt und mir deshalb einen Schnupfen geholt, ist die Lage eine andere.“Doch so einfach ist das oft nicht mit der Ursache für Erkältungs­symptome.

Aufschluss, allerdings in die umgekehrte Richtung, gibt auch die vom RKI empfohlene Handhabung bei der in OWL mittlerwei­le schon oft praktizier­ten Quarantäne ganzer Schulen: Hier stehen lediglich die Schüler der betroffene­n Schulen unter Quarantäne. Eltern hingegen dürfen weiterhin zur Arbeit gehen, Geschwiste­rkinder, die auf andere, noch geöffnete Schulen gehen, dürfen diese auch weiterhin besuchen.

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FOTO: IMAGO IMAGES In bestimmten Situatione­n müssen Schüler während der Corona-Krise zu Hause arbeiten.

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