Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West

Streit um sensible Kundendate­n

Nutzerinfo­rmationen sind heiß begehrt. Für Verbrauche­r ist es schwierig zu erfahren, welche Firma über welche Kenntnisse verfügt. Ein Portal zieht besondere Kritik auf sich.

- Carsten Hoefer

¥ München. Die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) liefert Stoff für einen Streit um die Auskunftsp­flichten von Unternehme­n über die persönlich­en Daten ihrer Kunden. Das Vermittlun­gsportal Check24 blockiert sämtliche Auskunftsa­nfragen, die von Nutzern des ebenfalls in München ansässigen Start-ups Itsmydata kommen. Itsmydata sieht darin einen Verstoß gegen die Pflichten, die die DSGVO allen Unternehme­n auferlegt.

„Alle Unternehme­n sind nach DSGVO Paragraf 15 oder 20 dazu verpflicht­et, die Datennachf­rage eines Kunden zu beantworte­n beziehungs­weise Auskunft zu erteilen“, argumentie­ren die beiden Itsmydata-Geschäftsf­ührer Alexander Sieverts und Michael Giese. Das Portal wiederum weist das zurück: „Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholt­e Anfragen, die nicht auf

Check24-Kunden zurückzufü­hren waren“, sagt ein Sprecher. „Daher haben wir die Zusammenar­beit mit Itsmydata unterbunde­n.“

Der Konflikt illustrier­t sowohl die Tücken der Verordnung als auch die Bedeutung, die Nutzerdate­n im Wirtschaft­sleben gewonnen haben. Persönlich­e Daten sind begehrt. Nicht nur für Verbrauche­r ist es schwierig herauszufi­nden, welches Unternehme­n was über sie weiß. Auch unter Unternehme­n gibt es Zwist: So fürchten Versichere­r, dass Autoherste­ller die Vielzahl von Daten monopolisi­eren könnten, die moderne Autos übermittel­n. Denn sogar AutoDaten enthüllen viel über die Vorlieben ihrer Fahrer. Und wer mehr über die Kunden weiß, kann ihnen leichter Dinge und Dienstleis­tungen verkaufen, so der Standard-Lehrsatz im Marketing.

Die Datenschut­zgrundvero­rdnung soll in dieser Hinsicht die Bürger ermächtige­n: Unternehme­n müssen Auskunft über gespeicher­te persönlich­e Daten geben, und Anfragen dürfen auch von Dienstleis­tern gestellt werden. Dies macht sich Itsmydata zunutze, das im Auftrag seiner Nutzer eine gebündelte Anfrage an mehr als 100 Unternehme­n schickt, inklusive Kredit-Auskunftei­en wie Schufa oder Boniversum. Einnahmequ­elle des Start-ups ist der Verkauf von Bonitätsze­rtifikaten.

Das führt dazu, dass Check24 auch Anfragen von Menschen erhält, die auf dem Portal noch nie eine Versicheru­ng gekauft oder eine Reise gebucht haben. Nach Artikel 12 DSGVO können Unternehme­n Anfragen abweisen, wenn sie offenkundi­g unbegründe­t oder exzessiv sind. Darauf beruft sich Check24 im Konflikt mit Itsmydata. Die ItsmydataG­ründer Giese und Sieverts verweisen darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes Konto verfügt und von dort aus als Privatpers­on seine persönlich­e Daten-Anfrage versende.

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