Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West
Streit um sensible Kundendaten
Nutzerinformationen sind heiß begehrt. Für Verbraucher ist es schwierig zu erfahren, welche Firma über welche Kenntnisse verfügt. Ein Portal zieht besondere Kritik auf sich.
¥ München. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liefert Stoff für einen Streit um die Auskunftspflichten von Unternehmen über die persönlichen Daten ihrer Kunden. Das Vermittlungsportal Check24 blockiert sämtliche Auskunftsanfragen, die von Nutzern des ebenfalls in München ansässigen Start-ups Itsmydata kommen. Itsmydata sieht darin einen Verstoß gegen die Pflichten, die die DSGVO allen Unternehmen auferlegt.
„Alle Unternehmen sind nach DSGVO Paragraf 15 oder 20 dazu verpflichtet, die Datennachfrage eines Kunden zu beantworten beziehungsweise Auskunft zu erteilen“, argumentieren die beiden Itsmydata-Geschäftsführer Alexander Sieverts und Michael Giese. Das Portal wiederum weist das zurück: „Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholte Anfragen, die nicht auf
Check24-Kunden zurückzuführen waren“, sagt ein Sprecher. „Daher haben wir die Zusammenarbeit mit Itsmydata unterbunden.“
Der Konflikt illustriert sowohl die Tücken der Verordnung als auch die Bedeutung, die Nutzerdaten im Wirtschaftsleben gewonnen haben. Persönliche Daten sind begehrt. Nicht nur für Verbraucher ist es schwierig herauszufinden, welches Unternehmen was über sie weiß. Auch unter Unternehmen gibt es Zwist: So fürchten Versicherer, dass Autohersteller die Vielzahl von Daten monopolisieren könnten, die moderne Autos übermitteln. Denn sogar AutoDaten enthüllen viel über die Vorlieben ihrer Fahrer. Und wer mehr über die Kunden weiß, kann ihnen leichter Dinge und Dienstleistungen verkaufen, so der Standard-Lehrsatz im Marketing.
Die Datenschutzgrundverordnung soll in dieser Hinsicht die Bürger ermächtigen: Unternehmen müssen Auskunft über gespeicherte persönliche Daten geben, und Anfragen dürfen auch von Dienstleistern gestellt werden. Dies macht sich Itsmydata zunutze, das im Auftrag seiner Nutzer eine gebündelte Anfrage an mehr als 100 Unternehmen schickt, inklusive Kredit-Auskunfteien wie Schufa oder Boniversum. Einnahmequelle des Start-ups ist der Verkauf von Bonitätszertifikaten.
Das führt dazu, dass Check24 auch Anfragen von Menschen erhält, die auf dem Portal noch nie eine Versicherung gekauft oder eine Reise gebucht haben. Nach Artikel 12 DSGVO können Unternehmen Anfragen abweisen, wenn sie offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Darauf beruft sich Check24 im Konflikt mit Itsmydata. Die ItsmydataGründer Giese und Sieverts verweisen darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes Konto verfügt und von dort aus als Privatperson seine persönliche Daten-Anfrage versende.