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BGH bestätigt Hafturteil gegen Todespfleger
¥ Karlsruhe (AFP). Das Hafturteil des Landgerichts München I gegen den sogenannten Todespfleger Grzegorz W. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionen der Nebenkläger zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. W. war im Oktober in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete deshalb Sicherungsverwahrung an. (Az. 1 StR 150/21)
W. war in 69 Haushalten in ganz Deutschland in der Pflege tätig und tötete drei alte Menschen mit Insulinspritzen. In vielen Haushalten bestahl er demnachauchseine Patienten und deren Familien. Ursprünglich war er wegen sechs Morden angeklagt, das Gericht sah zudem einen siebten Fall als möglichen weiteren Mord.
Allerdings ließ sich in den weiteren Fällen der Tatnachweis nicht mit ausreichender Sicherheit führen. Das Urteil bedeutet die Höchststrafe und ist nun rechtskräftig.