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Pokal-Aus für Wolfsburg nach Wechselfeh­ler

Das DFB-Sportgeric­ht erkennt den 3:1-Sieg des Bundesligi­sten bei Preußen Münster ab.

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¥ Frankfurt (sid). Dem Bundesligi­sten VfL Wolfsburg ist der 3:1-Sieg nach Verlängeru­ng im DFB-Pokal beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfeh­lers nachträgli­ch aberkannt worden. Das Sportgeric­ht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montag nach mündlicher Verhandlun­g in Frankfurt dem Einspruch des Regionalli­gisten gegen die Wertung der Erstrunden­partie statt. Das Spiel wurde mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.

Wolfsburgs Cheftraine­r Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster sechs Spieler eingewechs­elt. Dreimal hatte der Niederländ­er während der regulären Spielzeit ausgewechs­elt, drei weitere Profis kamen in der Verlängeru­ng hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt.

Dem Champions-LeagueTeil­nehmer waren die entspreche­nden Bestimmung­en des DFB offenbar nicht bekannt.

In dem entspreche­nden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetausc­ht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzlich­e Auswechslu­ng bei Spielen mit Verlängeru­ng ist nicht zulässig.“Eine andere Regelung galt bei der EMundbeim olympische­n Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängeru­ng.

Die Entscheidu­ng des DFBSportge­richts ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspr­uch dem Viertligis­ten eine fixe Prämie von rund 257.000 Euro.

Es ist nicht das erste Mal, dass der VfL Wolfsburg per Entscheidu­ng am „Grünen Tisch“aus dem DFB-Pokal ausscheide­n musste. 2004 hatten die Niedersach­sen ihren Neuzugang Marian Hristov eingesetzt, obwohl der nach einer Roten Karte für seinen ehemaligen Verein 1. FC Kaiserslau­tern noch gesperrt war.

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