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Pokal-Aus für Wolfsburg nach Wechselfehler
Das DFB-Sportgericht erkennt den 3:1-Sieg des Bundesligisten bei Preußen Münster ab.
¥ Frankfurt (sid). Dem Bundesligisten VfL Wolfsburg ist der 3:1-Sieg nach Verlängerung im DFB-Pokal beim SC Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montag nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.
Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August in Münster sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit ausgewechselt, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt.
Dem Champions-LeagueTeilnehmer waren die entsprechenden Bestimmungen des DFB offenbar nicht bekannt.
In dem entsprechenden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“Eine andere Regelung galt bei der EMundbeim olympischen Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängerung.
Die Entscheidung des DFBSportgerichts ebnete Preußen Münster nicht nur den Weg in die zweite Pokal-Runde am 26./27. Oktober. Zugleich bescherte der Richterspruch dem Viertligisten eine fixe Prämie von rund 257.000 Euro.
Es ist nicht das erste Mal, dass der VfL Wolfsburg per Entscheidung am „Grünen Tisch“aus dem DFB-Pokal ausscheiden musste. 2004 hatten die Niedersachsen ihren Neuzugang Marian Hristov eingesetzt, obwohl der nach einer Roten Karte für seinen ehemaligen Verein 1. FC Kaiserslautern noch gesperrt war.