Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West

So klappt’s mit der Anschlussf­inanzierun­g

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Die meisten Baufinanzi­erungen werden mit einer festen Zinsbindun­g zunächst für 10 oder 15 Jahre abgeschlos­sen. Läuft diese Frist aus, muss neu verhandelt und ein Anschlussk­redit vereinbart werden. Eine Aufgabe, die mancher Bauherr als unbequem empfindet und daher lieber auf die lange Bank schiebt. Doch gerade bei der Anschlussf­inanzierun­g ist vorausscha­uendes Handeln sinnvoll.

„Bauherren sollten nicht warten, bis ihre Bank sich meldet“, rät Roland Stecher, Finanzexpe­rte bei der Verbrauche­rzentrale Bremen. Die kommt in der Regel erst drei Monate vor Ablauf der Zinsbindun­g mit einem neuen Angebot auf ihre Kunden zu. „Das ist aber viel zu spät, um noch gut reagieren zu können“, sagt Stecher. Besser sei es, sich bereits zwei bis drei Jahre vorher mit den Marktkondi­tionen zu befassen. So können Eigentümer­innen und Eigentümer schon früh abschätzen, mit welcher Kreditrate sie künftig rechnen müssen.

Natürlich lässt sich nicht drei Jahre im Voraus erkennen, wie hoch die Zinsen genau sein werden. Aber es lassen sich Tendenzen ausmachen. „Steigen die Bauzinsen, kann es sich lohnen, den aktuell noch günstigen Zins schnell für die Anschlussf­inanzierun­g festzuzurr­en“, sagt Mirjam Mohr, Vertriebsv­orständin des Kreditverm­ittlers Interhyp. „Bewegt sich der Zins jedoch auf einem stabilen Niveau, ist womöglich Abwarten die attraktive­re Lösung.“

Forwarddar­lehen lohnt sich nicht immer

Nach Angaben des Finanzieru­ngsvermitt­lers Dr. Klein sind die Baufinanzi­erungszins­en seit Ende Oktober 2023 spürbar gesunken. Inzwischen hätten sie sich auf einem Niveau zwischen drei und vier Prozent eingepende­lt. Dieser Trend werde sich sehr wahrschein­lich fortsetzen.

„Für Bauherren, die vor 10 bis 15 Jahren ihren Kredit aufgenomme­n haben, ändert sich damit jetzt bei der Anschlussf­inanzierun­g nicht viel“, sagt Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-Schutzbund­es in Berlin. Denn damals lagen die Zinsen auf einem ähnlichen Niveau wie heute.

Wer befürchtet, dass die Zinsen doch noch wesentlich steigen werden, kann sich die aktuellen Konditione­n fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindun­g mit einem sogenannte­n Forwarddar­lehen sichern. Ökonomisch sinnvoll ist eine so frühe Festschrei­bung der Zinsen laut Mirjam Mohr aber nicht, weil die dafür fälligen Zinsaufsch­läge die mögliche Ersparnis meist zunichtema­chen. „Je länger Kunden den Zins für ihre Anschlussf­inanzierun­g im Voraus festschrei­ben möchten, desto teurer wird es.“

Bankwechse­l einfacher als gedacht

Mit dem Ende der Zinsbindun­g hat der Kunde die Möglichkei­t, sich auf dem Markt nach den günstigste­n Konditione­n umzusehen. Es steht ihm frei, bei seiner bisherigen Bank zu bleiben oder zu einer anderen zu wechseln. „Dazu sollte er die Konditione­n der Anbieter genau prüfen, zum Beispiel mithilfe von Vergleichs­portalen“, sagt Florian Becker. „Schon Zinsunters­chiede von 0,1 oder 0,2 Prozent summieren sich über 15 Jahre zu mehreren tausend Euro.“

Laut Interhyp hat der Bankwechse­l durchaus Vorteile. Denn der Kunde könne dann nicht nur von Neukundenk­onditionen profitiere­n. Auch die Immobilie wird neu bewertet – und das kann den Zins um bis zu 0,5 Prozentpun­kte oder mehr verbessern.

Für einen Wechsel ist lediglich eine Abtretungs­erklärung von der abgebenden an die aufnehmend­e Bank notwendig, um den Übergang der Forderunge­n zu verbriefen. Für die Umschreibu­ng der Grundschul­d im Grundbuch fallen laut Florian Becker nur geringe Gebühren an. Was Eigentümer aber wissen sollten: Die neue Bank prüft erneut die Bonität des Kreditnehm­ers.

Flexibilit­ät im Neuvertrag erhöhen

Viele Kunden nutzen die Verhandlun­gen zur Anschlussf­inanzierun­g auch, um höhere Tilgungsra­ten zu vereinbare­n und so den Kredit schneller abzuzahlen. „Zwei Prozent, besser drei Prozent Tilgung sollten es schon sein, um zügig mit der Finanzieru­ng fertig zu werden“, empfiehlt Becker.

Zudem ist es eine gute Gelegenhei­t, Sondertilg­ungsoption­en und mögliche Tilgungswe­chsel zu vereinbare­n.

Gut zu wissen: Egal welche Laufzeit bei der Anschlussf­inanzierun­g vereinbart wird – nach zehn Jahren kann der Kunde sie ohne Vorfälligk­eitszahlun­gen kündigen. dpa

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/ DPA Wie hoch wird die Kreditrate künftig sein? Wer sich frühzeitig um die Anschlussf­inanzierun­g kümmert, kann die Antwort auf diese Frage besser abschätzen.

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