Neue Westfälische - Bünder Tageblatt
Das sind die Folgen der Ticketsteuer
Ab dem 1. Mai steigt die sogenannte Luftverkehrssteuer. Darauf hatte sich die Bundesregierung im vergangenen Winter geeinigt, um die Löcher im Haushalt zu stopfen.
Berlin.
Flugreisende müssen sich ab Mai auf höhere Kosten für ihre Tickets einstellen, denn ab dem 1. Mai steigt die sogenannte Luftverkehrssteuer, die auch als Ticketsteuer bekannt ist. Darauf hatte sich die Bundesregierung im vergangenen Winter geeinigt, um die Löcher im Haushalt zu stopfen. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat das Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht – und damit die höhere Ticketsteuer. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist die Ticketsteuer?
Die Luftverkehrssteuer wurde 2011 eingeführt und wird auf gewerbliche Passagierflüge erhoben. Sie fließt als Einnahme an den Bund und bringt ihm dadurch zusätzliche Einnahmen – 2022 waren es knapp 1,2 Milliarden Euro. Die Höhe des Steuersatzes orientiert sich an der Entfernung zwischen dem größten deutschen Flughafen–frankfurtammain – und dem größten Flughafen im jeweiligen Zielland.
Wie teuer wird es?
Bisher lag die Ticketsteuer für Kurzstrecken (bis 2.500 Kilometer und innerhalb der EU) bei 13,03 Euro. Künftig soll sie auf 15,53 Euro steigen. Für mittlere Distanzen (bis 6.000 Kilometer) wurden bislang 33,01 Euro fällig, ab dem 1. Mai sind es 39,34 Euro. Und für Langstreckenflüge steigt der Steuersatz von 59,43 Euro auf 70,83 Euro.
Was bedeutete das für die Flugtickets?
Die Steuer muss von den Fluggesellschaften bezahlt werden.
Weil sie die in der Regel aber an die Passagiere weiterreichen dürften, würde das auch die Flugtickets teurer machen. Um wie viel, liegt im Endeffekt bei den Airlines. Diese dürfen die erhöhte Steuer ab dem 1. Mai erheben.
Wie kann ich beim Flugticket noch sparen?
Generell zeige die Erfahrung: „Je früher man einen Flug bucht, um so günstiger die Preise“, führt ein Sprecher des Luftverkehrsverbandes BDL aus. „Dadurch, dass den Fluggesellschaften durch die frühe Buchung eine langfristige und zuverlässige Planung möglich ist,könnendieairlineseinehohe Auslastung der Flugzeuge erreichen und den Verbrauchern im Gegenzug preiswertere Tickets über Frühbucherrabatte anbieten.“
Für wen gilt die Steuer?
Grundsätzlich werden gewerbliche Passagierflüge damit besteuert – und dabei alle Abflüge von einem deutschen Flughafen. Für Passagiere, die in Deutschland nur umsteigen, fällt die Steuer nicht an. Davon befreit sind Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht beendet und keinen eigenen Sitzplatz im Flugzeug haben. Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken werden ebenfalls nicht besteuert, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
Warum gibt es Kritik?
Während Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace den Schritt lobten, kam seitens des Luftverkehrsverbandes schon Anfang des Jahres Kritik auf. Laut BDL hatten viele Menschen
ihren Sommerurlaub da bereits gebucht. Airlines und Tourismuswirtschaft hätten die höhere Steuer in ihre Kalkulation nicht einfließen lassen können. „Die Luftfahrtunternehmen oder Reiseveranstalter müssen die Differenz im vollen Umfang selbst tragen“, bemängelt der Verband weiterhin. Das schmälere erheblich die Ertrags- und Investitionskraft der Unternehmen.
Die Gewerkschaft Verdi warnte gemeinsam mit Betriebsräten aus der Branche vor Wettbewerbsnachteilen für den Standort. Vor allem kleinere Flughäfen könnten in ihrer Existenz gefährdet sein. Auch der BDL verweist auf die immer weiter steigenden Standortkosten. Und für Kundinnen und Kunden werde Fliegen immer teurer.