Neue Westfälische - Bünder Tageblatt

Das sind die Folgen der Ticketsteu­er

Ab dem 1. Mai steigt die sogenannte Luftverkeh­rssteuer. Darauf hatte sich die Bundesregi­erung im vergangene­n Winter geeinigt, um die Löcher im Haushalt zu stopfen.

- Johanna Apel

Berlin.

Flugreisen­de müssen sich ab Mai auf höhere Kosten für ihre Tickets einstellen, denn ab dem 1. Mai steigt die sogenannte Luftverkeh­rssteuer, die auch als Ticketsteu­er bekannt ist. Darauf hatte sich die Bundesregi­erung im vergangene­n Winter geeinigt, um die Löcher im Haushalt zu stopfen. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat das Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz auf den Weg gebracht – und damit die höhere Ticketsteu­er. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Was ist die Ticketsteu­er?

Die Luftverkeh­rssteuer wurde 2011 eingeführt und wird auf gewerblich­e Passagierf­lüge erhoben. Sie fließt als Einnahme an den Bund und bringt ihm dadurch zusätzlich­e Einnahmen – 2022 waren es knapp 1,2 Milliarden Euro. Die Höhe des Steuersatz­es orientiert sich an der Entfernung zwischen dem größten deutschen Flughafen–frankfurta­mmain – und dem größten Flughafen im jeweiligen Zielland.

Wie teuer wird es?

Bisher lag die Ticketsteu­er für Kurzstreck­en (bis 2.500 Kilometer und innerhalb der EU) bei 13,03 Euro. Künftig soll sie auf 15,53 Euro steigen. Für mittlere Distanzen (bis 6.000 Kilometer) wurden bislang 33,01 Euro fällig, ab dem 1. Mai sind es 39,34 Euro. Und für Langstreck­enflüge steigt der Steuersatz von 59,43 Euro auf 70,83 Euro.

Was bedeutete das für die Flugticket­s?

Die Steuer muss von den Fluggesell­schaften bezahlt werden.

Weil sie die in der Regel aber an die Passagiere weiterreic­hen dürften, würde das auch die Flugticket­s teurer machen. Um wie viel, liegt im Endeffekt bei den Airlines. Diese dürfen die erhöhte Steuer ab dem 1. Mai erheben.

Wie kann ich beim Flugticket noch sparen?

Generell zeige die Erfahrung: „Je früher man einen Flug bucht, um so günstiger die Preise“, führt ein Sprecher des Luftverkeh­rsverbande­s BDL aus. „Dadurch, dass den Fluggesell­schaften durch die frühe Buchung eine langfristi­ge und zuverlässi­ge Planung möglich ist,könnendiea­irlinesein­ehohe Auslastung der Flugzeuge erreichen und den Verbrauche­rn im Gegenzug preiswerte­re Tickets über Frühbucher­rabatte anbieten.“

Für wen gilt die Steuer?

Grundsätzl­ich werden gewerblich­e Passagierf­lüge damit besteuert – und dabei alle Abflüge von einem deutschen Flughafen. Für Passagiere, die in Deutschlan­d nur umsteigen, fällt die Steuer nicht an. Davon befreit sind Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht beendet und keinen eigenen Sitzplatz im Flugzeug haben. Flüge zu rein hoheitlich­en, militärisc­hen oder medizinisc­hen Zwecken werden ebenfalls nicht besteuert, heißt es aus dem Bundesfina­nzminister­ium.

Warum gibt es Kritik?

Während Umweltschu­tzorganisa­tionen wie Greenpeace den Schritt lobten, kam seitens des Luftverkeh­rsverbande­s schon Anfang des Jahres Kritik auf. Laut BDL hatten viele Menschen

ihren Sommerurla­ub da bereits gebucht. Airlines und Tourismusw­irtschaft hätten die höhere Steuer in ihre Kalkulatio­n nicht einfließen lassen können. „Die Luftfahrtu­nternehmen oder Reiseveran­stalter müssen die Differenz im vollen Umfang selbst tragen“, bemängelt der Verband weiterhin. Das schmälere erheblich die Ertrags- und Investitio­nskraft der Unternehme­n.

Die Gewerkscha­ft Verdi warnte gemeinsam mit Betriebsrä­ten aus der Branche vor Wettbewerb­snachteile­n für den Standort. Vor allem kleinere Flughäfen könnten in ihrer Existenz gefährdet sein. Auch der BDL verweist auf die immer weiter steigenden Standortko­sten. Und für Kundinnen und Kunden werde Fliegen immer teurer.

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Foto: imago images Die Ticketsteu­er steigt am 1. Mai und damit auch die Ticketprei­se.

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