Neue Westfälische - Bünder Tageblatt
Krankheitswelle am EKG: Wann müssen Schulen eigentlich schließen?
Ein Magen-darm-virus geht an der Erich-kästner-gesamtschule um. Die Schule hat freiwillig auf Distanzunterricht gesetzt. In welchen Fällen werden Schulschließungen von oben angeordnet?
Bünde.
An der Erich-kästnergesamtschule war am Montag und Dienstag Distanzunterricht angesagt – wegen einer Magen-darm-infektionswelle, die aktuell unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer umgeht. Die Entscheidung sei von der Schule selbst und nicht „von oben“getroffen worden, betont Schulleiter Dennis Krause. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Kreis-gesundheitsamt Schulschließungen anordnen kann. Die Neue Westfälische hat beim Kreis Herford, der das Kreis-gesundheitsamt verantwortet, nachgefragt, wie das Prozedere abläuft.
Dass tatsächlich das Kreisgesundheitsamt eingreift, passiert eher selten. Und wenn, dann handele es immer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes (IFSG). „Bei der Entscheidungsfindung bezüglich einer potenziellen Schulschließung spielen das Ansteckungsrisiko und die Auswirkungen der jeweiligen Krankheit auf die Gesundheit des Menschen eine entscheidende Rolle“, teilt Kreissprecher Patrick Albrecht mit. Eine solche Maßnahme komme dann in Betracht, wenn die Erkrankungen sehr dramatisch verlaufen.
Wichtig sei es, angemessen zu agieren. „Eine Schulschließung auf Anordnung des Gesundheitsamtes ist eine sehr drastische Maßnahme und stets das letzte Mittel“, betont er. Viel eher gebe es Empfehlungen oder – wie während der Corona-pandemie – Auflagen, einen Klassenverband für einige Tage in den Distanzunterricht zu verlagern.
Bei den derzeitigen Magendarm-infektionen an der Erich-kästner-gesamtschule sei eine von der Unteren Gesundheitsbehörde angeordnete Schulschließung nicht gerechtfertigt. Albrecht hatte zuvor schon betont, dass es keine bestätigte Norovirus-infektion gebe.
Rechtsgrundlage für Schulschließungen sei das Infektionsschutzgesetz. Die zuständige Behörde kann erkrankte, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen unter anderem dazu verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen. Oder bestimmte Orte – beispielsweise Gemeinschaftseinrichtungen – nicht zu betreten. Das Gesetz ermöglicht auch ganze Schließungen von Kitas oder Schulen.
„Ob nur ein Betretungsverbot für einzelne Personen oder eine Schulschließung erforderlich ist, hängt von dem Ansteckungsrisiko und den Auswirkungen der jeweiligen Krankheit auf die Gesundheit des Menschen ab“, heißt es seitens des Kreises. Die Schließung
einer Einrichtung sei dann erforderlich, wenn gleich effektive Mittel zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen werden können. Zuständig und verantwortlich sind für Schulschließungen die Gesundheitsämter, aber auch örtliche Behörden wie Gemeinde und Städte.
Die Einschränkung des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung oder die Schließung dereinrichtunggiltsolange,bis nach ärztlichem Urteil und nach Auffassung der zuständigen Behörde eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Der Kreis Herford habe in den vergangenen zehn Jahren – so weit wollte die NW einen Blick zurück werfen – übrigens keine Schulschließungen angeordnet.„währenddercorona-pandemie stand das Gesundheitsamt mit den Schulen bezüglich des aktuellen
Ausbruchsgeschehen und Hygieneregeln in regelmäßigem Kontakt.hierwurdenzumteil Empfehlungen oder Auflagen ausgesprochen, einen Klassenverband für einige Tage in den Distanzunterricht zu verlagern“, heißt es seitens des Kreises.
2014 hatte es einen Masernfall am Freiherr-vomstein-gymnasium gegeben. Auch hier kam es nicht zu einer Schulschließung. Ein Schüler war erkrankt. Gesundheitsamt, Eltern und Mitschüler wurden informiert. Daraufhin wurden die Impfausweise der Schülerinnenundschülerkontrolliert. Mehr als 95 Prozent der Schüler hatten einen ausreichenden Masern-impfschutz. Lediglich 20 Kinder sind nicht geimpft worden. Schüler und Lehrer, die nicht geimpft waren und Kontakt zum Erkrankten hatten, mussten daraufhin zuhause bleiben. Der Schulbetrieb lief ansonsten normal.