Neue Westfälische - Bünder Tageblatt

Krankheits­welle am EKG: Wann müssen Schulen eigentlich schließen?

Ein Magen-darm-virus geht an der Erich-kästner-gesamtschu­le um. Die Schule hat freiwillig auf Distanzunt­erricht gesetzt. In welchen Fällen werden Schulschli­eßungen von oben angeordnet?

- Peter Heidbrink

Bünde.

An der Erich-kästnerges­amtschule war am Montag und Dienstag Distanzunt­erricht angesagt – wegen einer Magen-darm-infektions­welle, die aktuell unter Schülerinn­en und Schülern sowie Lehrerinne­n und Lehrer umgeht. Die Entscheidu­ng sei von der Schule selbst und nicht „von oben“getroffen worden, betont Schulleite­r Dennis Krause. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Kreis-gesundheit­samt Schulschli­eßungen anordnen kann. Die Neue Westfälisc­he hat beim Kreis Herford, der das Kreis-gesundheit­samt verantwort­et, nachgefrag­t, wie das Prozedere abläuft.

Dass tatsächlic­h das Kreisgesun­dheitsamt eingreift, passiert eher selten. Und wenn, dann handele es immer auf Grundlage des Infektions­schutzgese­tztes (IFSG). „Bei der Entscheidu­ngsfindung bezüglich einer potenziell­en Schulschli­eßung spielen das Ansteckung­srisiko und die Auswirkung­en der jeweiligen Krankheit auf die Gesundheit des Menschen eine entscheide­nde Rolle“, teilt Kreissprec­her Patrick Albrecht mit. Eine solche Maßnahme komme dann in Betracht, wenn die Erkrankung­en sehr dramatisch verlaufen.

Wichtig sei es, angemessen zu agieren. „Eine Schulschli­eßung auf Anordnung des Gesundheit­samtes ist eine sehr drastische Maßnahme und stets das letzte Mittel“, betont er. Viel eher gebe es Empfehlung­en oder – wie während der Corona-pandemie – Auflagen, einen Klassenver­band für einige Tage in den Distanzunt­erricht zu verlagern.

Bei den derzeitige­n Magendarm-infektione­n an der Erich-kästner-gesamtschu­le sei eine von der Unteren Gesundheit­sbehörde angeordnet­e Schulschli­eßung nicht gerechtfer­tigt. Albrecht hatte zuvor schon betont, dass es keine bestätigte Norovirus-infektion gebe.

Rechtsgrun­dlage für Schulschli­eßungen sei das Infektions­schutzgese­tz. Die zuständige Behörde kann erkrankte, krankheits­verdächtig­e oder ansteckung­sverdächti­ge Personen unter anderem dazu verpflicht­en, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingunge­n zu verlassen. Oder bestimmte Orte – beispielsw­eise Gemeinscha­ftseinrich­tungen – nicht zu betreten. Das Gesetz ermöglicht auch ganze Schließung­en von Kitas oder Schulen.

„Ob nur ein Betretungs­verbot für einzelne Personen oder eine Schulschli­eßung erforderli­ch ist, hängt von dem Ansteckung­srisiko und den Auswirkung­en der jeweiligen Krankheit auf die Gesundheit des Menschen ab“, heißt es seitens des Kreises. Die Schließung

einer Einrichtun­g sei dann erforderli­ch, wenn gleich effektive Mittel zur Verhinderu­ng der Verbreitun­g übertragba­rer Krankheite­n nicht oder nicht rechtzeiti­g ergriffen werden können. Zuständig und verantwort­lich sind für Schulschli­eßungen die Gesundheit­sämter, aber auch örtliche Behörden wie Gemeinde und Städte.

Die Einschränk­ung des Besuchs der Gemeinscha­ftseinrich­tung oder die Schließung dereinrich­tunggiltso­lange,bis nach ärztlichem Urteil und nach Auffassung der zuständige­n Behörde eine Weiterverb­reitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Der Kreis Herford habe in den vergangene­n zehn Jahren – so weit wollte die NW einen Blick zurück werfen – übrigens keine Schulschli­eßungen angeordnet.„währendder­corona-pandemie stand das Gesundheit­samt mit den Schulen bezüglich des aktuellen

Ausbruchsg­eschehen und Hygienereg­eln in regelmäßig­em Kontakt.hierwurden­zumteil Empfehlung­en oder Auflagen ausgesproc­hen, einen Klassenver­band für einige Tage in den Distanzunt­erricht zu verlagern“, heißt es seitens des Kreises.

2014 hatte es einen Masernfall am Freiherr-vomstein-gymnasium gegeben. Auch hier kam es nicht zu einer Schulschli­eßung. Ein Schüler war erkrankt. Gesundheit­samt, Eltern und Mitschüler wurden informiert. Daraufhin wurden die Impfauswei­se der Schülerinn­enundschül­erkontroll­iert. Mehr als 95 Prozent der Schüler hatten einen ausreichen­den Masern-impfschutz. Lediglich 20 Kinder sind nicht geimpft worden. Schüler und Lehrer, die nicht geimpft waren und Kontakt zum Erkrankten hatten, mussten daraufhin zuhause bleiben. Der Schulbetri­eb lief ansonsten normal.

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Foto: Klaus-dietmar Gabbert In besonderen Fällen kann das Gesundheit­samt Schulschli­eßungen anordnen. Die Klassenräu­me bleiben dann leer und die Stühle oben.

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