Neue Westfälische - Bünder Tageblatt
Kabelfernsehen: Was jetzt zu tun ist
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Möglichkeiten es für die zukünftige Tv-nutzung gibt.
Kreis Herford. Kabelfernsehen wird Mietersache. Denn spätestens am Montag, 1. Juli, endet das so genannte Nebenkosten privileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelfernsehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter in einem Haus über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln.
ErolBura kT ergek, Referent für Teleko mm unikat ionsr echt beider Verbraucher zentrale NRW, erklärt, wie man den kabelanschluss behält oder Alternativen nutzt und was das kosten kann.
Warum endet der automatische Kabelanschluss?
Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der W oh nungs infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkosten abrechnung. Hauseigentümer und Haus verwaltungen
hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort. Durch eine Gesetzesänderung ist dieses Privileg nun hinfällig. Eingeführt worden war es in den Anfangstagen des Kabelfernsehens, um die Verbreitung der Anschlüsse zu fördern. Es bedeutete, dass die Netzbetreiber Pauschalverträge für Mietwohnungen abschließen durften. Dafür waren die Gebühren niedriger als bei Einfamilienhäusern.
´ Wie finde ich meinen Anbieter?
Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird nach einschlägigen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei etwa acht bis zehn Euro pro Monat liegt. Wer der bisherige Anbieter ist, steht entweder in der Nebenkostenabrechnung oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermietern oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlossen werden. Denkbar ist, dass vor allem größere Vermietungsgesellschaften mit dem Netzbetreiber einen Rahmenvertrag vereinbaren und die Mieter dadurch ein besseres Angebot erhalten. ´ Welche Alternativen gibt es? Spätestens ab Montag, 1. Juli, können Mieter auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehempfang zu zahlen. Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel Internet-tv, Streamingdienste, Satellit oder Antenne. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist.
´ Was ist bei Haustürgeschäften zu beachten?
Verschiedene Firmen nutzen das Ende des Nebenkostenprivilegs für Akquise an der Haustür. Aber auch beim Thema Kabelfernsehen gilt: Nichts an der Haustür unterschreiben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleichen. Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekündigten Prüfung des Kabelanschlusses. Wer doch etwas unterschrieben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.