Neue Westfälische - Bünder Tageblatt

Kabelferns­ehen: Was jetzt zu tun ist

Die Verbrauche­rzentrale NRW erklärt, welche Möglichkei­ten es für die zukünftige Tv-nutzung gibt.

-

Kreis Herford. Kabelferns­ehen wird Mietersach­e. Denn spätestens am Montag, 1. Juli, endet das so genannte Nebenkoste­n privileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelferns­ehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter in einem Haus über die Nebenkoste­n abgerechne­t wurde, muss jetzt jeder selbst regeln.

ErolBura kT ergek, Referent für Teleko mm unikat ionsr echt beider Verbrauche­r zentrale NRW, erklärt, wie man den kabelansch­luss behält oder Alternativ­en nutzt und was das kosten kann.

Warum endet der automatisc­he Kabelansch­luss?

Bislang war der Kabelansch­luss häufig Bestandtei­l der W oh nungs infrastruk­tur und mit Beginn des Mietvertra­gs automatisc­h verfügbar. Abgerechne­t wurde über die Nebenkoste­n abrechnung. Hauseigent­ümer und Haus verwaltung­en

hatten dafür in der Regel Sammelvert­räge mit dem jeweiligen Kabelnetzb­etreiber vor Ort. Durch eine Gesetzesän­derung ist dieses Privileg nun hinfällig. Eingeführt worden war es in den Anfangstag­en des Kabelferns­ehens, um die Verbreitun­g der Anschlüsse zu fördern. Es bedeutete, dass die Netzbetrei­ber Pauschalve­rträge für Mietwohnun­gen abschließe­n durften. Dafür waren die Gebühren niedriger als bei Einfamilie­nhäusern.

´ Wie finde ich meinen Anbieter?

Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelansch­luss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbie­ter abschließe­n. Das wird nach einschlägi­gen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrunge­n zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutz­ervertrag bei etwa acht bis zehn Euro pro Monat liegt. Wer der bisherige Anbieter ist, steht entweder in der Nebenkoste­nabrechnun­g oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermietern oder Hausverwal­tung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetrei­ber festgelegt­e Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlosse­n werden. Denkbar ist, dass vor allem größere Vermietung­sgesellsch­aften mit dem Netzbetrei­ber einen Rahmenvert­rag vereinbare­n und die Mieter dadurch ein besseres Angebot erhalten. ´ Welche Alternativ­en gibt es? Spätestens ab Montag, 1. Juli, können Mieter auf andere Versorgung­sarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehemp­fang zu zahlen. Alternativ­en zum Kabelansch­luss sind zum Beispiel Internet-tv, Streamingd­ienste, Satellit oder Antenne. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installati­on erlaubt und möglich ist.

´ Was ist bei Haustürges­chäften zu beachten?

Verschiede­ne Firmen nutzen das Ende des Nebenkoste­nprivilegs für Akquise an der Haustür. Aber auch beim Thema Kabelferns­ehen gilt: Nichts an der Haustür unterschre­iben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleiche­n. Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekünd­igten Prüfung des Kabelansch­lusses. Wer doch etwas unterschri­eben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Ohne Widerrufsb­elehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragssc­hluss.

 ?? Foto: Rolf Vennenbern­d/dpa ?? Bislang war der Kabelansch­luss Bestandtei­l der Wohnung. Das ändert sich nun. Und das heißt: Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat bald womöglich keinen mehr.
Foto: Rolf Vennenbern­d/dpa Bislang war der Kabelansch­luss Bestandtei­l der Wohnung. Das ändert sich nun. Und das heißt: Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat bald womöglich keinen mehr.

Newspapers in German

Newspapers from Germany