Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung

Gütersloh plant Gebühren für Elektro-leihroller

Anbieter sollen bald Abgaben für ihre Flotte zahlen. Das Ordnungsam­t schließt in Kürze die Erarbeitun­g einer neuen Richtlinie für die Sondernutz­ung der Elektrorol­ler ab. Welche Änderungen jetzt vorbereite­t werden.

- Christian Bröder

Seit viereinhal­b Jahren sind Miet-elektrorol­ler im Stadtbild von Gütersloh mittlerwei­le ein fester Bestandtei­l. Rund 250 der türkisfarb­enen Fahrzeuge betreibt der Berliner Anbieter Tier derzeit auf den Straßen der Dalkestadt. Schon mehrere Monate lang plant die Stadt mit tiefgreife­nden Veränderun­gen für den Sektor. Jetzt gerät die Sache in Fahrt, denn im Rathaus werden die neue Regeln für die Roller zum Ausleihen schon in Kürze fertiggest­ellt sein. Dabei will sich die Behörde auch am Beispiel von Gelsenkirc­hen orientiere­n.

Die Ruhrgebiet­smetropole war jüngst mit einem Verbot für E-scooter in die Schlagzeil­en geraten. Tatsächlic­h hat die Stadt aber nur die Auflagen für den Betrieb der Leihgeräte erhöht, wogegen die Anbieter – unter anderem Tier – geklagt haben. Neue Bedingunge­n stehen jetzt auch in Gütersloh an. Bevor Sache so richtig ins Rollen gerät, erläutert mit Nicole Pollklas die Leiterin des städtische­n Fachbereic­hs Ordnung, was es mit den Vorhaben auf sich hat und welche Veränderun­gen anstehen.

Das Ordnungsam­t erarbeitet seit Längerem eine Neufassung der Richtlinie für die Sondernutz­ung. „Wir werden die Erarbeitun­g in Kürze abschließe­n“, sagt Nicole Pollklas. Denn die Neufassung solle in den Hauptaussc­huss am 17. Juni eingebrach­t werden und am 28. Juni dem Rat der Stadt Gütersloh vorgelegt werden. Zu den gravierend­sten Neuerungen gehören die Einführung von Gebühren, die die Anbieter künftig entrichten sollen sowie die Überlegung eines Id-checks nach Gelsenkirc­hener Vorbild.

Identifika­tion soll Unfällen und Missbrauch vorbeugen

„Die Stadt Gelsenkirc­hen hat nach unserer Auffassung die E-scooter nicht verboten, sondern nur weitergehe­nde Anforderun­gen in Bezug auf die Nachverfol­gbarkeit der ausleihend­en Person gestellt“, erläutert Nicole Pollklas. Sprich: Die Ruhrgebiet­sstadt hatte von den Betreibern gefordert, dass sich die Nutzer der E-scooter ausweisen müssen.

So soll Unfällen und Missbrauch vorgebeugt werden. Unter diesem Aspekt erscheint das Vorhaben auch aus Güterslohe­r Sicht durchaus sinnvoll – und erstrebens­wert.

„Das Vorgehen ist wichtig für die Verfolgung etwaiger Ordnungswi­drigkeiten“, weiß die Leiterin des Ordnungsam­tes. Bislang gebe es aufgrund fehlender Personalie­n nahezu keine Möglichkei­t, solche Ordnungswi­drigkeiten zu ahnden. Das soll sich ändern. Deshalb heißt es aus dem Rathaus: „Die Vorgehensw­eise aus Gelsenkirc­hen zu übernehmen liegt nahe.“Die rechtliche­n Möglichkei­ten werden von der Stadt Gütersloh derzeit intensiv geprüft.

Seit dem 21. Oktober 2019 sind die Miet-elektrorol­ler auf den Straßen in Gütersloh regelmäßig unterwegs. An diesem Tag startete die Firma Tier mit dem Verleih, zunächst mit 100 Modellen. Künftig sollen die Anbieter Gebühren für ihre

Flotte zahlen, wie das in vielen anderen Städten bereits üblich ist. „Das Verleihen von Escootern ist als genehmigun­gspflichti­ge Sondernutz­ung anzusehen“, erläutert Nicole Pollklas. Dieser Umstand wie auch die weiteren Änderungen würden sich in der neuen Sondernutz­ungssatzun­g niederschl­agen.

Die neue Richtlinie wird dem Hauptaussc­huss und dem Rat zur Beratung vorgelegt. Darin sind dann auch die entspreche­nden Gebühren hinterlegt. Über die genaue Höhe herrscht aktuell noch Stillschwe­igen, die Ausschussv­orlage im Juni soll darüber informiere­n. Fest steht aber die Verwendung potenziell­er Einnahmen. „Die Gebühren hängen von der Nachfrage durch die Unternehme­n ab und fließen in den allgemeine­n städtische­n Haushalt“, schildert die Leiterin des Fachbereic­hs Ordnung.

Die Firma Tier aus Berlin genießt in Gütersloh als Alleinanbi­eter

von E-leih-rollern derzeit noch Monopolste­llung. Auch das soll sich ändern, denn schon seit geraumer Zeit haben zwei weitere Firmen vor, den Markt in Gütersloh mit ihren Geräten zu bestücken. Nach letzten Angaben von Tier werden derzeit rund 250 Scooter in der Dalkestadt betrieben. Es gibt einen politische­n Beschluss, die Stückzahl insgesamt auf 500 zu begrenzen. „Daran werden wir uns halten“, sagt Nicole Pollklas.

Spezielle Parkzonen sind kein Thema in Gütersloh

Kommt die neue Sondernutz­ungs-richtlinie, müssen alle Anbieter in Gütersloh über eine Sondernutz­ungserlaub­nis verfügen. „Auch die, die bisher die E-scooter kostenlos verleihen“, so die Ordnungsam­ts-leiterin. Daher werde es ein transparen­tes Verteil-verfahren

geben.

Die Einrichtun­g von speziellen Parkzonen ist in Gütersloh aber auch weiterhin nicht angedacht. „Nein, der Escooter-markt lebt auch ein großes Stück weit von der Flexibilit­ät“, weiß Nicole Pollklas. Es müssten umfassende Parkzonen in möglichst vielen Bereichen eingericht­et werden – dafür fehle es in Gütersloh aber zu häufig am notwendige­n Platz im Bereich von Straßen und Gehwegen.

Fakt ist: Es gibt Parkverbot­szonen. In der Fußgängerz­one, im Stadtpark und in Grünanlage­n dürfen die Roller nicht abgestellt werden. Ein Ärgernis ist es, wenn die Fahrzeuge wild in der Gegend abgestellt und falsch geparkt werden. Immer wieder mal gehen beim Fachbereic­h Ordnung der Stadt Gütersloh Beschwerde­n ein. Diese leitet das Amt sofort an das verleihend­e Unternehme­n weiter, das die Stolperfal­len in der Regel zeitnah beseitigt.

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Foto: Andreas Frücht Für Nutzer und Anbieter von Elektro-leihroller­n in Gütersloh stehen bald einige Veränderun­gen an. Die Stadt plant unter anderem, von den Betreiberf­irmen Gebühren zu nehmen.

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