Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung
Gütersloh plant Gebühren für Elektro-leihroller
Anbieter sollen bald Abgaben für ihre Flotte zahlen. Das Ordnungsamt schließt in Kürze die Erarbeitung einer neuen Richtlinie für die Sondernutzung der Elektroroller ab. Welche Änderungen jetzt vorbereitet werden.
Seit viereinhalb Jahren sind Miet-elektroroller im Stadtbild von Gütersloh mittlerweile ein fester Bestandteil. Rund 250 der türkisfarbenen Fahrzeuge betreibt der Berliner Anbieter Tier derzeit auf den Straßen der Dalkestadt. Schon mehrere Monate lang plant die Stadt mit tiefgreifenden Veränderungen für den Sektor. Jetzt gerät die Sache in Fahrt, denn im Rathaus werden die neue Regeln für die Roller zum Ausleihen schon in Kürze fertiggestellt sein. Dabei will sich die Behörde auch am Beispiel von Gelsenkirchen orientieren.
Die Ruhrgebietsmetropole war jüngst mit einem Verbot für E-scooter in die Schlagzeilen geraten. Tatsächlich hat die Stadt aber nur die Auflagen für den Betrieb der Leihgeräte erhöht, wogegen die Anbieter – unter anderem Tier – geklagt haben. Neue Bedingungen stehen jetzt auch in Gütersloh an. Bevor Sache so richtig ins Rollen gerät, erläutert mit Nicole Pollklas die Leiterin des städtischen Fachbereichs Ordnung, was es mit den Vorhaben auf sich hat und welche Veränderungen anstehen.
Das Ordnungsamt erarbeitet seit Längerem eine Neufassung der Richtlinie für die Sondernutzung. „Wir werden die Erarbeitung in Kürze abschließen“, sagt Nicole Pollklas. Denn die Neufassung solle in den Hauptausschuss am 17. Juni eingebracht werden und am 28. Juni dem Rat der Stadt Gütersloh vorgelegt werden. Zu den gravierendsten Neuerungen gehören die Einführung von Gebühren, die die Anbieter künftig entrichten sollen sowie die Überlegung eines Id-checks nach Gelsenkirchener Vorbild.
Identifikation soll Unfällen und Missbrauch vorbeugen
„Die Stadt Gelsenkirchen hat nach unserer Auffassung die E-scooter nicht verboten, sondern nur weitergehende Anforderungen in Bezug auf die Nachverfolgbarkeit der ausleihenden Person gestellt“, erläutert Nicole Pollklas. Sprich: Die Ruhrgebietsstadt hatte von den Betreibern gefordert, dass sich die Nutzer der E-scooter ausweisen müssen.
So soll Unfällen und Missbrauch vorgebeugt werden. Unter diesem Aspekt erscheint das Vorhaben auch aus Gütersloher Sicht durchaus sinnvoll – und erstrebenswert.
„Das Vorgehen ist wichtig für die Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten“, weiß die Leiterin des Ordnungsamtes. Bislang gebe es aufgrund fehlender Personalien nahezu keine Möglichkeit, solche Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Das soll sich ändern. Deshalb heißt es aus dem Rathaus: „Die Vorgehensweise aus Gelsenkirchen zu übernehmen liegt nahe.“Die rechtlichen Möglichkeiten werden von der Stadt Gütersloh derzeit intensiv geprüft.
Seit dem 21. Oktober 2019 sind die Miet-elektroroller auf den Straßen in Gütersloh regelmäßig unterwegs. An diesem Tag startete die Firma Tier mit dem Verleih, zunächst mit 100 Modellen. Künftig sollen die Anbieter Gebühren für ihre
Flotte zahlen, wie das in vielen anderen Städten bereits üblich ist. „Das Verleihen von Escootern ist als genehmigungspflichtige Sondernutzung anzusehen“, erläutert Nicole Pollklas. Dieser Umstand wie auch die weiteren Änderungen würden sich in der neuen Sondernutzungssatzung niederschlagen.
Die neue Richtlinie wird dem Hauptausschuss und dem Rat zur Beratung vorgelegt. Darin sind dann auch die entsprechenden Gebühren hinterlegt. Über die genaue Höhe herrscht aktuell noch Stillschweigen, die Ausschussvorlage im Juni soll darüber informieren. Fest steht aber die Verwendung potenzieller Einnahmen. „Die Gebühren hängen von der Nachfrage durch die Unternehmen ab und fließen in den allgemeinen städtischen Haushalt“, schildert die Leiterin des Fachbereichs Ordnung.
Die Firma Tier aus Berlin genießt in Gütersloh als Alleinanbieter
von E-leih-rollern derzeit noch Monopolstellung. Auch das soll sich ändern, denn schon seit geraumer Zeit haben zwei weitere Firmen vor, den Markt in Gütersloh mit ihren Geräten zu bestücken. Nach letzten Angaben von Tier werden derzeit rund 250 Scooter in der Dalkestadt betrieben. Es gibt einen politischen Beschluss, die Stückzahl insgesamt auf 500 zu begrenzen. „Daran werden wir uns halten“, sagt Nicole Pollklas.
Spezielle Parkzonen sind kein Thema in Gütersloh
Kommt die neue Sondernutzungs-richtlinie, müssen alle Anbieter in Gütersloh über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. „Auch die, die bisher die E-scooter kostenlos verleihen“, so die Ordnungsamts-leiterin. Daher werde es ein transparentes Verteil-verfahren
geben.
Die Einrichtung von speziellen Parkzonen ist in Gütersloh aber auch weiterhin nicht angedacht. „Nein, der Escooter-markt lebt auch ein großes Stück weit von der Flexibilität“, weiß Nicole Pollklas. Es müssten umfassende Parkzonen in möglichst vielen Bereichen eingerichtet werden – dafür fehle es in Gütersloh aber zu häufig am notwendigen Platz im Bereich von Straßen und Gehwegen.
Fakt ist: Es gibt Parkverbotszonen. In der Fußgängerzone, im Stadtpark und in Grünanlagen dürfen die Roller nicht abgestellt werden. Ein Ärgernis ist es, wenn die Fahrzeuge wild in der Gegend abgestellt und falsch geparkt werden. Immer wieder mal gehen beim Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh Beschwerden ein. Diese leitet das Amt sofort an das verleihende Unternehmen weiter, das die Stolperfallen in der Regel zeitnah beseitigt.