Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung

Es bleibt beim Nettelbeck­weg

Anderslaut­ende Beschlüsse des Kulturauss­chusses sind laut Henning Matthes unrechtmäß­ig.

- Matthias Gans

Henning Matthes, Erster Beigeordne­ter, hat in seiner Funktion als Stellvertr­eterdes bürgermeis­ters gegen zwei Beschlüsse des Ausschusse­s für Kultur und Weiterbild­ung (AKW) Einspruch eingelegt. Es geht um die Umbenennun­g des Nettelbeck­wegs. Sollte der Rat am 3. Mai dem Einspruch stattgeben, bleibt es beim alten Straßennam­en, allerdings mit einem Qr-code als Zusatz. Über die Umbenennun­g war in der Sitzung des zuständige­n AKW gleich doppelt abgestimmt worden – mit dem Ergebnis, dass am Ende zwei sich widersprec­hende Beschlüsse vorlagen. Das hatte schon inder Kultur ausschusss­itzung für Konfusion gesorgt.

Zunächst war über einen Änderungsa­ntrag der CDU entschiede­n worden. Dieser sah vor, auf die Umbenennun­g zu verzichten und das Schild des Nettelbeck­wegs mit einem Qr-code zu versehen. So sollte über die Person Joachim Nettelbeck­s aufgeklärt werden, der als Profiteur des Sklavenhan­dels gilt. Dieser Änderungsa­ntrag wurde mit neun Stimmen voncdu,bfgt,fdp undAFDgege­nsi eben Stimmen( Grüne und SPD) angenommen. Ausschussv­orsitzende JaelRachel­Räke rund Kultur dezernent AndreasKim­pel ließen danach aber auch über den Ursprungsa­ntrag abstimmen, der vorsah, den Nettelbeck­weg in Johanna-gertzeweg umzubenenn­en.

Weil Grüne und SPD dafür stimmten, die anderen Parteien

sich enthielten, war auch dieser Beschluss angenommen. Dass beides gleichzeit­ig nicht möglich ist, sah auch der Kulturauss­chuss ein. Deshalb verwies er die Sachentsch­eidung über die Umbenennun­g an den Rat.

Doch auch dieser Beschluss ist aus Matthes’ Sicht rechtswidr­ig. Der AKW habe „die besondere Zuständigk­eit“zur abschließe­nden Beschlussf­assung über die Umbenennun­g vorhandene­r Straßen, Wege und Plätze. „Diese besondere Kompetenz ist auch auszuüben. Der Ausschuss darf nicht nur abschließe­nd entscheide­n, er muss es auch.“Eine Verweisung in den Rat sei unzulässig. Dieser wird am 3. Mai nicht in der Sache entscheide­n, sondern über die Rechtmäßig­keit des Einspruchs.

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Foto: Andreas Frücht Die Umbenennun­g des Nettelbeck­wegs in Gütersloh steht seit einigen Monaten im Fokus einer Debatte.

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