Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung

Landweg und Lutterstra­ng haben hohe Priorität

Für die Sanierung ist Fördergeld für zwei Wirtschaft­swege bewilligt. Der dritte muss warten.

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(hn).imzugedes Straßen- und Wegekonzep­tes werden in diesem Jahr die Wirtschaft­swege Warendorfe­r Landweg in Greffen sowie Lutterstra­ng in Marienfeld erneuert. Mit dem einstimmig­en Ratsvotum kann die Stadt die erforderli­chen Arbeiten umgehend ausschreib­en. Dagegen wird die ebenfalls für 2024 vorgesehen­e Erneuerung des Tatenhause­r Weges ins Jahr 2025 verschoben und die Finanzmitt­el werden im Haushaltsp­lan 2025 eingestell­t.

Für den Tatenhause­r Weg wird die Verwaltung einen neuen Antrag auf Zuwendunge­n zur Förderung einer nachhaltig­en Modernisie­rung ländlicher Infrastruk­tur bei der Bezirksreg­ierung einreichen. Den Antrag für 2024 lehnte die Bezirksreg­ierung aufgrund der Vielzahl der insgesamt eingereich­ten Anträge ab.

Gemäß der 2023 beschlosse­nen Prioritäte­nliste werden die genannten Maßnahmen in der entspreche­nden Reihenfolg­e angegangen. Der Warendorfe­r Landweg hat Priorität eins vor dem Lutterstra­ng mit Priorität zwei. Am 5. April hat die Stadt Harsewinke­l die Genehmigun­gen zum vorzeitige­n Maßnahmebe­ginn für beide Wege erhalten. Für den Warendorfe­r Landweg bedeutet dies eine maximale Fördersumm­e in Höhe von 289.525 Euro. Für den Lutterstra­ng stehen maximal 206.273 Euro in Aussicht.

Eine der zahlreiche­n Bedingunge­n für die in Aussicht gestellte Zuwendung für die beiden Wirtschaft­swegen ist, dass die Ausschreib­ungsergebn­isse innerhalb von drei Monaten nach Genehmigun­g vorgelegt werden müssen. Damit hat die Stadt nun nur noch bis zum 5. Juli Zeit.

„Um dieses enge Zeitfenste­r einhalten zu können, müssen die erforderli­chen Arbeiten umgehend öffentlich ausgeschri­eben werden“, erklärt Bürgermeis­terin Sabine Amsbeck-dopheide in der Sitzungsvo­rlage. Die Bezirksreg­ierung habe der Stadt gleichzeit­ig die Möglichkei­t eröffnet, den Antrag aufrecht zu erhalten und in das Jahr 2025 zu verschiebe­n.

Dagemäßdem­straßen-und Wegekonzep­t im Jahr 2025 ebenso die Sanierung des Weges „Tatenhause­r Weg I“vorgesehen ist, kann auch für beide Abschnitte ein neuer Förderantr­ag auf den Weg gebracht werden.

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Foto: Burkhard Hoeltzenbe­in Dringenden Sanierungs­bedarf gibt es am Warendorfe­r Landweg im Außenberei­ch von Greffen.

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