Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung
Landweg und Lutterstrang haben hohe Priorität
Für die Sanierung ist Fördergeld für zwei Wirtschaftswege bewilligt. Der dritte muss warten.
(hn).imzugedes Straßen- und Wegekonzeptes werden in diesem Jahr die Wirtschaftswege Warendorfer Landweg in Greffen sowie Lutterstrang in Marienfeld erneuert. Mit dem einstimmigen Ratsvotum kann die Stadt die erforderlichen Arbeiten umgehend ausschreiben. Dagegen wird die ebenfalls für 2024 vorgesehene Erneuerung des Tatenhauser Weges ins Jahr 2025 verschoben und die Finanzmittel werden im Haushaltsplan 2025 eingestellt.
Für den Tatenhauser Weg wird die Verwaltung einen neuen Antrag auf Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur bei der Bezirksregierung einreichen. Den Antrag für 2024 lehnte die Bezirksregierung aufgrund der Vielzahl der insgesamt eingereichten Anträge ab.
Gemäß der 2023 beschlossenen Prioritätenliste werden die genannten Maßnahmen in der entsprechenden Reihenfolge angegangen. Der Warendorfer Landweg hat Priorität eins vor dem Lutterstrang mit Priorität zwei. Am 5. April hat die Stadt Harsewinkel die Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für beide Wege erhalten. Für den Warendorfer Landweg bedeutet dies eine maximale Fördersumme in Höhe von 289.525 Euro. Für den Lutterstrang stehen maximal 206.273 Euro in Aussicht.
Eine der zahlreichen Bedingungen für die in Aussicht gestellte Zuwendung für die beiden Wirtschaftswegen ist, dass die Ausschreibungsergebnisse innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung vorgelegt werden müssen. Damit hat die Stadt nun nur noch bis zum 5. Juli Zeit.
„Um dieses enge Zeitfenster einhalten zu können, müssen die erforderlichen Arbeiten umgehend öffentlich ausgeschrieben werden“, erklärt Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-dopheide in der Sitzungsvorlage. Die Bezirksregierung habe der Stadt gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, den Antrag aufrecht zu erhalten und in das Jahr 2025 zu verschieben.
Dagemäßdemstraßen-und Wegekonzept im Jahr 2025 ebenso die Sanierung des Weges „Tatenhauser Weg I“vorgesehen ist, kann auch für beide Abschnitte ein neuer Förderantrag auf den Weg gebracht werden.