Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung
Ghosting erschwert auch die Jobsuche
Die Unterlagen sind versendet, die Frist verstrichen: Wie lange müssen Bewerber auf eine Reaktion warten?
Frankfurt. Wer auf eine vielversprechende Stellenanzeige stößt, bemüht sich in der Regel um eine möglichst zeitnahe Bewerbung. Innerhalb der Unternehmen kann es hingegen durchaus mal länger dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Wie viel Zeit sollten Kandidatinnen und Kandidaten vergehen lassen, bevor sie sich zum Status ihrer Bewerbung erkunden?
„Verbindlichkeit, Transparenz und ein angemessenes Tempo sind klare Variablen, die Bewerber schon im Jobinterview artikulieren können.“
Emine Yilmaz, Vice President Robert Half
„Bereits mehr als vier Wochen Wartezeit sind nicht angemessen, um neben der Bewerbungsein gangs bestätigung ein weiteres Signal vom Unternehmen zu hören“, sagt Emine Yilmaz, Vice President beim Personaldienstleister Robert Half.
Ewiges Warten auf Antworten, Absprachen, die immer wieder verhandelt werden – oder langwierige Bewerbungsgespräche: Das frustriert und raubt Motivation. Nach Ansicht von Personalexpertin Yilmaz sind im Recruitingprozess vor allem die Unternehmen in der Bringschuld. Zu einem Teil können aber Bewerberinnen und Bewerber zu einem effektiven Bewerbungsverfahren beitragen.
Zwei Wochen, nachdem Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen eingereicht haben und die Bewerbungsfrist verstrichen ist, sollten sie zum Beispiel beim genannten Ansprechpartner nachfragen, wie der Stand ist. Wer ein zweites oder drittes Mal nachhaken muss, tut laut Yilmaz gut daran zu prüfen, ob das wirklich der Arbeitgeber ist, für den er oder sie arbeiten will.
Kommt eine Einladung zum Interview, können Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wünsche an einen künftigen Arbeitgeber klar adressieren. „Verbindlichkeit, Transparenz und ein angemessenes Tempo sind klare Variablen, die Bewerber schon im Jobinterview artikulieren können“, sagt Yilmaz. Erfahrende Recruiter würden hier aktiv hinhören und die Wünsche an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Dass Bewerber und Bewerberinnen sich bei Unternehmen nicht zurückmelden, sei ein immer größeres Problem für Unternehmen, erläutert Yilmaz. Im Bereich Human Resources (HR) sei dieses Phänomen als Ghosting bekannt. Der Begriff Ghosting ist dabei gerade im Beziehungskontext als das plötzliche Abbrechen aller Kommunikationswege ohne vorherige Warnung oder Erklärung gebräuchlich. Auch Jobsuchende erleben Formen davon – etwa, wenn Unternehmen den Kontakt im Laufe eines Bewerbungsprozesses einfach abbrechen.