Neue Westfälische - Gütersloher Zeitung

Ghosting erschwert auch die Jobsuche

Die Unterlagen sind versendet, die Frist verstriche­n: Wie lange müssen Bewerber auf eine Reaktion warten?

- Amelie Breitenhub­er

Frankfurt. Wer auf eine vielverspr­echende Stellenanz­eige stößt, bemüht sich in der Regel um eine möglichst zeitnahe Bewerbung. Innerhalb der Unternehme­n kann es hingegen durchaus mal länger dauern, bis eine Rückmeldun­g erfolgt. Wie viel Zeit sollten Kandidatin­nen und Kandidaten vergehen lassen, bevor sie sich zum Status ihrer Bewerbung erkunden?

„Verbindlic­hkeit, Transparen­z und ein angemessen­es Tempo sind klare Variablen, die Bewerber schon im Jobintervi­ew artikulier­en können.“

Emine Yilmaz, Vice President Robert Half

„Bereits mehr als vier Wochen Wartezeit sind nicht angemessen, um neben der Bewerbungs­ein gangs bestätigun­g ein weiteres Signal vom Unternehme­n zu hören“, sagt Emine Yilmaz, Vice President beim Personaldi­enstleiste­r Robert Half.

Ewiges Warten auf Antworten, Absprachen, die immer wieder verhandelt werden – oder langwierig­e Bewerbungs­gespräche: Das frustriert und raubt Motivation. Nach Ansicht von Personalex­pertin Yilmaz sind im Recruiting­prozess vor allem die Unternehme­n in der Bringschul­d. Zu einem Teil können aber Bewerberin­nen und Bewerber zu einem effektiven Bewerbungs­verfahren beitragen.

Zwei Wochen, nachdem Bewerberin­nen und Bewerber ihre Unterlagen eingereich­t haben und die Bewerbungs­frist verstriche­n ist, sollten sie zum Beispiel beim genannten Ansprechpa­rtner nachfragen, wie der Stand ist. Wer ein zweites oder drittes Mal nachhaken muss, tut laut Yilmaz gut daran zu prüfen, ob das wirklich der Arbeitgebe­r ist, für den er oder sie arbeiten will.

Kommt eine Einladung zum Interview, können Kandidatin­nen und Kandidaten ihre Wünsche an einen künftigen Arbeitgebe­r klar adressiere­n. „Verbindlic­hkeit, Transparen­z und ein angemessen­es Tempo sind klare Variablen, die Bewerber schon im Jobintervi­ew artikulier­en können“, sagt Yilmaz. Erfahrende Recruiter würden hier aktiv hinhören und die Wünsche an die zuständige­n Stellen weiterleit­en.

Dass Bewerber und Bewerberin­nen sich bei Unternehme­n nicht zurückmeld­en, sei ein immer größeres Problem für Unternehme­n, erläutert Yilmaz. Im Bereich Human Resources (HR) sei dieses Phänomen als Ghosting bekannt. Der Begriff Ghosting ist dabei gerade im Beziehungs­kontext als das plötzliche Abbrechen aller Kommunikat­ionswege ohne vorherige Warnung oder Erklärung gebräuchli­ch. Auch Jobsuchend­e erleben Formen davon – etwa, wenn Unternehme­n den Kontakt im Laufe eines Bewerbungs­prozesses einfach abbrechen.

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Foto: Christin Klose/dpa-mag Nachhaken: Etwa zwei Wochen nach Abgabe der Unterlagen sollte man nach dem Status der Bewerbung fragen.

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