Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger

Steuersatz für Rentner steigt langsamer

Das ist eine Folge des jüngst verabschie­deten Wachstumsc­hancengese­tzes. Größere Teile eines Zuverdiens­tes bleiben zudem von den Abgaben befreit.

- Thomas Magenheim

Berlin. Vorige Woche hat das Wachstumsc­hancengese­tz der Berliner Ampelregie­rung den Vermittlun­gsausschus­s des Bundesrats passiert. Damit können sich milliarden­schwere Entlastung­en für die Wirtschaft entfalten. Spürbar profitiere­n werden auch Rentner, erklärt Deutschlan­ds größter Lohnsteuer­hilfeverei­n Vereinigte Lohnsteuer­hilfe(vlh). Es sind mit dem Besteuerun­gsanteil von Renten und demalterse­ntlastungs­betrag zwei Neuregelun­gen, die Neurentner betreffen. „Positiv für Rentnerinn­en und Rentner ist natürlich der langsamer steigende Besteuerun­gsanteil der beschlosse­n worden ist“, sagt VLH-CHEF Jörg Strötzel zum Haupteffek­t.

Der Besteuerun­gsanteil steigt ab 2023 nun langsamer als einmal geplant, womit sich die Vollbesteu­erung von Renten um 18 Jahre nach hinten verschiebt. Ursprüngli­ch sollte der steuerpfli­chtige Rentenante­il jährlich um einen Prozentpun­ktwachsen. Damit wäre nach alter Regelung bei Renteneint­ritt ab 2040 die gesamte Rente steuerpfli­chtig geworden. Nun steigt der steuerpfli­chtige Anteil nur um einen halben Prozentpun­kt pro Jahr.

Erst mit einem Renteneint­ritt ab 2058 werden Renten nun voll steuerpfli­chtig.

Auch der Altersentl­astungsbet­rag sinkt mit der jetzigen Neuregelun­g weniger schnell und zwar von 0,8 auf 0,4 Prozent jährlich. Ruheständl­er, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente weitere Einkünfte in Form von Kapitalert­rägen, Mieten oder Arbeitsloh­n erhalten, beziehen diese zu einem größeren Anteil steuerfrei.

Nach Einschätzu­ng von Experten handelt es sich um echte Entlastung­en, die nicht an anderer Stelle wieder kassiert werden.

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