Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger
Steuersatz für Rentner steigt langsamer
Das ist eine Folge des jüngst verabschiedeten Wachstumschancengesetzes. Größere Teile eines Zuverdienstes bleiben zudem von den Abgaben befreit.
Berlin. Vorige Woche hat das Wachstumschancengesetz der Berliner Ampelregierung den Vermittlungsausschuss des Bundesrats passiert. Damit können sich milliardenschwere Entlastungen für die Wirtschaft entfalten. Spürbar profitieren werden auch Rentner, erklärt Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe(vlh). Es sind mit dem Besteuerungsanteil von Renten und demaltersentlastungsbetrag zwei Neuregelungen, die Neurentner betreffen. „Positiv für Rentnerinnen und Rentner ist natürlich der langsamer steigende Besteuerungsanteil der beschlossen worden ist“, sagt VLH-CHEF Jörg Strötzel zum Haupteffekt.
Der Besteuerungsanteil steigt ab 2023 nun langsamer als einmal geplant, womit sich die Vollbesteuerung von Renten um 18 Jahre nach hinten verschiebt. Ursprünglich sollte der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich um einen Prozentpunktwachsen. Damit wäre nach alter Regelung bei Renteneintritt ab 2040 die gesamte Rente steuerpflichtig geworden. Nun steigt der steuerpflichtige Anteil nur um einen halben Prozentpunkt pro Jahr.
Erst mit einem Renteneintritt ab 2058 werden Renten nun voll steuerpflichtig.
Auch der Altersentlastungsbetrag sinkt mit der jetzigen Neuregelung weniger schnell und zwar von 0,8 auf 0,4 Prozent jährlich. Ruheständler, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente weitere Einkünfte in Form von Kapitalerträgen, Mieten oder Arbeitslohn erhalten, beziehen diese zu einem größeren Anteil steuerfrei.
Nach Einschätzung von Experten handelt es sich um echte Entlastungen, die nicht an anderer Stelle wieder kassiert werden.