Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger
Doppelbesteuerung bei Renten noch nicht vom Tisch
Ruheständler profitieren von Neuregelungen, die die Ampelkoalition auf den Weg gebracht hat. Damit reagiert die Regierung auf eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Berlin. Das Wachstumschancengesetz verringert die Steuerpflicht von Rentnern. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was bringt das Wachstumschancengesetz für den Besteuerungsanteil von Renten?
Der steigt ab 2023 nun langsamer als einmal geplant, womit sich die Vollbesteuerung von Renten um 18 Jahren nach hinten verschiebt. Ursprünglich sollte der steuerpflichtige Rentenanteil jährlichumeinen Prozentpunkt wachsen. Damit wäre nach alter Regelung bei Renteneintritt ab 2040 die gesamte Rente steuerpflichtig geworden. Nun steigt der steuerpflichtige Anteil nur um einenhalbenprozentpunktpro Jahr. Das Ganze gilt rückwirkend schon für 2023. Wer voriges Jahr Rentner geworden ist und dieses Jahr eine Steuererklärung für Rentner einreichen muss, braucht damit nur noch 82,5 statt 83,0 Prozent seiner Rente auf eine eventuelle Steuerpflicht anrechnen. Bei Neurentnern dieses Jahres sind es 83,0 statt 84,0 Prozent. Erst mit einem Renteneintritt ab 2058 werden Renten nun voll steuerpflichtig.
Wie
viel
bringt
das
einem
Durchschnittsrentner?
Das sehen sich alle Experten außerstande seriös zu beziffern. Dafür seien Renten zu individuell und von zu vielen potenziell entlastenden Faktoren abhängig. Einzelne Experten haben auf Basis der beschlossenen Änderungen auf die gesamte Rentenlaufzeit Minimalbeträge von kaum über
Bei der Rente gibt es viele Änderungen. Dazu gehört unter anderem auch die Besteuerung. 1.000 Euro bis gut 10.000 Euro berechnet. Allgemein dürfen die Jahrgänge 1975 bis 1980 die größte Minderung erfahren.
Und was ist mit dem Altersentlastungsbetrag?
Auch der sinkt mit der Neuregelung weniger schnell und zwar von 0,8 auf 0,4 Prozent jährlich. Ruheständler, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente weitere Einkünfte, etwa in Form von Mieten, erhalten, beziehen diese zu einem größeren Anteil steuerfrei. Für 2023 beträgt der steuerfreie Anteil solcher Einkünfte nun 14 Prozent, für 2024 liegt er bei 13,6 Prozent. Es gibt aber Höchstgrenzen, die für voriges Jahr 665 Euro betragen, für dieses Jahr646euro.
Wasist der Grund für die Entlastung?
Das geht vor allem auf eine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Doppelbesteuerung zurück. Demnach könnten Bundesbürger bei unveränderter Regelung sowohl Steuern auf ihre Rentenbeiträge im Berufsleben als auch auf ihre Rentenbezüge als Ruheständler zahlen müssen. Solche Doppelbesteuerung ist laut BFH unzulässig.
Ist das Thema Doppelbesteuerung nun erledigt? Nein, sagt derbundder Steuerzahler. Die jetzige Neuregelung sei erst ein zweiter von drei nötigen Schritten. Der erste sei voriges Jahr eine Anhebung des Sonderausgabenbetrags für Rentner gewesen. Der noch fehlende dritte Schritt betrifft Rentenerhöhungen. Denn der Prozentsatz der Rente, die versteuert werden muss, bleibt zwar mit dem Renteneintritt für die gesamte Rentendauer gleich. Davon ausgenommen sind bislang aber noch Rentenerhöhungen, die es in der Regel jährlich gibt. Diese Erhöhung wird derzeit grundsätzlich zu 100 Prozent auf eine eventuelle Steuerpflicht angerechnet.