Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger

Wo das Kiffen verboten bleibt

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis – mit Einschränk­ungen – legal. Wo konsumiert werden darf und wo nicht, ist in der Praxis aber schwer zu kontrollie­ren.

- Jan-Henrik Gerdener

Enger/Spenge. Seit dieser Woche ist der Konsum und Besitz von Cannabis – mit Einschränk­ungen – legal. Anfragen, Cannabis-Clubs oder Ähnliches zu eröffnen, gibt es in Enger und Spenge aber bisher nicht. Das teilen die Städte auf Anfrage der NW mit. Was sich aber tatsächlic­h ändern könnte: In großen Teilen der beiden Kommunen darf nun Cannabis konsumiert werden. In einigen Bereichen bleibt es jedoch weiterhin verboten.

Grundsätzl­ich nicht erlaubt ist der Konsum in Fußgängerz­onen zwischen 7 und 20 Uhr. Das betrifft in Enger den Königin-Mathildepl­atz. Wenn der Bereich um den Barmeierpl­atz wie geplant in Zukunft für Autos gesperrt werden sollte, könnte auf lange Sicht auch der Barmeierpl­atz zu so einer Fußgänger- beziehungs­weise Verbotszon­e werden. In Spenge betrifft diese Regelung den Lönsweg.

Darüber hinaus ist der Konsum in und um Schulen, Kinderspie­lplätzen, Jugendeinr­ichtungen und Sportplätz­en verboten. Für diese Bereiche gilt eine Abstandsre­gel von 100 Metern. Diese Zonen sollen den Schutz von Kindern gewährleis­ten.

Doch was heißt das konkret? Im Internet gibt die sogenannte „Bubatzkart­e“Auskunft, wie weit diese Verbotszon­en reichen. Ein Koblenzer Softwareen­twickler hat die interaktiv­e Karte für ganz Deutschlan­d erstellt. Anhand roter Punkte wird darauf dargelegt, wo das Kiffen weiterhin illegal bleibt.

Im Gegensatz zu größeren Städten der Region wie Herford, Bielefeld oder Osnabrück gibt es im eher ländlichen Enger und Spenge deutlich weniger Verbotszon­en, die sich auch weniger ballen. In Enger gibt es gerade im Innenstadt­bereich um das Schulzentr­um herum größere Verbotszon­en. Auch in Spenge gibt es die größte Ballung „roter Punkte“im Stadtzentr­um.

Doch geht man in die weiter außerhalb liegende Ortsteile, ist die Lage schon eine ganz andere. In Oldinghaus­en, Westerenge­r und Pödinghaus­en gibt es kleine Gebiete rund um Schulen und Spielplätz­en, wo der Konsum verboten bleibt, sowie eine größere Zone um den Golfclub Ravensberg­er Land. Ähnlich sieht es in Wallenbrüc­k und Bardütting­dorf aus.

Etwas dichter liegen dagegen die Verbotszon­en in Belke-Steinbeck, Herringhau­sen und Lenzinghau­sen. Gar keine Einschränk­ungen gibt es in

Besenkamp. Völlig fernab jeglicher Verbote liegen natürlich die einzelnen Häuser, die an Verbindung­sstraßen oder generell an Straßen außerhalb der Ortskerne liegen.

Letzten Endes gibt die Karte vor allem wieder, wo es am meisten Betreuungs- und Freizeitan­gebote für Jugendlich­e und Kinder gibt.

Es gibt noch offene Fragen

Doch was bedeuten die Abstandsre­geln in der Praxis? Zu kontrollie­ren, ob ein Cannabis-Konsument nun genau 100 Meter Abstand zu einer Schule oder einem Spielplatz einhält, sei für die Polizei „kaum kontrollie­rbar“, sagt Simone Lah-Schnier, Pressespre­cherin für die Polizei im Kreis Herford. „Wir werden im Rahmen unserer Prävention­sarbeit natürlich Kontrollen durchführe­n“, sagt LahSchnier weiter. „Dabei werden wir auch darauf achten, wie die Gesetzesän­derung Einfluss nimmt.“Ob etwa vermehrt Personen in der Öffentlich­keit konsumiere­n – speziell auch in den Bereichen, wo es weiterhin verboten ist. „Wir werden uns erst einmal ein Gesamtbild machen.“

Auch bei den Ordnungsäm­tern ist noch nicht klar, wie Kontrollen in Zukunft aussehen. Es gebe noch offene Fragen, „wie die Einhaltung der festgelegt­en Abstandsre­geln zu Schulen, Kitas oder Sportstätt­en oder die umfassende­n Regelungen für die ab dem 1. Juli gestattete­n Anbauverei­ne kontrollie­rt werden sollen“, sagt Sabrina Held, Fachbereic­hsleiterin bei der Stadt Spenge. Dafür müsse das Land NRW entspreche­nde Regeln für Polizei und Ordnungsäm­ter festlegen. „Derzeit können Verbote nach dem Gefahrenab­wehrrecht durchgeset­zt werden“, sagt Held. „Eine besondere Relevanz kommt in dem Kontext dem Jugendschu­tz zu.“

„Vieles ist noch unklar“, sagt Matthias Husemann, Fachbereic­hsleiter bei der Stadt Enger. Da das städtische Ordnungsam­t bei Drogen generell mit der Polizei zusammenar­beitet, geht er davon aus, dass die Kontrolle des CannabisKo­nsums „Aufgabe der Kreispoliz­ei werden wird“.

Weiterhin verboten bleibt der Cannabis-Konsum für Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren. Erlaubt ist nur der Besitz von Mengen bis zu 25 Gramm getrocknet­en Pflanzenma­terials. Mehr darf an öffentlich­en Plätzen nicht mit sich geführt werden. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Angebaut werden dürfen bis zu drei Pflanzen.

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Foto: dpa Der öffentlich Konsum von Cannabis ist seit dieser Woche legal – allerdings nicht überall.
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