Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger
Wo das Kiffen verboten bleibt
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis – mit Einschränkungen – legal. Wo konsumiert werden darf und wo nicht, ist in der Praxis aber schwer zu kontrollieren.
Enger/Spenge. Seit dieser Woche ist der Konsum und Besitz von Cannabis – mit Einschränkungen – legal. Anfragen, Cannabis-Clubs oder Ähnliches zu eröffnen, gibt es in Enger und Spenge aber bisher nicht. Das teilen die Städte auf Anfrage der NW mit. Was sich aber tatsächlich ändern könnte: In großen Teilen der beiden Kommunen darf nun Cannabis konsumiert werden. In einigen Bereichen bleibt es jedoch weiterhin verboten.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Das betrifft in Enger den Königin-Mathildeplatz. Wenn der Bereich um den Barmeierplatz wie geplant in Zukunft für Autos gesperrt werden sollte, könnte auf lange Sicht auch der Barmeierplatz zu so einer Fußgänger- beziehungsweise Verbotszone werden. In Spenge betrifft diese Regelung den Lönsweg.
Darüber hinaus ist der Konsum in und um Schulen, Kinderspielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportplätzen verboten. Für diese Bereiche gilt eine Abstandsregel von 100 Metern. Diese Zonen sollen den Schutz von Kindern gewährleisten.
Doch was heißt das konkret? Im Internet gibt die sogenannte „Bubatzkarte“Auskunft, wie weit diese Verbotszonen reichen. Ein Koblenzer Softwareentwickler hat die interaktive Karte für ganz Deutschland erstellt. Anhand roter Punkte wird darauf dargelegt, wo das Kiffen weiterhin illegal bleibt.
Im Gegensatz zu größeren Städten der Region wie Herford, Bielefeld oder Osnabrück gibt es im eher ländlichen Enger und Spenge deutlich weniger Verbotszonen, die sich auch weniger ballen. In Enger gibt es gerade im Innenstadtbereich um das Schulzentrum herum größere Verbotszonen. Auch in Spenge gibt es die größte Ballung „roter Punkte“im Stadtzentrum.
Doch geht man in die weiter außerhalb liegende Ortsteile, ist die Lage schon eine ganz andere. In Oldinghausen, Westerenger und Pödinghausen gibt es kleine Gebiete rund um Schulen und Spielplätzen, wo der Konsum verboten bleibt, sowie eine größere Zone um den Golfclub Ravensberger Land. Ähnlich sieht es in Wallenbrück und Bardüttingdorf aus.
Etwas dichter liegen dagegen die Verbotszonen in Belke-Steinbeck, Herringhausen und Lenzinghausen. Gar keine Einschränkungen gibt es in
Besenkamp. Völlig fernab jeglicher Verbote liegen natürlich die einzelnen Häuser, die an Verbindungsstraßen oder generell an Straßen außerhalb der Ortskerne liegen.
Letzten Endes gibt die Karte vor allem wieder, wo es am meisten Betreuungs- und Freizeitangebote für Jugendliche und Kinder gibt.
Es gibt noch offene Fragen
Doch was bedeuten die Abstandsregeln in der Praxis? Zu kontrollieren, ob ein Cannabis-Konsument nun genau 100 Meter Abstand zu einer Schule oder einem Spielplatz einhält, sei für die Polizei „kaum kontrollierbar“, sagt Simone Lah-Schnier, Pressesprecherin für die Polizei im Kreis Herford. „Wir werden im Rahmen unserer Präventionsarbeit natürlich Kontrollen durchführen“, sagt LahSchnier weiter. „Dabei werden wir auch darauf achten, wie die Gesetzesänderung Einfluss nimmt.“Ob etwa vermehrt Personen in der Öffentlichkeit konsumieren – speziell auch in den Bereichen, wo es weiterhin verboten ist. „Wir werden uns erst einmal ein Gesamtbild machen.“
Auch bei den Ordnungsämtern ist noch nicht klar, wie Kontrollen in Zukunft aussehen. Es gebe noch offene Fragen, „wie die Einhaltung der festgelegten Abstandsregeln zu Schulen, Kitas oder Sportstätten oder die umfassenden Regelungen für die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine kontrolliert werden sollen“, sagt Sabrina Held, Fachbereichsleiterin bei der Stadt Spenge. Dafür müsse das Land NRW entsprechende Regeln für Polizei und Ordnungsämter festlegen. „Derzeit können Verbote nach dem Gefahrenabwehrrecht durchgesetzt werden“, sagt Held. „Eine besondere Relevanz kommt in dem Kontext dem Jugendschutz zu.“
„Vieles ist noch unklar“, sagt Matthias Husemann, Fachbereichsleiter bei der Stadt Enger. Da das städtische Ordnungsamt bei Drogen generell mit der Polizei zusammenarbeitet, geht er davon aus, dass die Kontrolle des CannabisKonsums „Aufgabe der Kreispolizei werden wird“.
Weiterhin verboten bleibt der Cannabis-Konsum für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Erlaubt ist nur der Besitz von Mengen bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials. Mehr darf an öffentlichen Plätzen nicht mit sich geführt werden. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Angebaut werden dürfen bis zu drei Pflanzen.