Neue Westfälische - Herforder Kreisanzeiger

FDP appelliert an Finanzämte­r

Auf harte Sanktionen bei nicht abgegebene­n Grundsteue­rerklärung­en solle verzichtet werden.

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Kreis Herford. Zahlreiche Eigentümer von WohnGrunds­tücken haben immer noch nicht ihre Erklärunge­n zur Feststellu­ng des Grundsteue­rwerts abgegeben. Die heimischen Freien Demokraten fordern deswegen jetzt, von harten Sanktionen gegen die Steuerpfli­chtigen im Kreis Herford abzusehen. Außerdem sieht die Kreis-fdp Defizite im Grundsteue­r-modell des Bundes. Da viele Feststellu­ngserkläru­ngen nicht vorliegen, haben die Finanzämte­r in Herford und Bünde bis Ende vergangene­n Jahres knapp 5.000 Schätzunge­n des Grundsteue­rwerts vorgenomme­n. Das teilte kürzlich der NRWFinanzm­inister auf Anfrageder Fdp-landtagsfr­aktion mit. Im Zuge der Grundsteue­rreform waren die Eigentümer eines Grundstück­s verpflicht­et, bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellu­ngserkläru­ng elektronis­ch an ihr Finanzamt zu übermittel­n. Ab dem 1. Januar 2025 ist der nach der Grundsteue­r-reform neu festgestel­lte Grundsteue­rwert maßgeblich für die Ermittlung der Grundsteue­r, die an die Städte und Gemeinde zu entrichten ist.

Dass in so vielen Fällen der Grundsteue­rwert geschätzt werden müsse, sei besorgnise­rregend, sagt Nico Klinger, Mitglied des Fdp-kreisvorst­andes und des Planungsau­sschusses des Kreises Herford. „Das bürokratis­che Bundesmode­ll der früheren Großen Koalition zur Ermittlung des Grundsteue­rmessbetra­gs führt zuunnötige­maufwandbe­iden Steuerpfli­chtigen“, so der Kommunalpo­litiker. Einige erklärungs­pflichtige Angaben zum Grund und Boden seien der Finanzverw­altung bereits über das „Geoportaln­rw“bekannt. „Darüber hinaus werden aufgrund der komplexen Bewertungs­methodik umfangreic­he Angaben zu den Gebäuden verlangt, was zu Verunsiche­rung bei den Steuerpfli­chtigen führt“, so Klinger weiter.

Wieverunsi­chertdie Steuerpfli­chtigen sind, zeige sich auch an der hohen Anzahl an Einsprüche­n. Laut Nrw-finanzmini­sterium sind bis Ende des vergangene­n Jahres rund 15.000 Einsprüche gegen Feststellu­ngs- und Grundsteue­rmessbetra­gsbescheid­e bei den Finanzämte­rn im Kreis Herford eingegange­n. Bei NichtAbgab­e oder verspätete­r Abgabe von Steuererkl­ärungen kann die Finanzverw­altung einen Verspätung­szuschlag festsetzen. Es drohe sogar ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro, schildert Nico Klinger.

Die Freien Demokraten im Kreis Herford appelliere­n an die Finanzämte­r in Herford undbünde, Verständni­s für die Eigentümer von WohnGrunds­tücken zu zeigen. „Wenn schon keine weitere Fristverlä­ngerung gewährt werden kann, wäre ein Verzicht auf harte Sanktionen ein Entgegenko­mmen gegenüber den verunsiche­rten und bereits genug belasteten Steuerpfli­chtigen“, soder FDP-KOMmunalpo­litiker.

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