Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

20-Jähriger lagerte selbst gebauten Sprengsatz

Außerdem wurden in den Räumen „explosions­gefährlich­e Stoffe“gefunden.

- Svenja Ludwig

¥ Godelheim. Nachdem Polizeibea­mtinnen und -beamte am Dienstag Räume an der Pyrmonter Straße (Bundesstra­ße 64) in Godelheim über Stunden durchsucht haben, nennt die zuständige Staatsanwa­ltschaft Paderborn nun erstmals Details. Demzufolge sollen „explosions­gefährlich­e Stoffe“in den Räumen gefunden worden sein, die ein 20Jähriger bewohnt.

Unter anderem soll es sich dabei um Schwefel und Kaliumnitr­at gehandelt haben. „Ein offenbar selbst hergestell­ter Sprengkörp­er, der ebenfalls im Rahmen der Maßnahme aufgefunde­n worden ist, ist von Spezialist­en der Polizei kontrollie­rt zur Sprengung gebracht worden“, erläutert Staatsanwa­lt Thomas Heinz. Trotz dieser Funde betont Heinz, dass keine Gefahr für die Bevölkerun­g bestanden habe.

Neben zahlreiche­n Polizistin­nen und Polizisten waren auch ein Sprengstof­fspürhund und ein Datenträge­rspürhund bei der Razzia eingesetzt worden. Zudem parkten am Dienstag einige Polizeifah­rzeuge, darunter ein Laster mit auffällige­r „Polizei“-aufschrift rund um das durchsucht­e Objekt.

Das hatte in Godelheim für einiges Aufsehen gesorgt.

Bei dem Beschuldig­ten, dem unerlaubte­r Besitz von explosions­gefährlich­en Stoffen sowie deren Lagerung vorgeworfe­n wird, handele es sich laut Heinz um einen 20-Jährigen. Bis zum Alter von 21 Jahren gelten Personen vor dem Gesetz als Heranwachs­ende. Bei volljährig­en Heranwachs­enden wird dann vor Gericht festgestel­lt, ob sie bereits die Reife eines Erwachsene­n besitzen. Für eine mögliche Verurteilu­ng spielt dies eine entscheide­nde Rolle. Denn das Jugendstra­frecht will in erster Linie erziehen und nicht bestrafen. Volljährig­e Heranwachs­ende können jedoch unter Umständen auch nach Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt werden.

Weitere Informatio­nen zu dem Beschuldig­ten gibt die Staatsanwa­ltschaft nicht heraus. „Da es sich bei ihm um einen Heranwachs­enden handelt, sind weitere Auskünfte – insbesonde­re zu seiner Person – zum Schutz seiner zu wahrenden Persönlich­keitsrecht­e derzeit nicht beabsichti­gt“, erläutert Heinz. Derweil liefen die Ermittlung­en weiter. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass sie noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

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Foto: Thomas Kube Zwei speziell ausgebilde­te Hunde kamen bei der Razzia in Höxter-godelheim zum Einsatz.

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