Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
20-Jähriger lagerte selbst gebauten Sprengsatz
Außerdem wurden in den Räumen „explosionsgefährliche Stoffe“gefunden.
¥ Godelheim. Nachdem Polizeibeamtinnen und -beamte am Dienstag Räume an der Pyrmonter Straße (Bundesstraße 64) in Godelheim über Stunden durchsucht haben, nennt die zuständige Staatsanwaltschaft Paderborn nun erstmals Details. Demzufolge sollen „explosionsgefährliche Stoffe“in den Räumen gefunden worden sein, die ein 20Jähriger bewohnt.
Unter anderem soll es sich dabei um Schwefel und Kaliumnitrat gehandelt haben. „Ein offenbar selbst hergestellter Sprengkörper, der ebenfalls im Rahmen der Maßnahme aufgefunden worden ist, ist von Spezialisten der Polizei kontrolliert zur Sprengung gebracht worden“, erläutert Staatsanwalt Thomas Heinz. Trotz dieser Funde betont Heinz, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe.
Neben zahlreichen Polizistinnen und Polizisten waren auch ein Sprengstoffspürhund und ein Datenträgerspürhund bei der Razzia eingesetzt worden. Zudem parkten am Dienstag einige Polizeifahrzeuge, darunter ein Laster mit auffälliger „Polizei“-aufschrift rund um das durchsuchte Objekt.
Das hatte in Godelheim für einiges Aufsehen gesorgt.
Bei dem Beschuldigten, dem unerlaubter Besitz von explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Lagerung vorgeworfen wird, handele es sich laut Heinz um einen 20-Jährigen. Bis zum Alter von 21 Jahren gelten Personen vor dem Gesetz als Heranwachsende. Bei volljährigen Heranwachsenden wird dann vor Gericht festgestellt, ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen. Für eine mögliche Verurteilung spielt dies eine entscheidende Rolle. Denn das Jugendstrafrecht will in erster Linie erziehen und nicht bestrafen. Volljährige Heranwachsende können jedoch unter Umständen auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Weitere Informationen zu dem Beschuldigten gibt die Staatsanwaltschaft nicht heraus. „Da es sich bei ihm um einen Heranwachsenden handelt, sind weitere Auskünfte – insbesondere zu seiner Person – zum Schutz seiner zu wahrenden Persönlichkeitsrechte derzeit nicht beabsichtigt“, erläutert Heinz. Derweil liefen die Ermittlungen weiter. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.