Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung
Notdienste
Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112
Ärztlicher Notdienst Bereitschaftsd. Tel. 116117.
Notfallpraxis
Höxter, am St.-ansgar-krankenhaus, Brenkhäuser Str. 71, 8.00 bis 22.00.
Warburg, Helios-klinikum, Hüffertstraße 50, 8.00 bis 22.00.
Paderborn, Husenerstraße48, 8.00 bis 22.00.
Apotheken
Freitag
Rosen-apotheke, Bürgerm.schrader-str. 23, Holzminden, Tel. 05531 4491. Amt-apotheke, Amtstraße Ottenstein.
St. Nikolaus-apotheke, Marktstraße 6, Nieheim, Tel. 05274 1212. Delphin-apotheke, Detmolder Str. 8, Paderborn, Tel. 05251 56677. Burg-apotheke, Volkmarsen,
995033. 6,
Steinweg 2, Tel. 05693
Samstag
Amts-apotheke, Windmühlenweg 1, Marienmünster, Tel. 05276 1070. Apotheke St. Georg, Lange Str. 65, Beverungen, Tel. 05273 6081.
Alte Hof-apotheke, Brunnenstr. 44, Bad Pyrmont, Tel. 05281 932120. Apotheke im Medico, Husener Str. 48, Paderborn, Tel. 05251 8773580. Brunnen-apotheke, Warburger Str. 6a, Volkmarsen, Tel. 05693 989191.
Sonntag Corvinus-apotheke, Westfalenstr. 8, Lüchtringen, Tel. 05271 33726. Rosen-apotheke, Karlshafener Str. 8, Trendelburg, Tel. 05675 353. Center-apotheke Steinheim, Anton-spilker-straße 33, Steinheim, Tel. 05233 952535. Teutonenburg-apotheke, Paderborner Tor 110, Warburg,
Tel. 05641 2854.
Montag Solling-apotheke, 9,
Tel. 05531 4679. Landgrafen-apotheke, 6, Bad Karlshafen, 05672 2550. Hubertus-apotheke, Straße 1, Schieder, 05282 94041. Stadt-apotheke, Borgentreich,
94414.
Mühlenstr.2, Tel. 05643
Zahnarzt
Kreis Höxter, Montag, Tel. 01805 986700. Holzminden, Freitag und Samstag 11.00 bis 12.00 in Praxis: Fr. Frosch, Böntalstr. 30, Holzminden. Rufbereit Freitag 8.00 bis Sonntag 8.00, Tel. 05531 1273300.
Sonntag und Montag 11.00 bis 12.00 in Praxis: Hr. Werner, Allersheimer Str. 3, Holzminden. Rufbereit Sonntag 8.00 bis Montag 8.00, Tel. 05531 3317.
Augenarzt
In Notfällen über den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117.
Tierarzt
Höxter, beim Haustierarzt. Marienmünster, Hannen, Vörden, Tel. 05276 95960. Brakel, Dietz, M. und U. Mrugalla, Tel. 05272 1517.
Bad Driburg, jeweils: Moserheinemann, Tel. 05253 3825; Bernhard Möhring, Tel. 05253 6886; Ralph-rainer Purschke, Tel. 05253 1844.
Steinheim, Uwe Kuntze, 05233 1718.
Warburg. Praxis am Desenberg, Dr. Elmar Rieland, Kleebreede, Tel. 05641 2222. Willebadessen. Dr. Schültken/dr. Busch, Peckelsheim, Tel. 05644 701.
Tel.
Sonstige Notdienste Telefonseelsorge, kostenlos, Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222.
Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Höxter, Tel. 0171 5430155.
Kreis Höxter. Ab Ostermontag ist Kiffen offiziell erlaubt – auch im Kreis Höxter. Aber was bedeutet das jetzt eigentlich genau – und wie werden die Regeln praktisch umgesetzt? Die „Neue Westfälische“hat sich das Gesetz genau angeschaut und darüber auch mit der Polizei im Kreis Höxter gesprochen.
Generell ist der Konsum von Cannabis erlaubt – aber es gibt etliche Ausnahmen von der Regel, wie das ja bei den meisten Regeln ist. Unter anderem ist das Kiffen in Gegenwart von Personen nicht erlaubt, die das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben. Das lässt sich freilich im öffentlichen Raum schwer überprüfen – Kiffende können den Passanten nebenan schlechterdings darum bitten, ihnen den Personalausweis zu zeigen. Deshalb hat der Gesetzgeber ein pauschales Verbot an bestimmten Orten ausgesprochen. Kiffen ist in Schulen und in deren Sichtweite ebenso verboten wie auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
In Höxters Hauptgeschäftsstraße ist das öffentliche Kiffen somit nur vor oder nach 20 Uhr erlaubt, auf dem ehemaligen Gelände der Landesgartenschau
gäbe es allerdings seitens des Bundesgesetzes keinerlei Einschränkung für die Inhalation von Cannabisdämpfen. Im vergangenen Jahr, als die ersten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zum neuen Cannabis-gesetz vorlagen, hatte die UWG ein generelles Kiff-verbot in Höxter Fußgängerzone gefordert. Die Befürchtung der UWG: dass Höxters Fußgängerzone abends und am frühen Morgen zur Kifferzone wird. „Wenn man sich vorstellt, dass in den hellen Sommermonaten, in denen auch viele Touristen in Höxter anzutreffen sind, die Kiffer durch die Stadt laufen, ist es mit der Attraktivität unserer wunderschönen Stadt bald vorbei“, sagte Georg Heiseke von der UWG im November vergangenen Jahres.
Mehrfach hat die Ampelregierung in Berlin an den Abständen zwischen Konsumenten und Tabuzonen geschraubt. Ein Problem hatte sich aus Sicht der Ordnungsbehörden aus dem Begriff der Sichtweite ergeben. Wann ist etwas in Sichtweite – und wann nicht? Allerdings erfolgt im Gesetz so etwas wie eine Definition: Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben, heißt es. Bedeutet das, dass die Polizei künftig mit dem Maßband durch die Kommunen des Kreises Höxter laufen wird, um die Abstände genau auszumessen? Auf Nachfrage der „Neuen Westfälischen“gibt sich Polizeisprecher Achim Reker bedeckt: „Die Kollegen im Kreis Höxter sind gebrieft, was erlaubt ist, und was nicht.“Im Einzelfall werde geprüft, ob der Konsum laut Gesetz erlaubt ist oder eben nicht. Selbiges gilt auch für Cannabis, das Personen mit dabei haben: Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit bei sich haben.
Polizeisprecher Reker weißt allerdings ausdrücklich darauf hin, dass auch nach der Gesetzesreform eine Sache nicht erlaubt ist: Genau wie nach dem Konsum von Alkohol ist auch nach dem Rauchen von Cannabis das Autofahren tabu.