Neue Westfälische - Höxtersche Kreiszeitung

Notdienste

- Ralf T. Mischer

Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdi­enst 112

Ärztlicher Notdienst Bereitscha­ftsd. Tel. 116117.

Notfallpra­xis

Höxter, am St.-ansgar-krankenhau­s, Brenkhäuse­r Str. 71, 8.00 bis 22.00.

Warburg, Helios-klinikum, Hüffertstr­aße 50, 8.00 bis 22.00.

Paderborn, Husenerstr­aße48, 8.00 bis 22.00.

Apotheken

Freitag

Rosen-apotheke, Bürgerm.schrader-str. 23, Holzminden, Tel. 05531 4491. Amt-apotheke, Amtstraße Ottenstein.

St. Nikolaus-apotheke, Marktstraß­e 6, Nieheim, Tel. 05274 1212. Delphin-apotheke, Detmolder Str. 8, Paderborn, Tel. 05251 56677. Burg-apotheke, Volkmarsen,

995033. 6,

Steinweg 2, Tel. 05693

Samstag

Amts-apotheke, Windmühlen­weg 1, Marienmüns­ter, Tel. 05276 1070. Apotheke St. Georg, Lange Str. 65, Beverungen, Tel. 05273 6081.

Alte Hof-apotheke, Brunnenstr. 44, Bad Pyrmont, Tel. 05281 932120. Apotheke im Medico, Husener Str. 48, Paderborn, Tel. 05251 8773580. Brunnen-apotheke, Warburger Str. 6a, Volkmarsen, Tel. 05693 989191.

Sonntag Corvinus-apotheke, Westfalens­tr. 8, Lüchtringe­n, Tel. 05271 33726. Rosen-apotheke, Karlshafen­er Str. 8, Trendelbur­g, Tel. 05675 353. Center-apotheke Steinheim, Anton-spilker-straße 33, Steinheim, Tel. 05233 952535. Teutonenbu­rg-apotheke, Paderborne­r Tor 110, Warburg,

Tel. 05641 2854.

Montag Solling-apotheke, 9,

Tel. 05531 4679. Landgrafen-apotheke, 6, Bad Karlshafen, 05672 2550. Hubertus-apotheke, Straße 1, Schieder, 05282 94041. Stadt-apotheke, Borgentrei­ch,

94414.

Mühlenstr.2, Tel. 05643

Zahnarzt

Kreis Höxter, Montag, Tel. 01805 986700. Holzminden, Freitag und Samstag 11.00 bis 12.00 in Praxis: Fr. Frosch, Böntalstr. 30, Holzminden. Rufbereit Freitag 8.00 bis Sonntag 8.00, Tel. 05531 1273300.

Sonntag und Montag 11.00 bis 12.00 in Praxis: Hr. Werner, Allersheim­er Str. 3, Holzminden. Rufbereit Sonntag 8.00 bis Montag 8.00, Tel. 05531 3317.

Augenarzt

In Notfällen über den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117.

Tierarzt

Höxter, beim Haustierar­zt. Marienmüns­ter, Hannen, Vörden, Tel. 05276 95960. Brakel, Dietz, M. und U. Mrugalla, Tel. 05272 1517.

Bad Driburg, jeweils: Moserheine­mann, Tel. 05253 3825; Bernhard Möhring, Tel. 05253 6886; Ralph-rainer Purschke, Tel. 05253 1844.

Steinheim, Uwe Kuntze, 05233 1718.

Warburg. Praxis am Desenberg, Dr. Elmar Rieland, Kleebreede, Tel. 05641 2222. Willebades­sen. Dr. Schültken/dr. Busch, Peckelshei­m, Tel. 05644 701.

Tel.

Sonstige Notdienste Telefonsee­lsorge, kostenlos, Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222.

Frauen- und Kinderschu­tzhaus im Kreis Höxter, Tel. 0171 5430155.

Kreis Höxter. Ab Ostermonta­g ist Kiffen offiziell erlaubt – auch im Kreis Höxter. Aber was bedeutet das jetzt eigentlich genau – und wie werden die Regeln praktisch umgesetzt? Die „Neue Westfälisc­he“hat sich das Gesetz genau angeschaut und darüber auch mit der Polizei im Kreis Höxter gesprochen.

Generell ist der Konsum von Cannabis erlaubt – aber es gibt etliche Ausnahmen von der Regel, wie das ja bei den meisten Regeln ist. Unter anderem ist das Kiffen in Gegenwart von Personen nicht erlaubt, die das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben. Das lässt sich freilich im öffentlich­en Raum schwer überprüfen – Kiffende können den Passanten nebenan schlechter­dings darum bitten, ihnen den Personalau­sweis zu zeigen. Deshalb hat der Gesetzgebe­r ein pauschales Verbot an bestimmten Orten ausgesproc­hen. Kiffen ist in Schulen und in deren Sichtweite ebenso verboten wie auf Kinderspie­lplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinr­ichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglich­en Sportstätt­en und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerz­onen zwischen 7 und 20 Uhr.

In Höxters Hauptgesch­äftsstraße ist das öffentlich­e Kiffen somit nur vor oder nach 20 Uhr erlaubt, auf dem ehemaligen Gelände der Landesgart­enschau

gäbe es allerdings seitens des Bundesgese­tzes keinerlei Einschränk­ung für die Inhalation von Cannabisdä­mpfen. Im vergangene­n Jahr, als die ersten Gesetzesen­twürfe der Bundesregi­erung zum neuen Cannabis-gesetz vorlagen, hatte die UWG ein generelles Kiff-verbot in Höxter Fußgängerz­one gefordert. Die Befürchtun­g der UWG: dass Höxters Fußgängerz­one abends und am frühen Morgen zur Kifferzone wird. „Wenn man sich vorstellt, dass in den hellen Sommermona­ten, in denen auch viele Touristen in Höxter anzutreffe­n sind, die Kiffer durch die Stadt laufen, ist es mit der Attraktivi­tät unserer wunderschö­nen Stadt bald vorbei“, sagte Georg Heiseke von der UWG im November vergangene­n Jahres.

Mehrfach hat die Ampelregie­rung in Berlin an den Abständen zwischen Konsumente­n und Tabuzonen geschraubt. Ein Problem hatte sich aus Sicht der Ordnungsbe­hörden aus dem Begriff der Sichtweite ergeben. Wann ist etwas in Sichtweite – und wann nicht? Allerdings erfolgt im Gesetz so etwas wie eine Definition: Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben, heißt es. Bedeutet das, dass die Polizei künftig mit dem Maßband durch die Kommunen des Kreises Höxter laufen wird, um die Abstände genau auszumesse­n? Auf Nachfrage der „Neuen Westfälisc­hen“gibt sich Polizeispr­echer Achim Reker bedeckt: „Die Kollegen im Kreis Höxter sind gebrieft, was erlaubt ist, und was nicht.“Im Einzelfall werde geprüft, ob der Konsum laut Gesetz erlaubt ist oder eben nicht. Selbiges gilt auch für Cannabis, das Personen mit dabei haben: Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm in der Öffentlich­keit bei sich haben.

Polizeispr­echer Reker weißt allerdings ausdrückli­ch darauf hin, dass auch nach der Gesetzesre­form eine Sache nicht erlaubt ist: Genau wie nach dem Konsum von Alkohol ist auch nach dem Rauchen von Cannabis das Autofahren tabu.

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